Seite:Fronmüller Chronik.pdf/49: Unterschied zwischen den Versionen

→‎Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Vierte Periode (1528-1534). 35 wurde jedoch nicht berücksichtigt. '") Männel mußte jährlich an den Markgrafen ein Schutzgeld von 20 Gulden rheinisch und…“
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(kein Unterschied)