COVID-19-Pandemie in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[21. April]]: Nach den Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung werden seit heute erste Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung erlaubt. So dürfen als Erstes wieder Bau- und Gartenmärkte öffnen. Ebenfalls seit dem [[20. April]] wieder möglich: ein Spaziergang mit einer außerhalb des Haushalts lebenden Person. Allerdings dürfen - entgegen der Bundesregelung - die Geschäfte erst wieder ab dem [[27. April]] öffnen, ausgenommen hiervon sind Geschäfte mit mehr als 800 m<sup>2</sup> und vor allem Gaststätten, Kneipen, Cafés und Restaurants.<ref>nn: Corona-Bekämpfung - was jetzt in Bayern gitl. Fürther Nachrichten vom 18. April 2020, S. 2 (Druckausgabe)</ref> Weiterhin nicht erlaubt sind Veranstaltungen aller Art, Großveranstaltungen sollen in Bayern noch bis zu [[31. August]] verboten bleiben. Inwieweit von dieser Regelung die [[Michaeliskirchweih]] betroffen ist, will sich die Stadtverwaltung und der [[Oberbürgermeister]] noch bis Anfang September offen halten, allerdings sagte die Stadt München bzw. der Bay. Ministerpräsident das diesjährige Oktoberfest bereits jetzt schon ab - nicht ohne den Hinweis zu geben, dass "ähnliche" Veranstaltungen ebenfalls nicht vorstellbar seien.<ref>Wolfgang Händel: Für die Kärwa bleibt ein Hoffnungsschimmer. In: Fürther Nachrichten vom 18. April 2020, S. 29 (Druckausgabe)</ref><ref>Passauer Neue Presse: Söder nach Wiesn-Absage: Gilt auch für "ähnliche Feste" im Herbst. Online abgerufen am 21. April 2020 | 14:48 Uhr - [https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Soeder-nach-Wiesn-Absage-Gilt-auch-fuer-aehnliche-Feste-im-Herbst-3664819.html online abrufbar]</ref> Ebenfalls neu in dieser Woche ist die Empfehlung des Tragens von Mund-Nase-Schutzmasken, insbesondere in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs bzw. beim Einkaufen. Ab nächster Woche soll das Tragen der Masken verpflichtend sein.
* [[21. April]]: Nach den Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung werden seit heute erste Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung erlaubt. So dürfen als Erstes wieder Bau- und Gartenmärkte öffnen. Ebenfalls seit dem [[20. April]] wieder möglich: ein Spaziergang mit einer außerhalb des Haushalts lebenden Person. Allerdings dürfen - entgegen der Bundesregelung - die Geschäfte erst wieder ab dem [[27. April]] öffnen, ausgenommen hiervon sind Geschäfte mit mehr als 800 m<sup>2</sup> und vor allem Gaststätten, Kneipen, Cafés und Restaurants.<ref>nn: Corona-Bekämpfung - was jetzt in Bayern gitl. Fürther Nachrichten vom 18. April 2020, S. 2 (Druckausgabe)</ref> Weiterhin nicht erlaubt sind Veranstaltungen aller Art, Großveranstaltungen sollen in Bayern noch bis zu [[31. August]] verboten bleiben. Inwieweit von dieser Regelung die [[Michaeliskirchweih]] betroffen ist, will sich die Stadtverwaltung und der [[Oberbürgermeister]] noch bis Anfang September offen halten, allerdings sagte die Stadt München bzw. der Bay. Ministerpräsident das diesjährige Oktoberfest bereits jetzt schon ab - nicht ohne den Hinweis zu geben, dass "ähnliche" Veranstaltungen ebenfalls nicht vorstellbar seien.<ref>Wolfgang Händel: Für die Kärwa bleibt ein Hoffnungsschimmer. In: Fürther Nachrichten vom 18. April 2020, S. 29 (Druckausgabe)</ref><ref>Passauer Neue Presse: Söder nach Wiesn-Absage: Gilt auch für "ähnliche Feste" im Herbst. Online abgerufen am 21. April 2020 | 14:48 Uhr - [https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Soeder-nach-Wiesn-Absage-Gilt-auch-fuer-aehnliche-Feste-im-Herbst-3664819.html online abrufbar]</ref> Ebenfalls neu in dieser Woche ist die Empfehlung des Tragens von Mund-Nase-Schutzmasken, insbesondere in den Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs bzw. beim Einkaufen. Ab nächster Woche soll das Tragen der Masken verpflichtend sein.


== Woche 9 - 27. April bis 3. Mai ==
=== Woche 9 - 27. April bis 3. Mai ===


== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
== Verdachtsfälle und bestätigte Fälle ==
102.013

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