Datei:Cohn Anfrage wg. Essenverhalten bei jüd. Gefangenen 1814 .png: Unterschied zwischen den Versionen

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|Genre=Historische Dokumente
|Attribut1=Person
|Wert1=Meschullam Salman Kohn
|Quellangaben=CAHJP, Gemeinde Fürth D-Fu1-1198
|ZeigeNichtInOrt=Nein
|ZeigeNichtInStraße=Nein
|UploadCommons=Nein
|Urheber=Meschullam Salman Kohn
|Erstellungsdatum=1814/12/21
|Lizenz=cc-by-sa-4.0
|Beschreibung=Rabbinatsanfrage wg. Essensverhalten von jüdischem Gefangenen mit Antwort Oberrabbiner Kohn
}}
== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
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''Frage''</br>
''Wenn ein Jude an einem Orte, wo keine jüdische''</br>
''Gemeinde existiert, in einem Zucht- oder Arbeitshaus''</br>
''eingesperrt ist, und demnach weder von seinen''</br>
''Glaubensgenossen noch in der Anstalt selbst koschere''</br>
''Speisen erhalten noch seinen Sabbath vorschriftsmäßig''</br>
''feiern kann, was hat derselbe zuthun, um sein''</br>
''Gewissen dennoch vorwurfsfrei zu erhalten?''</br>
 
''Antwort''</br>
''Er muß sich von allen unkoscheren Speisen enthalten,''</br>
''kann sich mit Brod, Butter, Bier, Caffee, The und''</br>
''dergleichen unterhalten, und wenn ihm von Obrigkeit wegen''</br>
''erlaubt werden will sich selbst manchmal etwas''</br>
''zubereiten zu dürfen, so kann er in neues Geschirr,''</br>
''welches er sich hernach selbst aufbewahrt halten muß,''</br>
''verschiedene Butters...sen, Eyer, ... kochen''</br>
''und genießen, dieß alles versteht sich wenn derselbe''</br>
''gesund ist, bei Krankheiten aber wenn sie durch Ent-''</br>
''haltung der unkoscheren Speisen gefährlich sind, ist ihm''</br>
''alles bis zur Genesung erlaubt.''</br>
''Am Sabbath muß er ruhen, darf nichts arbeiten,''</br>
''auch kein ... berühren.''</br>
''Fürth den 21.en Dec. 1814''</br>
''Salomon Cohn, Oberrabiner dahier ''</br>
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