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Bearbeitungen
(Ein Grabfeld ist keine Parzelle. Ein Flurstück (Deutschland) oder ein Grundstück bzw. Parzelle (Österreich, Schweiz) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flur- oder Liegenschaftskarten sowie in Katasterbüchern und ‑plänen nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer (in Österreich Grundstücksnummer) aus.) |
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|Beschreibung= | |Beschreibung=Grabdenkmal im Grabfeld B 11 auf dem Städtischen Friedhof Fürth | ||
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