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* Solange die Mitgliederzahl nicht zwanzig erreicht gibt es nur einen Kultusvorsteher | * Solange die Mitgliederzahl nicht zwanzig erreicht gibt es nur einen Kultusvorsteher | ||
* Die Beitragspflichtigen sind in vier Klassen eingeteilt. | * Die Beitragspflichtigen sind in vier Klassen eingeteilt. | ||
Die Kultusgemeinde hatte bei der Konstituierung lediglich acht Mitglieder, die übrigen 36 waren ein rechtloses Anhängsel. Der Magistrat Nürnbergs versagte aber die behördliche Bestätigung wegen der mangelnden Anzahl und berief sich dabei auf das Edikt vom 10. Juni 1813, § 24. Die Regierungsentschließung gab dem Magistrat recht und so mussten sich die Nürnberger Juden der Kultusgemeinde Fürth anschließen.<ref>B. Ziemlich, S. 14</ref> Loewi gelang es mit scharfsinnigen, listigen Begründungen schließlich am [[11. September]] [[1858]] einen Ministerialerlass der bayerischen Regierung zu erwirken, der zur Folge hatte dass die Nürnberger Israeliten sich nicht als Einzelpersonen Fürth anschließen mussten, sondern eine eigene Gemeinde als Filialgemeinde Fürths konstituieren durften. | Die Kultusgemeinde hatte bei der Konstituierung lediglich acht Mitglieder, die übrigen 36 waren ein rechtloses Anhängsel. Der Magistrat Nürnbergs versagte aber die behördliche Bestätigung wegen der mangelnden Anzahl und berief sich dabei auf das Edikt vom 10. Juni 1813, § 24. Die Regierungsentschließung gab dem Magistrat recht und so mussten sich die Nürnberger Juden der Kultusgemeinde Fürth anschließen.<ref>B. Ziemlich, S. 14</ref> Mit Datum der Versammlung vom 29. März schrieb Löb Hopf an den Vorstand des israelitischen Religionsvereins Fürth, um für [https://dfg-viewer.de/show?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&tx_dlf%5Bid%5D=https%3A%2F%2Fwww.gda.bayern.de%2Fmets%2Fb2ca37f0-81ac-4433-b804-def53dc285b0&tx_dlf%5Bpage%5D=4&cHash=94d8b2194c380ad19b6cd422cd0b1260 Beerdigungen auf dem Fürther Friedhof]<ref>siehe „Nutzung des Friedhofs durch die Religionsgemeinde Nürnberg“ in Akt CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-594</ref> für die Nürnberger Juden anzufragen. | ||
Loewi gelang es mit scharfsinnigen, listigen Begründungen schließlich am [[11. September]] [[1858]] einen Ministerialerlass der bayerischen Regierung zu erwirken, der zur Folge hatte dass die Nürnberger Israeliten sich nicht als Einzelpersonen Fürth anschließen mussten, sondern eine eigene Gemeinde als Filialgemeinde Fürths konstituieren durften. | |||
===Zweiter Versuch einer Gemeindebildung in Nürnberg: Der Religionsverein=== | ===Zweiter Versuch einer Gemeindebildung in Nürnberg: Der Religionsverein=== | ||
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