Rednitzstraße 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Wunschels Annahme ist zumindest fragwürdig, denn der ''unreine'' Schinder/Fallmeister (Wasenmeister) wäre an dieser Stelle mit dem [[wikipedia:Heqdesh|Hekdesch]] schwer in Vereinbarung zu bringen. Ob tatsächlich ein Vorgängerbau der Fallmeisterei tolerabel gewesen wäre, ist zumindest noch nicht nachgewiesen.</ref>
Wunschels Annahme ist zumindest fragwürdig, denn der ''unreine'' Schinder/Fallmeister (Wasenmeister) wäre an dieser Stelle mit dem [[wikipedia:Heqdesh|Hekdesch]] schwer in Vereinbarung zu bringen. Ob tatsächlich ein Vorgängerbau der Fallmeisterei tolerabel gewesen wäre, ist zumindest noch nicht nachgewiesen.</ref>
* 1723: "''Gemeine Judenschaft hat durch Simon Michel schuzverwanthen Juden ein Häußlein, in der Juden Begräbnis gelegen, welches sie den [[15. Februar]] [[1609]] laut Gerichtsbuch sub Nr. 12, pag. 463 von Hannßen Meißeln erkaufft und er Michel Simon nach Absterben des vorigen Lehensträgers Meyer Ambßels wiederumb zu Lehen empfangen.''"<ref name ="Alt-Fürth"/>
* 1723: "''Gemeine Judenschaft hat durch Simon Michel schuzverwanthen Juden ein Häußlein, in der Juden Begräbnis gelegen, welches sie den [[15. Februar]] [[1609]] laut Gerichtsbuch sub Nr. 12, pag. 463 von Hannßen Meißeln erkaufft und er Michel Simon nach Absterben des vorigen Lehensträgers Meyer Ambßels wiederumb zu Lehen empfangen.''"<ref name ="Alt-Fürth"/>
* ... "''Ein Häußlei an gedacht Gemeinde Judenschaft begräbnis hinunterwärts gegen die Regnitz zu von Hannß Hader, vid. Gerichtsbuch sub Nr. 29 pag. 361 anno 1666 erkaufft und darzu ein neues erbaut worden sambt einem Höfflein mit 3 Thier (Tür) und einem Getill (Zaun) eingefaßt.''"<ref name ="Alt-Fürth"/>
* ... "''Ein Häußlein an gedacht Gemeinde Judenschaft begräbnis hinunterwärts gegen die Regnitz zu von Hannß Hader, vid. Gerichtsbuch sub Nr. 29 pag. 361 anno 1666 erkaufft und darzu ein neues erbaut worden sambt einem Höfflein mit 3 Thier (Tür) und einem Getill (Zaun) eingefaßt.''"<ref name ="Alt-Fürth"/>
* Sommer 1930: Abbruch der talseitigen Hälfte durch die jüdische Kultusgemeinde.<ref>[[Der alte jüdische Friedhof in Fürth (Buch)]], S. 46 f.</ref>
* Sommer 1930: Abbruch der talseitigen Hälfte durch die jüdische Kultusgemeinde.<ref>[[Der alte jüdische Friedhof in Fürth (Buch)]], S. 46 f.</ref>
* 10. November 1938: Kostenpflichtiger Zwangs"verkauf" an die Stadt Fürth; der Kaufpreis für alle Immobilien und Grundstücke der jüdischen Kultusgemeinde in Fürth betrug 100 RM, der jüdischen Gemeinde wurden dabei 236,50 RM "Übertragungskosten" auferlegt.<ref name="AjF-52"/>
* 10. November 1938: Kostenpflichtiger Zwangs"verkauf" an die Stadt Fürth; der Kaufpreis für alle Immobilien und Grundstücke der jüdischen Kultusgemeinde in Fürth betrug 100 RM, der jüdischen Gemeinde wurden dabei 236,50 RM "Übertragungskosten" auferlegt.<ref name="AjF-52"/>
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