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{{Gebäude | {{Gebäude | ||
| | |Straße=Gustavstraße | ||
|Hausnummer=2 | |Hausnummer=2 | ||
| | |Ehemals=Ja | ||
|DenkmalstatusBesteht=Nein | |DenkmalstatusBesteht=Nein | ||
|lat=49.47812 | |lat=49.47812 | ||
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Das Salbuch von 1723 enthält auf den Seiten 84 und 85 folgende Niederschriften: | Das Salbuch von 1723 enthält auf den Seiten 84 und 85 folgende Niederschriften: | ||
a) Ein Köblers Güthlein am Koppenhof zwischen | |||
a) Ein Köblers Güthlein am Koppenhof zwischen Böhm und Seligmann gelegen mit Joel Moyßes im Jahre 1728 als ersten Besitzer, | |||
b) Eine Behausung am Koppenhof zwischen Joel | b) Eine Behausung am Koppenhof zwischen Joel und Simpson Moyßes gelegen mit Joel Moyßes im Jahre 1723 und als Vorbesitzer Johann Leonhard Riedter. | ||
Im Fürther Intelligenzblatt von 1817 ist folgende Bekanntmachung des Kgl. Baier. Kriegs Ökonomierathes zu München vom 26. Mai 1817 enthalten: Die den beiden Kaufmann Fränkeli’schen Söhnen zugehörigen, wegen der Desertion aber dem Kgl. Fiskus zugefallenen Häuser sub 145 a + b dahier werden dem öffentlichen Verkauf unterstellt. | Im Fürther Intelligenzblatt von 1817 ist folgende Bekanntmachung des Kgl. Baier. Kriegs Ökonomierathes zu München vom 26. Mai 1817 enthalten: Die den beiden Kaufmann Fränkeli’schen Söhnen zugehörigen, wegen der Desertion aber dem Kgl. Fiskus zugefallenen Häuser sub 145 a + b dahier werden dem öffentlichen Verkauf unterstellt. | ||