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Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | Ein unter Moderation der Stadt Fürth ausgehandelter Kompromiss am [[22. Mai]] [[2011]] bzgl. der Sperrzeiten der Freischankflächen wurde von fast allen Beteiligten auf beiden Seiten getragen und die Zahl der Beschwerden nahm rapide ab. Einzelne Anwohner verweigern jedoch noch ihre Zustimmung zum Kompromiss. Um auf die Bedeutung einer lebendigen Altstadt für alle Bewohner und Gäste hinzuweisen, veranstaltete der Verein [[Wir sind Fürth]] am [[10. November]] [[2012]] einen Demonstrationszug von der [[Fürther Freiheit]] zum [[Grüner Markt|Grünen Markt]], der von Höhe [[Grüner Baum]] ab in der Gustavstraße bis zum Marktplatz als Schweigemarsch durchgeführt wurde. Dem Aufruf folgten rund 600 Teilnehmer. | ||
In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten Maier hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | In verschiedenen Prozessen strebten einige Anwohner eine deutliche Sperrzeitverkürzung für die Gustavstraße an. Zwar haben die Kläger den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, 10. Kammer, am [[10. Juni]] [[2013]] verloren, dies jedoch vorrangig aus prozessualen Gründen, so der Richter. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass der Kläger nicht global ein bestimmtes Konzept einklagen könne, sondern gegen jede einzelne Veranstaltung vorgehen müsse und könne. Das Gericht hat jedoch unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Stadt Fürth bei der Genehmigung von Festivitäten in der Gustavstraße „''nachbarrechtliche Belange umfassender zu berücksichtigen hat als bisher''“. Über manche Veranstaltungsgenehmigungen sei die Kammer „''nicht sonderlich glücklich, die Kommune hätte sich mehr Gedanken darüber machen müssen was den Anwohnern zuzumuten ist.“''<ref>Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 24. Juli 2013, TOP Ö9, Beschlussvorlage OA/062/2013</ref> Nach Aussagen des Rechtsreferenten [[Christoph Maier|Maier]] hat die Stadt bei jeder Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters und der geltenden Grenzwerte eingehend abzuwägen "''was den Anwohnern zugemutet werden kann und wogegen sie zu schützen seien''". | ||
[[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | [[Datei:Veranstaltungskonzept Stadt Fürth 230713.jpg|thumb|left|Veranstaltungskonzept der Stadt Fürth zur Begrenzung des Lärms in der Gustavstraße]]Kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ging eine erneute Klage beim Verwaltungsgericht ein mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Öffnungszeiten des Fürth-Festivals. In der am [[3. Juli]] [[2013]] ergangenen Eilentscheidung hat die 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach mehrmals auf ein von der Stadt Fürth angekündigtes Veranstaltungskonzept Bezug genommen; sie hielt es jedoch für korrekt, dass dieses Jahr wegen der erforderlichen Gremienbefassung noch keine Neuregelung erfolgt ist. Die 10. Kammer hat jedoch das Musikende in der Gustavstraße und am [[Waagplatz]] auf 22 Uhr erstmalig festgesetzt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Auch in der Verhandlung am [[10. Juli]] [[2013]], in der der reguläre Freischankflächenbetrieb Gegenstand war, wurde vom Vorsitzenden Richter unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bisher zum Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigungen getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. | ||
Am 13. Juli 2013 stellte | Am [[13. Juli]] [[2013]] stellte [[Alexander Mayer]] eine Internet-Petition mit dem Titel ''Unsere Gustavstraße'' auf der Plattform change.org online, die am 14. Juli auch in den Petitionausschüssen des Bundestages und des Bayerischen Landtages eingereicht wurden. Die vom Verein ''[[Wir sind Fürth]] e. V.'' unterstützte Online-Petition erreichte innerhalb von zehn Tagen 12.000 Unterstützer. Die Petition fordert die Bundesregierung und die Staatsregierung auf, "''alles in ihrer Gesetzgebungskompetenz und im Rahmen ihrer sonstigen Einflussmöglichkeiten zu tun, um folgendes zu gewährleisten: In Straßen oder Bereichen, in denen eine traditionelle Wirtshauskultur besteht, soll die Bewirtung auf den Freischankflächen - zum Beispiel analog der Bayerischen Biergartenverordnung - bis 23 Uhr erlaubt sein. In Straßen oder Bereichen, die Austragungsort traditioneller Veranstaltungen sind, müssen diese Veranstaltungen im gewohnten Umfang durchführbar bleiben''."<ref>[http://www.change.org/de/Petitionen/unsere-gustavstra%C3%9Fe Petition auf Change.org]</ref> | ||
Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | Zum Schutz vor weiteren, tiefer gehenden Einschnitten bei den Veranstaltungen aufgrund von Anwohnerklagen hat die Stadt Fürth ein Konzept erarbeitet, das dem [[Stadtrat]] zur Beschlussvorlage am [[24. Juli]] [[2013]] vorgelegt wurde. Daraus gehen die Genehmigungssituation bis zum runden Tisch zwischen Anwohnern und Gastwirten vom [[6. Mai]] [[2011]], sowie die aufgrund des runden Tisches vom Stadtrat am [[25. Mai]] [[2011]] beschlossenen Maßnahmen hervor. In den weiteren Spalten finden sich die Forderungen der Anwohner zur Verbesserung der Lärmsituation sowie die Vorschläge der Gastwirte und das Konzept der Verwaltung (siehe Bild). | ||
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In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 online abrufbar]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e. V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf im Internet]</ref>. | In einem Schreiben vom [[22. Juli]] [[2013]] an die [[Oberbürgermeister]] der Städte Fürth, [[Nürnberg]] und Erlangen fordert der Bayer. Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) die Einführung einer eigenen Bayerischen Immissionsschutzverordnung "''Außengastronomie''", in der u.a. die Betriebszeiten im Außenbereich bis mindestens 24:00 Uhr gelten sollte und die Messverfahren und Richtwerte eine angemessene und gerechte Bewertung von menschlichem Kommunikationslärm beinhaltet<ref>Schreiben der DEHOGA vom 22. Juli 2013, S. 1</ref>. In einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom [[29. Juli]] [[2013]] sprich sich der [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Thomas Jung]] allerdings gegen eine 24.00 Uhr Regelung aus. Vielmehr sagt er: "''Die Forderung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands nach einer 24:00 Uhr-Regelung pauschal für alle Außenschankflächen hält er jedoch für überzogen. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn die neu zu schaffende bayerische Immissionsschutzverordnung „Außengastronomie“ es den Kommunen überlasse, Gebiete festzusetzen, in denen Betriebszeiten bis 23:00 Uhr möglich sind.''"<ref>Pressemitteilung der Stadt Fürth 29. Juli 2013 - 266/13, Diskussion um Außenschankflächen Gustavstraße: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband unterstützt die Stadt Fürth </ref>. Allerdings wurde ebenfalls am [[29. Juli]] [[2013]] über die [[Fürther Nachrichten]] bekannt, dass die Stadt Fürth bzgl. des Verwaltungsgerichtsurteils vom [[10. Juli]] [[2013]] in Berufung gehen wird<ref>Wolfgang Händel: Gustavstraße: Stadt Fürth legt Berufung ein. In: Fürther Nachrichten vom 30. Juli 2013 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-stadt-furth-legt-berufung-ein-1.3062853 online abrufbar]</ref>. Unterdessen hat der Verein [[Wir sind Fürth]] e. V. im August und September 2013 eine Umfrage zur „Gustavstraßensituation“ durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucher der Gustavstraße die Ausschankflächen bis 23 Uhr nutzen möchten und das gleichzeitig die Anzahl der bisherigen Feste und Veranstaltungen beibehalten werden soll<ref>Ergebnisse der Umfrage zur Gustavstraßensituation 2013 [http://www.wir-sind-fuerth.de/wp-content/uploads/2013/10/WsF-2013-Gustavstra%C3%9Fe-HP1.pdf im Internet]</ref>. | ||
Am 5. Dezember 2013 kam die Petition von | Am [[5. Dezember]] [[2013]] kam die Petition von [[Alexander Mayer]] erstmalig zur Behandlung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages. Während sich das Wirtschaftsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme eher ablehnend äußerte, standen die Berichterstatter im Ausschuss dem Anliegen positiv gegenüber. Die Entscheidung wurde vertagt, um eine Stellungnahme des Städtetages abzuwarten.<ref>Sebastian Linstädt: ''Fürth: Gustavstraße ist Ländersache''. In: [http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/furth-gustavstrasse-ist-landersache-1.3324890 NZ] vom 6. Dezember 2013</ref> | ||
