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Lotte (Diskussion | Beiträge) |
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::: Man kann es aber auch so lesen, dass das Angebot nur für eine journalistische Nutzung vorgesehen ist - also für die Presse. Sind wir als ein Wiki gleichzusetzen mit der Presse?! Laut Definition nein - von daher können wir keine redaktionelle Nutzung vorweisen und fallen zurück auf „alles andere“. Letzteres wird aber bei der Nutzung pauschal ausgeschlossen - da ein professioneller Fotograf Geld verdienen muss - und somit per se kein Interesse hat, dass seine Arbeit kostenlos im Internet kursiert - was verständlich ist. [[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 00:27, 1. April 2025 (CEST) | ::: Man kann es aber auch so lesen, dass das Angebot nur für eine journalistische Nutzung vorgesehen ist - also für die Presse. Sind wir als ein Wiki gleichzusetzen mit der Presse?! Laut Definition nein - von daher können wir keine redaktionelle Nutzung vorweisen und fallen zurück auf „alles andere“. Letzteres wird aber bei der Nutzung pauschal ausgeschlossen - da ein professioneller Fotograf Geld verdienen muss - und somit per se kein Interesse hat, dass seine Arbeit kostenlos im Internet kursiert - was verständlich ist. [[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 00:27, 1. April 2025 (CEST) | ||
* Wann wird auf meine gestrige Richtigstellung eingegangen und die ursprüngliche Begründung für den Löschantrag entsprechend (nachvollziehbar) korrigiert? Zum einen sind es faktisch Pressefotos, zum anderen ist die Website (und damit der Download) ein aktuelles Angebot der Bundesbeauftragten und mit Angaben zu den Nutzungsrechten ausgestattet. Einzig die Interpretation der Formulierung „für redaktionelle Zwecke“ steht hier zur Debatte. Dafür wiederum gibt es Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, die für den Förderverein eine entsprechende Auslegung vornehmen könnten. --[[Benutzer:Lotte|Lotte]] ([[Benutzer Diskussion:Lotte|Diskussion]]) 18:22, 1. April 2025 (CEST) | * Wann wird auf meine gestrige Richtigstellung eingegangen und die ursprüngliche Begründung für den Löschantrag entsprechend (nachvollziehbar) korrigiert? Zum einen sind es faktisch Pressefotos, zum anderen ist die Website (und damit der Download) ein aktuelles Angebot der Bundesbeauftragten und mit Angaben zu den Nutzungsrechten ausgestattet. Einzig die Interpretation der Formulierung „für redaktionelle Zwecke“ steht hier zur Debatte. Dafür wiederum gibt es Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, die für den Förderverein eine entsprechende Auslegung vornehmen könnten. --[[Benutzer:Lotte|Lotte]] ([[Benutzer Diskussion:Lotte|Diskussion]]) 18:22, 1. April 2025 (CEST) | ||
::Also Lotte, ich bitte dich jetzt schon sehr, mal nicht gar so eine offensive Ungeduld an den Tag zu legen. Ich z.B. habe mich sowohl hier mehrfach wie auch bei der ursprünglichen Bilddatei bereits geäußert. Kasa hat sich ebenfalls schon mehrfach geäußert und seine Bedenken und damit seine Begründung für die momentane Löschung ausführlichst begründet. Das Kuratorium diskutiert bereits über diesen Fall. Überdies sind wir mehrheitlich berufstätige Menschen, von denen du nicht über Nacht Gewehr bei Fuß Antworten einfordern kannst. Wenn wir tatsächlich einen Fachanwalt für Urheberrecht befragen, dann kann die Antwort sogar mehrere Wochen dauern. Außer du fragst selbst bei diesem Bundesamt nach und lässt dir die Verwendungserlaubnis schriftlich bestätigen. Dass sich die Diskussion längst hauptsächlich um die Interpretation des zitierten Satzes dreht, lässt sich hier aus dem Diskussionsverlauf herauslesen, ich sehe da keinen Grund nachträglich etwas zu verändern. Marocco. | |||
=== Stellungname des Kuratoriums === | === Stellungname des Kuratoriums === | ||