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Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | ||
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref> | In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | ||
[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||
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Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetzigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert. | Gleichzeitig waren sich die meisten anwesenden Stadträte einig, dass es generell eine Änderung der Gesetzgebung für gewachsene "Kneipenstraßen" geben müsste - da nur so dauerhaft der Bestand der Gustavstraße in seiner jetzigen Form erhalten werden kann. Sowohl der Deutsche Städtetag als auch die beiden großen Volksparteien stellten für die nächste Legislaturperiode im Herbst [[2013]] eine entsprechende Gesetzgebung in Aussicht, die sich vermutlich an der Bay. Biergartenverordnung orientiert. | ||
In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref> | In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 FN]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e.V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf HP]</ref>. | ||
Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Stadtheimatpfleger Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>[http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 | Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von Stadtheimatpfleger Alexander Mayer erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>Sebastian Linstädt: ''Fürth: Gustavstraße ist Ländersache''. In: [http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 NZ] vom 6. Dezember 2013</ref> | ||
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | === Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | ||
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