Basierend auf den Vorschriften der "TA Lärm" legte das Verwaltungsgericht Ansbach im Jahr 2014 fest, dass auf den Freischankflächen vor den Gaststätten um 22.00 Uhr Zapfenstreich sein müsse. Dagegen ist die Stadt Fürth gerichtlich vorgegangen, so dass ein Revisionsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof in München noch ausstand. Bis dahin besteht allerdings noch die alte Regelung bis 23 Uhr. | |||
Horst Arnold von [[SPD]]-Fraktion im Bayerischen Landtag stellte im Februar [[2014]] einen Antrag im Bay. Landtag, die fränkischen Freischankflächen mit den bayerischen Biergärten gleichzusetzen. In der Biergartenverordnung ist nämlich schon seit längerem geregelt, dass die Öffnungszeiten bis 23.00 Uhr möglich sind<ref>SPD Landtagsfraktion Bayern, Pressemitteilung vom 27. Februar 2014 [http://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=206099 online abrufbar]</ref>. Dieser Antrag wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt, obwohl zuvor Horst Seehofer (Ministerpräsident) bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Grünen Halle noch seine Fürsprache zugesagt hatte<ref>Johannes Alles: Seehofer leistet Wahlkampfhilfe in Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 2. März 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/seehofer-leistet-wahlkampfhilfe-in-furth-1.3489486?rssPage=bm9yZGJheWVybi5kZQ== online abrufbar]</ref>. Die Forderung nach der Gleichsetzung der Freischankzeiten mit der Biergartenverordnung wurde in einer Aktion/ Demonstration des Vereins "Wir sind Fürth e.V." im Mai 2014 erneut unterstrichen. Der Verein verwandelte kurzerhand die Gustavstraße in einen Biergarten, während die anliegenden Gastwirte die Besucher mit Freibier, Bratwürsten und Brezn versorgten<ref>Armin Leberzammer: Gustavstraße wird zum Biergarten. In: Fürther Nachrichten 27. Mai 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-wird-zum-biergarten-1.3667955 online abrufbar]</ref>. | |||
Zusätzlich für Irritation und Verärgerung sorgte eine Aussage des [[CSU]] Abgeordneten Otto Hünnerkopf aus dem unterfränkischen Wiesentheid und stellv. Vorsitzender des Umweltausschusses, der den "''„Fall Gustavstraße“ als ein lokales Problem darstellte, da die Straße wohl zum „Dauer-Oktoberfest“ geworden sei. Eine Relevanz über die Kleeblattstadt hinaus sehe er nicht''"<ref>Marktspiegel: Fürther Gustavstraße ist kein "Dauer-Oktoberfest", Marktspiegelredaktion 22. Juli 2014 [http://www.marktspiegel.de/fuerth/lokales/fuerther-gustavstrasse-ist-kein-dauer-oktoberfest-d7450.html online abrufbar]</ref><ref>Claudia Ziob: Von wegen "Halligalli": Gustavstraße hat neuen Fan in München. In: Fürther Nachrichten 17. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/von-wegen-halligalli-gustavstrasse-hat-neuen-fan-in-munchen-1.3769668 online abrufbar]</ref>. Nach einer persönlichen Einladung durch die Stadt Fürth und der [[CSU]] Landtagsabgeordneten [[Petra Guttenberger]] besuchte Hühnerkopf die Gustavstraße im Juli [[2014]] - und nahm anschließend seine Bemerkung bzgl. des Oktoberfestes zurück. | |||
Im Februar [[2014]] wurde bekannt wurde bekannt, dass zwei Anwohner der Gustavstraße aus ihren Häusern ausgezogen sind. Dabei handelte es sich im wesentlichen um zwei der Hauptkläger gegen die Stadt Fürth in Sachen Lärm und Freischankflächen<ref>Birgit Heidingsfelder: Fürth: Lärmgeplagte Anwohner verlassen die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 8. