Gustavstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetztigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.  
Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetztigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.  


In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollen und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>* Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] äußert sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält Jung jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom 10. Juli 2013 in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth e.V.]] am [[28. Juli]] [[2013]] eine Umfrage zur Gustavstraßensituation angekündigt. Start der Umfrage soll zum Beginn des Weinfestes am [[31. Juli]] [[2013]] sein.
In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>* Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält Jung jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom 10. Juli 2013 in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth e.V.]] am [[28. Juli]] [[2013]] eine Umfrage zur Gustavstraßensituation angekündigt. Start der Umfrage soll zum Beginn des Weinfestes am [[31. Juli]] [[2013]] sein.




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