Zum roten Roß (Poppenreuth): Unterschied zwischen den Versionen

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* 1517 Hans Puck zu Poppenreuth hat für sich und sein unmündigen Bruder Jörglein die Schenkstatt als Mannlehen empfangen und tritt damit das Erbe des verstorbenen Vaters Heintz Puck an.
* 1517 Hans Puck zu Poppenreuth hat für sich und sein unmündigen Bruder Jörglein die Schenkstatt als Mannlehen empfangen und tritt damit das Erbe des verstorbenen Vaters Heintz Puck an.
* 1524 während des Bauernkrieges kommt es zu einer [[Das Blutgericht im Bauernkrieg|Versammlung]] der aufständischen Bauern im „Roten Roß“ zu Poppenreuth am 1. Juni 1524.  
* 1524 während des Bauernkrieges kommt es zu einer [[Das Blutgericht im Bauernkrieg|Versammlung]] der aufständischen Bauern im „Roten Roß“ zu Poppenreuth am 1. Juni 1524.  
* 1534 wird die Gaststätte als Mannlehen durch den Dompropst Marquardt von Stein des Lehenstifts Bamberg an Heinrich Buck vergeben <ref>Paulus Ewald: „Die Geschichte der Pfarrei Poppenreuth“ 1831, S. 72</ref>. Zwei Jahre später zahlt Jobst Buck als Zins fünf Eier und ein Feuerpfennig.  
* 1534 wird die Gaststätte als Mannlehen durch den Dompropst Marquard von Stein des Lehenstifts Bamberg an Heinrich Buck vergeben <ref>Paulus Ewald: „Die Geschichte der Pfarrei Poppenreuth“ 1831, S. 72</ref>. Zwei Jahre später zahlt Jobst Buck als Zins fünf Eier und ein Feuerpfennig.  
* 1537 nach Jobst Bucks Tod wird die Schenkstätte zu Poppenreuth am Kirchhof den Vormündern der unmündigen Söhne Georg und Hans als Mannlehen verliehen. Die Schenk statt und das Gütlein waren zunächst als ‘‘heimgefallen‘‘ angesehen worden und von der Dompropstei dem Dombaumeister Wolfgang Spelt als Mannlehen ausgegeben worden. Dies wurde aber durch einen gütlichen Vergleich wieder rückgängig gemacht.
* 1537 nach Jobst Bucks Tod wird die Schenkstätte zu Poppenreuth am Kirchhof den Vormündern der unmündigen Söhne Georg und Hans als Mannlehen verliehen. Die Schenk statt und das Gütlein waren zunächst als ‘‘heimgefallen‘‘ angesehen worden und von der Dompropstei dem Dombaumeister Wolfgang Spelt als Mannlehen ausgegeben worden. Dies wurde aber durch einen gütlichen Vergleich wieder rückgängig gemacht.
* 1544 wird Hans Buck alleine mit der Schenkstatt belehnt, nachdem er den Anteil seines Bruders gekauft hatte. Der Bruder Georg Buck – ein Becher- und Kannengießer zu Fürth - war im Jahr zuvor gestorben.
* 1544 wird Hans Buck alleine mit der Schenkstatt belehnt, nachdem er den Anteil seines Bruders gekauft hatte. Der Bruder Georg Buck – ein Becher- und Kannengießer zu Fürth - war im Jahr zuvor gestorben.
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