Franz Götz: Unterschied zwischen den Versionen

K
 
Zeile 19: Zeile 19:
== Leben ==
== Leben ==
Er erblickte als Sohn des Schuhmachers und Landwirts Kilian Goetz und seiner Ehefrau Ursula, geborene Geiss das Licht der Welt.
Er erblickte als Sohn des Schuhmachers und Landwirts Kilian Goetz und seiner Ehefrau Ursula, geborene Geiss das Licht der Welt.
Als junger Zimmergeselle kam Götz Mitte Februar 1864 erstmals nach Fürth und fand beim Zimmermeister [[Andreas Kanzler|Kanzler]] bis Ende Oktober 1865 Arbeit. In der Bausaison der folgenden Jahre war er zumeist bei Kanzler, zweitweise auch bei den Zimmermeistern [[Simon Gieß|Gieß]] und [[Wilhelm Evora|Evora]] beschäftigt.<ref name="FB-Goetz"/>
Als junger Zimmergeselle kam Götz Mitte Februar 1864 erstmals nach Fürth und fand beim Zimmermeister [[Andreas Kanzler|Kanzler]] bis Ende Oktober 1865 Arbeit. In der Bausaison der folgenden Jahre war er zumeist bei Kanzler, zeitweise auch bei den Zimmermeistern [[Simon Gieß|Gieß]] und [[Wilhelm Evora|Evora]] beschäftigt.<ref name="FB-Goetz"/>


Nach sieben Jahren Arbeit in Fürth ging er mit seiner Verlobten Eva Mack am 15. August 1870  zum Stadtmagistrat und stellte beim Polizeioffizianten Ott ein Gesuch um Erwerb des Fürther Heimatrechts und Erlaubnis zur Verehelichung. Sie übergaben einige Dokumente, so auch den Militärentlassungsschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Unterfranken und Aschaffenburg vom 10. September 1866. Danach war der 5 Fuß, 10 Zoll und 6 Linien (1,72 m) große Götz wegen Untauglichkeit zum Dienst in der Armee nicht eingereiht und bei Zahlung einer Stempelgebühr von 6 Gulden (f.), 15 Kreuzern (x.) und 2 Pfennigen von der Verpflichtung zum aktiven Dienst befreit worden. Bereits am 17. August fasste der Stadtmagistrat den Beschluss, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindebevollmächtigten, das Heimatrecht zu verleihen. Diese aber wendeten vier Wochen später ein, dass das Gesuch noch eines Leumundszeugnisses bedürfe. Mit nachfolgend beigebrachtem Zeugnis der Stadtverwaltung Mellrichstadt vom 6. Oktober wurde dem Zimmergesellen attestiert, dass er „im heurigen Jahre wegen einer Schlägerei in Untersuchung befangen war“, sonst aber nichts Nachteiliges vorliege. Daraufhin gaben die Gemeindebevollmächtigten ihre Zustimmung, sodass der Stadtmagistrat am Folgetag, am 26. Oktober 1870, die Ausstellung des Heimatscheins gegen eine Gebühr von 10 f. sowie den Anschlag des Verehelichungsgesuchs verfügte. Da keine Einsprüche gegen die Eheabsicht erfolgten, wurde noch das Kopulationszeugnis ausgestellt. Das Fürther Bürgerrecht wurde ihm fünf Jahre später zuteil.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend Götz Franz Joseph von Mellrichstadt – Heimatserwerbung dahier. 1870“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 236</ref>
Nach sieben Jahren Arbeit in Fürth ging er mit seiner Verlobten Eva Mack am 15. August 1870  zum Stadtmagistrat und stellte beim Polizeioffizianten Ott ein Gesuch um Erwerb des Fürther Heimatrechts und Erlaubnis zur Verehelichung. Sie übergaben einige Dokumente, so auch den Militärentlassungsschein des kgl. obersten Rekrutierungsrats von Unterfranken und Aschaffenburg vom 10. September 1866. Danach war der 5 Fuß, 10 Zoll und 6 Linien (1,72 m) große Götz wegen Untauglichkeit zum Dienst in der Armee nicht eingereiht und bei Zahlung einer Stempelgebühr von 6 Gulden (f.), 15 Kreuzern (x.) und 2 Pfennigen von der Verpflichtung zum aktiven Dienst befreit worden. Bereits am 17. August fasste der Stadtmagistrat den Beschluss, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindebevollmächtigten, das Heimatrecht zu verleihen. Diese aber wendeten vier Wochen später ein, dass das Gesuch noch eines Leumundszeugnisses bedürfe. Mit nachfolgend beigebrachtem Zeugnis der Stadtverwaltung Mellrichstadt vom 6. Oktober wurde dem Zimmergesellen attestiert, dass er „im heurigen Jahre wegen einer Schlägerei in Untersuchung befangen war“, sonst aber nichts Nachteiliges vorliege. Daraufhin gaben die Gemeindebevollmächtigten ihre Zustimmung, sodass der Stadtmagistrat am Folgetag, am 26. Oktober 1870, die Ausstellung des Heimatscheins gegen eine Gebühr von 10 f. sowie den Anschlag des Verehelichungsgesuchs verfügte. Da keine Einsprüche gegen die Eheabsicht erfolgten, wurde noch das Kopulationszeugnis ausgestellt. Das Fürther Bürgerrecht wurde ihm fünf Jahre später zuteil.<ref>„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend Götz Franz Joseph von Mellrichstadt – Heimatserwerbung dahier. 1870“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 236</ref>
28.636

Bearbeitungen