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Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden namm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden namm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | ||
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsrgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>*Quelle: Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsrgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>*Quelle: Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | ||
Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[03. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[03. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||