Gustavstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf Beschwerden einer kleinen Anzahl von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße [[2011]] in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breitaufgestellte Bündnis ''Ja zu einer lebendigen Altstadt'' entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.
Auf Beschwerden einer kleinen Anzahl von Anwohnern hin rückte die Gustavstraße [[2011]] in den Fokus einer Diskussion um das Neben- und Miteinander von Gastronomie und Anwohnern in der Altstadt. Der Interessengemeinschaft einzelner Anwohner stellte sich das breitaufgestellte Bündnis ''Ja zu einer lebendigen Altstadt'' entgegen, das neben den Gastronomen auch zahlreiche Anwohner und Einzelhändler der Gustavstraße und der gesamten Fürther Altstadt vereint.


Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden namm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer.
Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer.


In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsrgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>*Quelle: Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''".  
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>*Quelle: Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''".  


[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweilligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerische Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.
[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien.


Am 13. Juli 2013 stellte Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition miz dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitonausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''Wir sind Fürth e.V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref>
Am 13. Juli 2013 stellte Stadtheimatpfleger [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''Wir sind Fürth e.V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref>
   
   
Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild).  
Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild).  
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In der Stadtratssitzung vom [[24. Juli]] [[2013]] wurde mit einer Änderung der Sperrzeiten des Fürth Festivals das Konzept der Stadtverwaltung mit 29 Ja, 2 Nein, und 15 Enthaltungen angenommen. Das Konzept verfolgt eine Linie, wonach die Musikdarbietungen bei den Veranstaltungen in der Regel um 22:00 Uhr enden und die Sperrzeit in den Freischankbereich um 23:00 Uhr beginnen sollte. Bis auf die Grafflmärkte (2 x Sperrzeitbeginn 01:00 Uhr) und das Weinfest (2 x Sperrzeitbeginn 24:00 Uhr) konnte dies erreicht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass einheitliche Endzeiten sich bei den Besuchern leichter einprägen und damit nach einer gewissen Eingewöhnungszeit eher akzeptiert werden als wechselnde Zeiten. Das Ausschankende 23:00 Uhr entspricht dem üblichen Sperrzeitbeginn für Freischankflächen gemäß Sperrzeitverordnung der Stadt Fürth.
In der Stadtratssitzung vom [[24. Juli]] [[2013]] wurde mit einer Änderung der Sperrzeiten des Fürth Festivals das Konzept der Stadtverwaltung mit 29 Ja, 2 Nein, und 15 Enthaltungen angenommen. Das Konzept verfolgt eine Linie, wonach die Musikdarbietungen bei den Veranstaltungen in der Regel um 22:00 Uhr enden und die Sperrzeit in den Freischankbereich um 23:00 Uhr beginnen sollte. Bis auf die Grafflmärkte (2 x Sperrzeitbeginn 01:00 Uhr) und das Weinfest (2 x Sperrzeitbeginn 24:00 Uhr) konnte dies erreicht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass einheitliche Endzeiten sich bei den Besuchern leichter einprägen und damit nach einer gewissen Eingewöhnungszeit eher akzeptiert werden als wechselnde Zeiten. Das Ausschankende 23:00 Uhr entspricht dem üblichen Sperrzeitbeginn für Freischankflächen gemäß Sperrzeitverordnung der Stadt Fürth.


Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetztigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.  
Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetzigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert.  


In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>* Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e.V. im August und September 2013 eine Umfrage zur Gustavstraßensituation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>* Quelle: Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf HP]</ref>.
In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref> Quelle: Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>* Quelle: Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>* Quelle: Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e.V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>* Quelle: Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf HP]</ref>.


Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Stadtheimatpfleger Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellugnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>[http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 Bericht in der NZ]</ref>
Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Stadtheimatpfleger Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>[http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 Bericht in der NZ]</ref>


=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 ===
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