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Dies konnte in der Regel nur auf Ordination eines Arztes und von jedem approbierten Bader auf Rechnung des Institutes vollzogen werden<ref>[[Fürther Tagblatt]] vom [[27. Februar]] [[1856]]</ref>. Zur Abgabe von Medikamenten auf Kosten des Institutes wurden die städtischen Apotheken turnusmäßig befugt<ref>z.B. vom 1. Oktober 1853 bis Ende September 1854 nur die Mohrenapotheke (Mayer) und Löwenapotheke (Fleischauer), im darauffolgenden Jahr ab 1. Oktober bis Ende September die Sternapotheke (Crailsheim) und Sonnenapotheke (Müller). Vgl. [[Fürther Tagblatt]] vom [[13. September]] [[1853]] oder [[Fürther Tagblatt]] vom [[29. September]] [[1855]]</ref>. | Dies konnte in der Regel nur auf Ordination eines Arztes und von jedem approbierten Bader auf Rechnung des Institutes vollzogen werden<ref>[[Fürther Tagblatt]] vom [[27. Februar]] [[1856]]</ref>. Zur Abgabe von Medikamenten auf Kosten des Institutes wurden die städtischen Apotheken turnusmäßig befugt<ref>z. B. vom 1. Oktober 1853 bis Ende September 1854 nur die Mohrenapotheke (Mayer) und Löwenapotheke (Fleischauer), im darauffolgenden Jahr ab 1. Oktober bis Ende September die Sternapotheke (Crailsheim) und Sonnenapotheke (Müller). Vgl. [[Fürther Tagblatt]] vom [[13. September]] [[1853]] oder [[Fürther Tagblatt]] vom [[29. September]] [[1855]]</ref>. | ||
Diese Unterstützung bezog sich auch auf den Sterbefall. Die üblichen religiösen Handlungen konnten auf Kosten und unter Aufsicht des Instituts vorgenommen werden. | Diese Unterstützung bezog sich auch auf den Sterbefall. Die üblichen religiösen Handlungen konnten auf Kosten und unter Aufsicht des Instituts vorgenommen werden. | ||