Burgfarrnbacher Mühle: Unterschied zwischen den Versionen

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Augenscheinlich wurde der Vertrag um weitere drei Jahre verlängert, ein Vermerk dazu fehlt aber in Akten, denn am 19. September 1845 spricht Georg Güttler bei der gräflichen Rentei vor und erkundigt sich, wie es nach Allerheiligen weitergehen soll. Hierbei beschreibt er sehr deutlich seine missliche Lage: ''„Obgleich ich bisher und zwar seit meiner 6jährigen Pachtzeit nichts als Schaden gehabt, und einen großen Theil meines Vermögens zugesetzt habe, so wäre ich um alle Veränderung zu vermeiden, doch wieder gesonnen, den Pacht auf weitere 3 Jahre zu verlängern, wenn die gnädige Herrschaft mir einen billigen Nachlaß an dem Pachtschilling eintreten lassen wollte. Daß der Pachtschilling wirklich zu hoch ist, muß jeder, der nur einigermaßen mit den hiesigen Verhältnißen vertraut ist, [erkennen], und die gnädige Herrschaft kann es am besten durch Vergleichung der Malzbücher ermitteln. Hochdieselbe wird darinnen finden, daß mir die wenigsten Tage im Jahr vergönnt sind, die Mahlmühle gehörig benutzen zu können. Im Sommer ist dieses bekanntlich beinahe gar nicht der Fall, da während dieser Zeit das Mühlwasser ganz in Anspruch genommen wird, und während der Wintermonate, wo Wasser vorhanden wäre, bleiben dann die Kunden aus, weil sie im Sommer nicht gehörig versorgt werden konnten. (...) Was die Schneidmühle betrifft, gewährt diese beinahe gar keinen Ertrag, weil das Schnittgeld für diejenigen Schröthe<ref>Sägblock, Klotz, Schrot bzw. Schroth (Plural Schröthe) genannt, ist ein bearbeiteter Baumstamm, aus geradem und starkem Holz ausgehauen oder ausgesägt, der zur Säge- oder Schneidmühle zur Herstellung von Brettern und Dielen geliefert wurde, siehe Christian Wilhelm von Heppe: Einheimisch- und ausländisch-wohlredender Jäger oder nach alphabetischer Ordnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit: nebst nützlich- auch lustigen Anmerkungen, Regensburg 1779, S. 307</ref>,welche der gnädigen Herrschaft gehören, viel zu wenig angesetzt ist. Es ist daher so klar wie der Tag, daß ich nur mit der größten Noth und mit fortwährendem Verlust durchkomme.“''
Augenscheinlich wurde der Vertrag um weitere drei Jahre verlängert, ein Vermerk dazu fehlt aber in Akten, denn am 19. September 1845 spricht Georg Güttler bei der gräflichen Rentei vor und erkundigt sich, wie es nach Allerheiligen weitergehen soll. Hierbei beschreibt er sehr deutlich seine missliche Lage: ''„Obgleich ich bisher und zwar seit meiner 6jährigen Pachtzeit nichts als Schaden gehabt, und einen großen Theil meines Vermögens zugesetzt habe, so wäre ich um alle Veränderung zu vermeiden, doch wieder gesonnen, den Pacht auf weitere 3 Jahre zu verlängern, wenn die gnädige Herrschaft mir einen billigen Nachlaß an dem Pachtschilling eintreten lassen wollte. Daß der Pachtschilling wirklich zu hoch ist, muß jeder, der nur einigermaßen mit den hiesigen Verhältnißen vertraut ist, [erkennen], und die gnädige Herrschaft kann es am besten durch Vergleichung der Malzbücher ermitteln. Hochdieselbe wird darinnen finden, daß mir die wenigsten Tage im Jahr vergönnt sind, die Mahlmühle gehörig benutzen zu können. Im Sommer ist dieses bekanntlich beinahe gar nicht der Fall, da während dieser Zeit das Mühlwasser ganz in Anspruch genommen wird, und während der Wintermonate, wo Wasser vorhanden wäre, bleiben dann die Kunden aus, weil sie im Sommer nicht gehörig versorgt werden konnten. (...) Was