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=== Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland === | === 11. November 1918 Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland === | ||
== | == Entwicklungsgeschichte == | ||
Frauenwahlrecht wird 1918 nach ……eingeführt | Frauenwahlrecht wird 1918 nach ……eingeführt | ||
Revolutionstext noch einpflegen…. | Revolutionstext noch einpflegen…. | ||
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Als einzige Partei setzt sich die SPD stark dafür ein | Als einzige Partei setzt sich die SPD stark dafür ein | ||
Betrachtung der ersten Wahlen mit weiblicher <ref>fghjkk </ref>Beteiligung und verjüngtem Wahlalter | |||
== Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 == | |||
= Vorbereitungsarbeiten = | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis in dem 15 Abgeordnete zu wählen sind. Auf der Liste findet sich eine Nürnbergerin ….. | |||
Mitarbeiter des Stadtmagistrats gehen von Haus zu Haus um die Wahlberechtigten eine „Einladung zur Wahl“ zukommen zu lassen. | |||
Da nun mehr Menschen zu Wahl gehen, benötigt es mehr Wahlurnen, mehr Stimmzettel und mehr Wahlhelfer | |||
(Keine Wahlhelferinnen obwohl es nach der neuen Gesetzgebung möglich gewesen wäre. | |||
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. | |||
Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. | |||
Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß. | |||
Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919) | Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919) | ||
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, | a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, | ||
b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | ||
c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | ||
d) Der Reichsjustiz (erhalten Scan) bittet darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen | d) Der Reichsjustiz (erhalten Scan) bittet darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind.[[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|left]][[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|left]] | ||
( | |||
= Auszählung = | |||
Um einen genauen Überblick über das Wahlgeschehen mit der ersten weiblichen Beteiligung zu erhalten gibt es Hilszettel die verpflichtend auszufüllen sind. | |||
Hilfslisten A,B,C,D, (erhalten Scan) zur ordentlichen Auszählung der Wahlen. | |||
es ist das erste mal umfangreicher Auszuzählen | |||
Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. | |||
Wahlbeteiligung Männlich Weiblich | |||
= Übermittlung der Ergebnisse = | |||
== Gemeinde Kreistagswahl am 19. Januar 1919 == | |||
= Vorbereitungsarbeiten = | |||
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | ||
Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919) | Wahlberechtigt sind alle Personen männlichen und weiblichen Geschlechts, die am Wahltage (15Juni1919) | ||
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f) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | f) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | ||
g) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | g) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | ||
h) Der Reichsjustiz (erhalten Scan) bittet darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen | h) Der Reichsjustiz (erhalten Scan) bittet darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen werden | ||
= Auszählung = | |||
= Übermittlung der Wahlergebnisse = | |||
Partei Partei Partei Partei Partei | Partei Partei Partei Partei Partei | ||
Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse | Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse Ergebnisse | ||
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Datei:C7 I GR 98 3 Hilszettel A.jpg|Auswahl | Datei:C7 I GR 98 3 Hilszettel A.jpg|Auswahl | ||
</gallery> | </gallery> | ||
Welche neuen Themen erreichen die Politik durch die weiblichen Abgeordneten | Welche neuen Themen erreichen die Politik durch die weiblichen Abgeordneten | ||
Stoffsmmlung | Stoffsmmlung | ||
Am Ende als Resüme | Am Ende als Resüme | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
<references/> | <references/> | ||
= Quellen = | |||
== | |||
= Bücher = | |||
= Hintergrundinformation = | |||
Paragraph 16 Bürgerliches Gesetzbuch | |||
§ 16 Bürgerlichen Gesetzbuches erleichtert es den Männern ihre Frauen zu entmündigen. Recht auf eigene Sexualität Sexuelles „Fehlverhalten“ | |||
Verletzung der Häuslichen Pflichten, Hysterie) | |||
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