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Am 10. September 1852 beantragten Hirsch Scherer, Löb Hopf und Joseph Friedmann das jüdische Neujahrsfest<ref>damals am 14./15. September</ref> sowie den wochendrauf fallenden Versöhnungstag mit noch sieben anderen Glaubensgenossen unter Zuziehung des geprüften Religionslehrers Vorhaus aus Fürth im Haus der Weinwirtswitwe Bayer in der dritten Etage begehen zu dürfen. Dies wurde genehmigt unter der Bedingung, dass damit „kein nach aussen dringendes Geräusch verbunden sey.“<ref>B. Ziemlich, S. 6</ref> | Am 10. September 1852 beantragten Hirsch Scherer, Löb Hopf und Joseph Friedmann das jüdische Neujahrsfest<ref>damals am 14./15. September</ref> sowie den wochendrauf fallenden Versöhnungstag mit noch sieben anderen Glaubensgenossen unter Zuziehung des geprüften Religionslehrers Vorhaus aus Fürth im Haus der Weinwirtswitwe Bayer in der dritten Etage begehen zu dürfen. Dies wurde genehmigt unter der Bedingung, dass damit „kein nach aussen dringendes Geräusch verbunden sey.“<ref>B. Ziemlich, S. 6</ref> | ||
Am 8. März 1855 forderte der Stadtmagistrat Nürnberg vom Distrikts-Rabbinat Fürth ein Verzeichnis der seit 3 Jahren in Nürnberg geborenen israelitischen Kinder um Impflisten anlegen zu können. Loewi antwortete am 11. März 1855 vielsagend: „''dass die Israeliten der Stadt Nürnberg zur Zeit sich dem unterfertigten Rabbinate noch nicht angeschlossen haben, | Am 8. März 1855 forderte der Stadtmagistrat Nürnberg vom Distrikts-Rabbinat Fürth ein Verzeichnis der seit 3 Jahren in Nürnberg geborenen israelitischen Kinder um Impflisten anlegen zu können. Loewi antwortete am 11. März 1855 vielsagend: „''dass die Israeliten der Stadt Nürnberg zur Zeit sich dem unterfertigten Rabbinate noch nicht angeschlossen haben, wonach für die unterfertigte geistliche Behörde weder Berechtigung noch Verpflichtung gegeben war, Zivilstandsregister für dieselben zu führen oder überhaupt deren religiöse Bedürfnisse wahrzunehmen und zu befriedigen. Deshalb befindet man sich auch nicht in der Lage dem jenseitigen verehrlichen Ansinnen für jetzt entsprechen zu können. Sollte jedoch der Stadtmagistrat sich veranlasst sehen, die Israeliten der Stadt Nürnberg zu beauftragen, sich an einen Rabbiner anzuschliessen, so erklärt sich der Unterfertigte bereit, einen Dienstvertrag abzuschliessen und allen daraus hervorgehenden Amtsobliegenheiten bereitwillig und pünktlich nachzukommen.''“<ref>B. Ziemlich zitiert Akten des Stadt- und Distrikts-Rabbinats Fürth, Betreff die Filialgemeinde Nürnberg 1856-58, Fasc. 1</ref> | ||
Die Angelegenheit ruhte bis zum 18. Dezember 1856, als die sechs in den städtischen Gemeindeverband aufgenommenen Juden vor dem Magistrat zu Protokoll gaben, sie wollten sich dem Rabbinatssprengel Fürth anschließen – falls es denn nötig sei. Loewi wies den Anschluss an den Fürther Rabbinatssprengel am 31. Dezember 1856 aufgrund des „''religiösen Indifferentismus''“ der in Nürnberg wohnenden Israeliten zurück.<ref>B. Ziemlich: S. 9</ref> Eine Deputation der halb widerstrebenden Nürnberger Israeliten begab sich aber zu Loewi um sich zu entschuldigen und vereinbarte ein jährliches Gehalt von 100 fl. wenn er sie in seinen Sprengel mit aufnähme. Mit Schreiben Loewis vom 1. Februar 1857 erklärte dieser sich dann bereit zur Übernahme rabbinischer Funktionen in Nürnberg.<ref>B. Ziemlich S. 10</ref> Die Genehmigung der Regierungsbehörde erfolgte am 23. Februar 1857 „dass der beantragte Anschluss der Israeliten zu Nürnberg an die Cultusgemeinde zu Fürth … gutgeheissen werde.“<ref>ebenda</ref> | Die Angelegenheit ruhte bis zum 18. Dezember 1856, als die sechs in den städtischen Gemeindeverband aufgenommenen Juden vor dem Magistrat zu Protokoll gaben, sie wollten sich dem Rabbinatssprengel Fürth anschließen – falls es denn nötig sei. Loewi wies den Anschluss an den Fürther Rabbinatssprengel am 31. Dezember 1856 aufgrund des „''religiösen Indifferentismus''“ der in Nürnberg wohnenden Israeliten zurück.<ref>B. Ziemlich: S. 9</ref> Eine Deputation der halb widerstrebenden Nürnberger Israeliten begab sich aber zu Loewi um sich zu entschuldigen und vereinbarte ein jährliches Gehalt von 100 fl. wenn er sie in seinen Sprengel mit aufnähme. Mit Schreiben Loewis vom 1. Februar 1857 erklärte dieser sich dann bereit zur Übernahme rabbinischer Funktionen in Nürnberg.<ref>B. Ziemlich S. 10</ref> Die Genehmigung der Regierungsbehörde erfolgte am 23. Februar 1857 „dass der beantragte Anschluss der Israeliten zu Nürnberg an die Cultusgemeinde zu Fürth … gutgeheissen werde.“<ref>ebenda</ref> | ||
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