Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

K
Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“
K (Textersetzung - „{{Berufe}}↵“ durch „{{Beruf}} “)
K (Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“)
Zeile 122: Zeile 122:
:2.2.3 den Heimatpflegern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen über Dritten Schutz und Unterstützung zu gewähren oder zu erwirken.
:2.2.3 den Heimatpflegern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gegen über Dritten Schutz und Unterstützung zu gewähren oder zu erwirken.


:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z. B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII).
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII).


82.367

Bearbeitungen