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=== Handverlesener Stadtrat ab 1935 - ohne Wahlen === | === Handverlesener Stadtrat ab 1935 - ohne Wahlen === | ||
[[Bild:Ratsmitglieder 031035.jpg|mini|right|Handverlesene Gemeinderäte ab dem 3. Oktober 1935]]Am [[30. Januar]] [[1935]] - am zweiten Jahrestag der Machtergreifung Hitlers - wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde "in voller und ausschließlicher Verantwortung" vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt. Der [[Stadtrat]]/Gemeinderat verlor völlig seine politische Funktion und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer [[1935]] wird der gewählte [[Stadtrat]] aufgelöst - der sich inzwischen nur noch aus NSDAP-Mitgliedern zusammensetzte - und durch den amtierenden [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob|Jakob]] mit "handverlesenen" Gemeinderäten am [[3. Oktober]] [[1935]] neu besetzt. Neben sechs hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Beigeordneten werden 27 Gemeinderäte berufen, darunter auch durchaus bekannte Persönlichkeiten wie [[Gustav Schickedanz|Schickedanz]], [[Hans Sandreuter|Sandreuter]] und [[Wilhelm Schülein|Schülein]]. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war auch in Fürth das "Führerprinzip" durchgesetzt; der Stadtrat hatte keine beschließende Tätigkeit mehr, sondern nur noch eine beratende. Die am 1. April 1935 reichsweit in Kraft getretene Gemeindeordnung kennt grundsätzlich nicht mehr den Gemeinderat als Körperschaft, sie kennt lediglich Gemeinderäte, die als Einzelpersönlichkeiten wirken. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Beratung des Bürgermeisters, der jetzt allein verantwortlich die Entscheidungen trifft - ohne Gemeinderat.<ref>Stadtarchiv Fürth, 0/24 d 362</ref> | [[Bild:Ratsmitglieder 031035.jpg|mini|right|Handverlesene Gemeinderäte ab dem 3. Oktober 1935]]Am [[30. Januar]] [[1935]] - am zweiten Jahrestag der Machtergreifung Hitlers - wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde "in voller und ausschließlicher Verantwortung" vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt. Der [[Stadtrat]]/Gemeinderat verlor völlig seine politische Funktion und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer [[1935]] wird der gewählte [[Stadtrat]] aufgelöst - der sich inzwischen nur noch aus NSDAP-Mitgliedern zusammensetzte - und durch den amtierenden [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob|Jakob]] mit "handverlesenen" Gemeinderäten am [[3. Oktober]] [[1935]] neu besetzt. Neben sechs hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Beigeordneten werden 27 Gemeinderäte berufen, darunter auch durchaus bekannte Persönlichkeiten wie [[Gustav Schickedanz|Schickedanz]], [[Hans Sandreuter|Sandreuter]] und [[Wilhelm Schülein|Schülein]]. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war auch in Fürth das "Führerprinzip" durchgesetzt; der Stadtrat hatte keine beschließende Tätigkeit mehr, sondern nur noch eine beratende. Die am 1. April 1935 reichsweit in Kraft getretene Gemeindeordnung kennt grundsätzlich nicht mehr den Gemeinderat als Körperschaft, sie kennt lediglich Gemeinderäte ("Ratsherren" genannt), die als Einzelpersönlichkeiten wirken. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Beratung des Bürgermeisters, der jetzt allein verantwortlich die Entscheidungen trifft - ohne Gemeinderat.<ref>Stadtarchiv Fürth, 0/24 d 362</ref> | ||
Folgende Personen wurden durch den [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob|Jakob]] zum Gemeinderat ernannt: | Folgende Personen wurden durch den [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob|Jakob]] zum Gemeinderat ernannt: | ||