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[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||
Am 13. Juli 2013 stellte Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitonausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer.<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | |||
Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | ||
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