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Andreas Übelein erlernte das Maurerhandwerk und wurde um 1902 Maurer- und Tünchermeister. | Andreas Übelein erlernte das Maurerhandwerk und wurde um 1902 Maurer- und Tünchermeister. | ||
Er heiratete in Poppenreuth am 17. Juli 1901 Christina Pfann (geb. 6. Januar 1880 in Poppenreuth), Tochter des Gutsbesitzers Konrad ‚Leonhard‘ Pfann (1852–?) und dessen Ehefrau Margaretha, geborene Sippel (1853–1895).<ref>Kirchenbücher St. Peter und Paul, Trauungen 1874–1909, S. 136</ref> Aus dieser Ehe ist ein Sohn bekannt: | Er stellte am 6. Mai 1901 ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Der daraufhin beim Amtsanwalt eingeholte Strafbogen ergab, dass Übelein im September 1894 wegen schwerer Körperverletzung zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 17. Mai wurde ihm gegen Gebühr von 40 M das Bürgerrecht verliehen und das Verehelichungszeugnis ausgestellt.<ref>„Akten des Stadtmagistrats Fürth. Betreff: Uebelein Andreas, Tüncher- & Maurermeister von Fürth-Poppenreuth. – Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier und Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses. 1901.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/U 136</ref> | ||
Andreas Übelein heiratete in Poppenreuth am 17. Juli 1901 Christina Pfann (geb. 6. Januar 1880 in Poppenreuth), Tochter des Gutsbesitzers Konrad ‚Leonhard‘ Pfann (1852–?) und dessen Ehefrau Margaretha, geborene Sippel (1853–1895).<ref>Kirchenbücher St. Peter und Paul, Trauungen 1874–1909, S. 136</ref> Aus dieser Ehe ist ein Sohn bekannt: | |||
* Friedrich Übelein (geb. 22. Mai 1906 in Poppenreuth), er wurde Maurermeister | * Friedrich Übelein (geb. 22. Mai 1906 in Poppenreuth), er wurde Maurermeister | ||