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/furth-larmgeplagte-anwohner-verlassen-die-gustavstrasse-1.3441934 online abrufbar]</ref>. Sie fühlten sich nach eigenen Angaben von der Stadt vertrieben, jedoch bleiben sie im Besitz der jeweiligen Immobilie in der Gustavstraße und somit weiterhin berechtigt juristisch gegen die Stadt vorzugehen. Dies bewahrheitete sich bereits kurze Zeit später, als die ehem. Anwohner erneut im Februar [[2014]] gegen die Erweiterung des Gastraumes im [[Zum Gelben Löwen|Gelben Löwen]] vorgingen<ref>Birgit Heidingsfelder: Gustavstraße: Lärmdiskussion erneut vor Gericht. In: Fürther Nachrichten 10. Februar 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-larmdiskussion-erneut-vor-gericht-1.3444099 - online abrufbar]</ref>. Streitpunkt dieser Gerichtsverhandlung war der Umstand, dass der [[Zum Gelben Löwen|Gelbe Löwe]] im 1. Obergeschoss ein Nebenzimmer (Kleeblattstub´n) einrichten wollte, wogegen ein ehem. Anwohner bedenken vorbrachte. Seiner Meinung nach würde dies zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, da mehr Gäste zu erwarten sind durch die Kneipenerweiterung. In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gab die dritte Kammer am [[18. Februar]] [[2014]] dem Kläger recht, und erklärte die erteilte Baugenehmigung der Stadt Fürth für unzulässig<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Niederlage für die Stadt Fürth. In: Fürther Nachrichten vom 19. Februar 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-niederlage-fur-die-stadt-furth-1.3469928 online abrufbar]</ref>. Eine pauschale Änderung des Bebauungsplans 001 im Mai 2014, beantragt durch die SPD Fraktion, läßt zwar künftig die Neuansiedlung und Erweiterung der Gastronmie in der Gustavstraße wieder zu, jedoch ersetzt sie nicht das Urteil des Verwaltungsgerichtes, dass mehr Flächen einhergehen mit mehr Lärm<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Neuer Anlauf für Fürths "Kleeblattstube". In: Fürther Nachrichten vom 31. Mai 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-neuer-anlauf-fur-furths-kleeblattstube-1.3676847 online abrufbar]</ref>. | |||
Bereits im Juni [[2014]] wurde von den ehem. Anwohnern gegen das [[Fürth Festival]] und das bevorstehende [[Weinfest]] geklagt. Zuvor wurde ebenfalls bekannt, dass die ehem. Anwohner gegen den Außenausschank beim Grafflmarkt klagen. Die Klage der ehem. Anwohner scheiterte zwar vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, jedoch wurden Auflagen bzgl. der Musik in der Gustavstraße erlassen<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Anwohner müssen Fürth Festival ertragen. In: Fürther Nachrichten 24. Juni 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-anwohner-mussen-furth-festival-ertragen-1.3726034 online abrufbar]</ref>. Zusätzlich mussten die Gaststätten aus Lärmschutzgründen beim [[Fürth Festival]] am Freitag und Samstag bereits um Mitternacht schließen, was für serh viel Unmut in der Bevölkerung und bei den betroffenen Wirte sorgte<ref>Claudia Ziob: Sperrzeit beim Fürth Festival: Um Mitternacht ist Schluss. In: Fürther Nachrichten 11. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/sperrzeit-beim-furth-festival-um-mitternacht-ist-schluss-1.3759963 online abrufbar]</ref>. | |||
Eine weitere Klage beschäftigte die Gerichte im Juli [[2014]]. Dabei ging es um das traditionelle [[Weinfest]] in der Gustavstraße, dass zum 19. Mal hätte stattfinden sollen. Nach dem Beschluss des Gerichts hätten die Wirte an allen Veranstaltungstagen um 22 Uhr beendet sein müssen. Rechtsreferent [[Christoph Maier]] präzisierte gegenüber der Presse die Auflage des Gerichtes wie folgt: „''Und zwar müssen die Freischankflächen zu diesem Zeitpunkt bereits komplett geräumt und aufgeräumt sein''“. Dies hätte zur Folge, dass bereits um 21.30 Uhr Ausschankstopp herrscht, damit bis 22 Uhr alles aufgeräumt ist. Nach einer Diskussion der Wirte untereinander kamen diese mehrheitlich zu dem Entschluss, dass Weinfest kuzerhand abzusagen<ref>SMO: Nach Urteil: Wirte sagen Weinfest in der Gustavstraße ab. In: Fürther Nachrichten 25. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/nach-urteil-wirte-sagen-weinfest-in-der-gustavstrasse-ab-1.3789443 online abrufbar]</ref> <ref>Sebastian Linstädt: Abgesagtes Weinfest: "Das ist kein Spiel mehr!". In: Fürther Nachrichten 26. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/abgesagtes-weinfest-das-ist-kein-spiel-mehr-1.3790447 online abrufbar]</ref> <ref>Claudia Ziob: Fürth: Die Zukunft des Weinfests ist völlig offen. In: Fürther Nachrichten 30. Juli 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/furth-die-zukunft-des-weinfests-ist-vollig-offen-1.3796990 online abrufbar]</ref>. In der Folge formierte sich eine Facebook-Gruppe für die Gustavstraße namens "Wir sind die Gustavstraße", die Anfang August 2014 ein Protest-Picknick veranstaltete<ref>MST: Gustavstraße: Protest-Picknick statt abgesagtem Weinfest. In: Fürther Nachrichten 3. August 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-protest-picknick-statt-abgesagtem-weinfest-1.3806952 online abrufbar]</ref>. | |||
Höhepunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung im Jahr 2014 stellte die Klage im September gegen den Grafflmarkt dar. Zuvor ging bereits die nächste Klage bei Gericht ein bzgl. des 5:1 Derbysieges und der anschließend stattfindenden Feier in der Gustavstraße<ref>Claudia Ziob: Klage nach Derbysieg: Party in der Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 20. August 2014. [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/klage-nach-derbysieg-party-in-der-gustavstrasse-war-zu-lang-1.3837749 online abrufbar]</ref>. Bei der Klage gegen den Ausschank während des Grafflmarktes folgte das Gericht den Klägern und veranlaßte das Ende des Ausschankes um 22 Uhr - bisherige Regelung sah einen Ausschank bis 1 Uhr vor. Die Begründung des Gerichtes lautete wie folgt: ''Der Bescheid der Stadt sei in seinem Umfang aller Voraussicht nach rechtswidrig ergangen und verletze die Rechte des Antragstellers. Die Lärmschutzvorschriften für die Nachbarn seien hier " in erheblichem und unzumutbarem Umfang" missachtet worden. Die nach 22 Uhr zulässigen Höchstwerte würden "bei weitem" überschritten, dies sei den Anwohnern "auch nicht ausnahmsweise zumutbar" und bewege sich "im Bereich der Gesundheitsgefährdung für die dort wohnenden Menschen"''<ref>ACB: Grafflmarkt in Fürth: Kein Ausschank nach 22 Uhr. In: Fürther Nachrichten 12. September 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/grafflmarkt-in-furth-kein-ausschank-nach-22-uhr-1.3883712 online abrufbar]</ref>. | |||
Um weitere Gerichtsverhandlungen zu vermeiden, stimmten die Kläger und die Stadt Fürth einem Güteverfahren in München zu. Bis zum Ende des sog. Mediationsverfahrens ruhen alle noch offen Gerichtsklagen, so dass hier ggfls. eine gütliche Einigung zwischen den beiden Konfliktparteien hergestellt werden kann<ref>Claudia Ziob: Gustavstraße: Gerichtsverhandlung wurde abgesagt. In: Fürther Nachrichten 4. November 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/gustavstrasse-gerichtsverhandlung-wurde-abgesagt-1.3987555 online abrufbar]</ref>. Nach Bericht der Presse fand das letzte Mediationsgepräch am 18. Dezember 2014 statt. Insgesamt hat man sich nach einer 11-stündigen Verhandlung auf neue Regeln für die Gustavstraße gemeinsam geeinigt. Diese sehen vor, dass künftig der Außenausschank bis 23 Uhr stattfinden darf. Im Gegenzug wurde aber vereinbart: | |||
* beim Stadtfest und Fürth Festival darf in der Gustavstraße keine Veranstaltungsbühne mehr aufgebaut werden | |||
* beim Grafflmarkt im Frühjahr sind die Sperrzeiten für den Innen- und Außenbetrieb jeweils um 1 Uhr, im Herbst Außen 24 Uhr und Innen 2 Uhr. Der Grafflmarkt selbst muss um Freitag um 22 Uhr beendet sein, am Samstag um 16 Uhr. | |||
* das Weinfest findet nur noch an vier Tagen statt, die Sperrzeiten beträgt am Donnerstag 23 Uhr, Freitag und Samstag 23:30 Uhr und am Sonntag um 22 Uhr. | |||
* Fußballfeiner sind grundsätzlich nicht mehr zulässig, mit Ausnahme einer Aufstiegsfeier in die 1. Bundesliga alle fünf Jahre. Ein Außenausschank ist ebenfalls nicht zulässig. | |||
* künftig dürfen keine weiteren Veranstaltungen mehr in der Gustavstraße abgehalten werden, dies betrifft insbesondere den Fürth-Lauf, Metropolmarathon und ggfls. Public-Viewing-Veranstaltungen. | |||
* 1x im Jahr soll ein sog. Runder Tisch stattfinden.<ref>Claudia Ziob: Feierverbot bei Derbysieg: Neue Regeln für die Gustavstraße. In: Fürther Nachrichten 19. Dezember 2014 [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/feierverbot-bei-derbysieg-neue-regeln-fur-die-gustavstrasse-1.4082076 online abrufbar]</ref> | |||
Das Ergebnis der Mediation wird in der ersten Stadtratssitzung im Jahr 2015 zur Abstimmung vorgestellt. Erst mit Beschluss des Stadtrates erhält das Ergebnis seine Verbindlichkeit. | |||
=== Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | === Derbysieg und Aufstiegsfeier 2011/12 === | ||