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errichtet oder ausbessert, Pflaster, Brücken, | |||
Wege und Stege in gutem Stand erhält, | |||
u. s. w. Wer ein Hauß besitzet, entrichtet | |||
dafür jährlich nur 2 Gulden 24 Kr. fränk. | |||
es ist dann gleichviel , ob dasselbe ein oder | |||
mehrere tausend Gulden gekostet hat. Die | |||
Anspachischen Haußbesitzer zahlen noch überdies | Anspachischen Haußbesitzer zahlen noch überdies | ||
jährlich | jährlich ins Oberamt Kadolzburg 1 Gulden | ||
30 Kr. Erbzins, und die Beständner 12 | |||
und einen halben Kr. Fastnachts - Henne, | |||
nebst den Gemeindeabgaben, die höchstens in | |||
36 bis 45 Kr. bestehen. | |||
und | |||
und | |||
einen halben | |||
Fastnachts | |||
nebst den | |||
Das sind die wenigen öffentlichen Ab- | |||
gaben, die jeder Fürther zu bestreiten hat, | |||
und für die ihm eine Menge Freyheiten und | |||
Vortheile zu Theil wird. Seine Kinder | |||
z. B. sind frey von Enrollement, er selbst ist es | |||
von jeder Art vom Umgeld und Steuer, von | |||
Frohn und Einquartierungen. Als Professio- | |||
nist arbeitet er blos nach Willkühr, oder | |||
wie er und seine Mitmeister, ohne alles | |||
Zuthun der Obrigkeit, es unter sich ausge- | |||
macht haben. Der Mülle z. E . mahlet, | |||
was | A 5 was | ||