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Ein weiterer Pinkas ist von 1747 bis 1761 erhalten. Auf dieses umfangreiche Protokollbuch schließt lückenlos ein weiteres von 1761-1768 an. Sodann gibt es noch Protokollbücher von 1780-1790 und von 1791--1814.<ref>Stefan Litt (Hg.): „Jüdische Fürsprache ...”, S. 248</ref> | Ein weiterer Pinkas ist von 1747 bis 1761 erhalten. Auf dieses umfangreiche Protokollbuch schließt lückenlos ein weiteres von 1761-1768 an. Sodann gibt es noch Protokollbücher von 1780-1790 und von 1791--1814.<ref>Stefan Litt (Hg.): „Jüdische Fürsprache ...”, S. 248</ref> | ||
In den Fürther Statuten von 1770 wurde festgelegt, dass das Protokollbuch (hier Hauptbuch genannt) zusammen mit anderen wichtigen Instrumenten der Gemeindeführung – dem Siegel sowie den Kassen- und Rechnungsbüchern – in einem gesonderten und offenbar gesichertem Schrank (Kassa) aufbewahrt werden sollte.<ref>Stefan Litt (Hg.): „Jüdische Fürsprache ...”, S. 10</ref> „Die ''Takkanot<ref>siehe [[Tekunos-Büchlein]], sowie [https://www.gda.bayern.de/service/findmitteldatenbank/Archivalie/a82d66f3-ffca-4b3b-81d7-593c95ff0680 Takanot Fiorda (Gemeindestatuten) פנקס תקנות הקהילה]</ref>'' der bedeutenden fränkischen Gemeinde Fürth stellen ganz offensichtlich den Höhepunkt des Statutenwesens im aschkenasischen Kulturraum dar, zumindest was den Umfang und die Ausführlichkeit anbetrifft“.<ref>Stefan Litt (Hg.) „Jüdische Gemeindestatuten aus dem aschkenasischen Kulturraum 1650-1850“ in: „Archiv Jüdischer Geschichte und Kultur“, Band 1, 2014, S. 132</ref> 515 Paragraphen umfassen die Fürther Statuten und sind damit mit Abstand das umfangreichste Werk, das im frühneuzeitlichen aschkenasischen Raum entstand.<ref>ebenda</ref> Die Statuten von 1770 wurden noch in ein eigenes Buch geschrieben mit dem Vermerk auf dem Einbanddeckel: 1771 תקנות אדרויפ.<ref>Takkanot Fiorda 1771 = Statuten Fürth 1771</ref> Die Einleitung und der Schlussteil der '' | In den Fürther Statuten von 1770 wurde festgelegt, dass das Protokollbuch (hier Hauptbuch genannt) zusammen mit anderen wichtigen Instrumenten der Gemeindeführung – dem Siegel sowie den Kassen- und Rechnungsbüchern – in einem gesonderten und offenbar gesichertem Schrank (Kassa) aufbewahrt werden sollte.<ref>Stefan Litt (Hg.): „Jüdische Fürsprache ...”, S. 10</ref> „Die ''Takkanot<ref>siehe [[Tekunos-Büchlein]], sowie [https://www.gda.bayern.de/service/findmitteldatenbank/Archivalie/a82d66f3-ffca-4b3b-81d7-593c95ff0680 Takanot Fiorda (Gemeindestatuten) פנקס תקנות הקהילה]</ref>'' der bedeutenden fränkischen Gemeinde Fürth stellen ganz offensichtlich den Höhepunkt des Statutenwesens im aschkenasischen Kulturraum dar, zumindest was den Umfang und die Ausführlichkeit anbetrifft“.<ref>Stefan Litt (Hg.) „Jüdische Gemeindestatuten aus dem aschkenasischen Kulturraum 1650-1850“ in: „Archiv Jüdischer Geschichte und Kultur“, Band 1, 2014, S. 132</ref> 515 Paragraphen umfassen die Fürther Statuten und sind damit mit Abstand das umfangreichste Werk, das im frühneuzeitlichen aschkenasischen Raum entstand.<ref>ebenda</ref> Die Statuten von 1770 wurden noch in ein eigenes Buch geschrieben mit dem Vermerk auf dem Einbanddeckel: 1771 תקנות אדרויפ.<ref>Takkanot Fiorda 1771 = Statuten Fürth 1771</ref> Die Einleitung und der Schlussteil der ''Takkanot'' wurden auf Hebräisch verfasst, während die Paragraphen hauptsächlich in einem für seine Zeit | ||
recht modernen Jiddisch gehalten sind.<ref>Stefan Litt „Jüdische Gemeindestatuten ...“, S. 133. Litt merkt an, dass häufig Lehnwörter aus dem Französischen Anwendung finden, zuweilen auch Latein, Zitate aus Bibel und Talmud sowie aramäische Redewendungen, was Rückschlüsse auf das hohe Bildungsniveau der Verfasser zulässt.</ref> | recht modernen Jiddisch gehalten sind.<ref>Stefan Litt „Jüdische Gemeindestatuten ...“, S. 133. Litt merkt an, dass häufig Lehnwörter aus dem Französischen Anwendung finden, zuweilen auch Latein, Zitate aus Bibel und Talmud sowie aramäische Redewendungen, was Rückschlüsse auf das hohe Bildungsniveau der Verfasser zulässt.</ref> | ||
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