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52 | {{BuchKopf|52|Vierte Periode (1587—1593).}} | ||
walten hat, auch keine Besoldung hat von denen von Nürnberg wie der Nürnbergische hat, bei 64 Gulden. Sondern der Thumprobst besoldet denselben. — Fürth hat drey Nürnbergische Hauptleute über die Nürnbergischen Unterthanen und einen Schützen. Hat einen Merkischen Glaitsmann darin wohnhaft | |||
und hat die fraischhendel wegen, der Margraffen zu Anspach zu verwalten, aber Nürnberger und Thumprobstische. — Hat der Thumprobst zu Bamberg einen Amptmann darin wonend, weltlicher Sachen, sein Einkommens in dem Ampt Fürth, das Ehgericht alle viertel Jahre, mit etzlichen Schöppen zu versehen. | |||
Bewart auch das Gottshaußs gesammtes Kirchengelt, und des Gottshaus Einkommens. — Hat das Gottshaus vier Gottshauspfleger, zwei Nürnbergische, zwei Thumprobstische; bleibt einer im Amt vier Jahr lang. — Hat die Gemain vier Bürger meister, sonsten Dorffürer, zween sein thumprobstisch. — Ist der Markgraf zu Anspach generaliter Schutzherr über Alle und Alles das thumprobstisch ist. Wenn Verwalter und Amtmann, | |||
beede thumprobstisch, einem Thumprobstischen zu wenig oder zu viel begehren zu thun, klagen sie bey dem Merkischen Glaitsmann und rufen den Schuz an, so wird ihnen geholfen." — Eine Kupferplatte mit dem Brustbild des Pfarrers Hitzler befindet sich in magistratischer Verwahrung. | |||
{{Datum|1589}} Die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Ansbach gingen ohne Unterlaß fort. Im Jahre 1589 fanden neue Verhaftungen von domprobsteilichen Beamten in Fürth durch die Markgräflichen Statt.{{fnFC|163}} Dann folgten die Klagen der Fürther Gemeindevorsteher bei dem Markgrafen über das sogenannte hohe | |||
Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen er heben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto ein, welches aber meistens nicht respektirt wurde.{{fnFC|164}} Bamberg selbst klagte bei dem Reichskammergericht und erhielt einen günstigen Bescheid {{Datum|1590}}, der jedoch vom Markgrafen nicht beachtet wurde.{{fnFC|165}} — In gleichem Jahre schlug der Blitz am {{Datum|25. Mai|1590}} in den Thurm der St. Michaelskirche ein; der domprobsteiliche Schreiber Mader löschte mit sechs seiner Unterthanen.{{fnFC|166}} Der Thurmknopf fiel hiebei ab. — | |||
{{Datum|1593}} In Bezug auf die Behandlung | |||
1589 | |||
Die Streitigkeiten zwischen Bamberg und Ansbach gingen | |||
ohne Unterlaß fort. Im Jahre 1589 fanden neue Verhaftungen | |||
von domprobsteilichen Beamten in Fürth durch die | |||
Handlohn, welches der Domprobst bei Besitzveränderungen er | |||
heben ließ; von Fürthern wurde von 25 Gulden ein Gulden, | |||
von Fremden, die sich in Fürth einkauften, sogar von 15 Gulden | |||
und von 10 Gulden einer erhoben. Die Säumigen wurden | |||
mit schweren Arreststrafen belegt. Der Markgraf legte sein Veto | |||
ein, welches aber meistens nicht respektirt | |||
selbst klagte bei dem Reichskammergericht und erhielt einen | |||
wurde. | |||
in den Thurm der St. Michaelskirche ein; der domprobsteiliche | |||
Schreiber Mader löschte mit sechs seiner Unterthanen. | |||
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