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[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||
Am 13. Juli 2013 stellte Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitonausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | Am 13. Juli 2013 stellte Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition miz dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitonausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein [[Wir sind Fürth e.V.]] unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | ||
Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | ||
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In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>* Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e.V. im August und September 2013 eine Umfrage zur Gustavstraßensituation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>* Quelle: Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf HP]</ref>. | In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>* Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e.V. im August und September 2013 eine Umfrage zur Gustavstraßensituation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>* Quelle: Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf HP]</ref>. | ||
Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Stadtheimatpfleger Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellugnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>[http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 Bericht in der NZ]</ref> | |||
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | === Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | ||
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