die Schneidmühle betrifft, gewährt diese beinahe gar keinen Ertrag, weil das Schnittgeld für diejenigen Schröthe<ref>Sägblock, Klotz, Schrot bzw. Schroth (Plural Schröthe) genannt, ist ein bearbeiteter Baumstamm, aus geradem und starkem Holz ausgehauen oder ausgesägt, der zur Säge- oder Schneidmühle zur Herstellung von Brettern und Dielen geliefert wurde, siehe Christian Wilhelm von Heppe: Einheimisch- und ausländisch-wohlredender Jäger oder nach alphabetischer Ordnung gegründeter Rapport derer Holz-, Forst- und Jagd-Kunstwörter nach verschiedener teutscher Mundart und Landesgewohnheit: nebst nützlich- auch lustigen Anmerkungen, Regensburg 1779, S. 307</ref>,welche der gnädigen Herrschaft gehören, viel zu wenig angesetzt ist. Es ist daher so klar wie der Tag, daß ich nur mit der größten Noth und mit fortwährendem Verlust durchkomme.“''


Das Gesuch auf Pachtminderung wurde in der Konferenz vom 10. Oktober 1845 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Laengenfelder, Adjunkt Schauppmeier) ohne Weiteres genehmigt. Bei einer Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre legte man das Jahrespachtgeld auf 200 Gulden fest; allerdings wurde dem Güttler zur Bedingung gemacht, dass er alle Reparaturen in seiner Wohnung und das Ausweißen der Räume nun auf seine Kosten vertreten musste.
Das Gesuch auf Pachtminderung wurde in der Konferenz vom 10. Oktober 1845 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Rentamtmann Längenfelder, Adjunkt Schauppmeier) ohne Weiteres genehmigt. Bei einer Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre legte man das Jahrespachtgeld auf 200 Gulden fest; allerdings wurde dem Güttler zur Bedingung gemacht, dass er alle Reparaturen in seiner Wohnung und das Ausweißen der Räume nun auf seine Kosten vertreten musste.
Nach einer (nicht vermerkten) Pachtverlängerung um ein Jahr stand im Spätsommer 1849 die Frage der Wiederverpachtung erneut an. In der Konferenz vom 4. September 1849 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Inspektor Faber, Administrator Laengenfelder) wurde unumwunden konstatiert, dass<br />
Nach einer (nicht vermerkten) Pachtverlängerung um ein Jahr stand im Spätsommer 1849 die Frage der Wiederverpachtung erneut an. In der Konferenz vom 4. September 1849 (Teilnehmer: Graf und Condominus Louis v. Pückler-Limpurg, Hofrat Bandel, Inspektor Faber, Administrator Längenfelder) wurde unumwunden konstatiert, dass<br />
:''a) bei dem bereits wieder im Gange befindlichen stärkeren Betrieb der Weißbierbrauerei während des Sommers auf ein Mahlgeschäft des Pächters fast gar nicht zu rechnen ist;''<br />
:''a) bei dem bereits wieder im Gange befindlichen stärkeren Betrieb der Weißbierbrauerei während des Sommers auf ein Mahlgeschäft des Pächters fast gar nicht zu rechnen ist;''<br />
:''b) bei der voraussichtlich schon in kommenden Jahre noch bedeutend erweiternden Absatz an braunen Bier, auch im Winter das tägliche Suden u. Malzbrechen nothwendig werden wird, demnach auch zu dieser Jahreszeit, abweichend gegen früher, für die Mahlmühle nur sehr wenig Waßer übrig bleiben dürfte; endlich''<br />
:''b) bei der voraussichtlich schon in kommenden Jahre noch bedeutend erweiternden Absatz an braunen Bier, auch im Winter das tägliche Suden u. Malzbrechen nothwendig werden wird, demnach auch zu dieser Jahreszeit, abweichend gegen früher, für die Mahlmühle nur sehr wenig Waßer übrig bleiben dürfte; endlich''<br />
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