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Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen ausgerufen.[5] | ||
Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet. | Das feudale Dreiklassenwahlrecht das von 1850 bis 1918 galt, und nur wohlhabenden Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand war damit beendet. | ||
Bis 1908 | Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. (1) | ||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden | ''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden | ||
'' | sowie das Passives Wahlrecht - das Recht zu wählen zugestanden wird, wurde von Frauenverbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.'' | ||
Nach Monaten am 12. Januar 1919 findet die Bayerische Landtagswahl eine Woche später die Wahl zur deutschen Nationalversammlung statt. | |||
Die | Die Wahlberechtigten erhöhen sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November enorm. | ||
Mitarbeiter des Stadtmagistrats | Um deren Anzahl zu ermitteln gehen Mitarbeiter des Stadtmagistrats von Haus zu Haus um Wahllisten zu erstellen. | ||
Diese entscheiden über die neue Anzahl der Wahllokale, das Bauamt wird beauftragt für die Bereitstellung der Wahlurnen in genügender | |||
Anzahl zu sorgen. Die Wahlberechtigungen werden verschickt? | |||
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen Wähler ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel mit Kuvert | |||
einzuschätzen. Jedes Wahllokal benötigt einen Wahlvorsteher und entsprechende Stellvertreter. | |||
Für das Auszählen der Wahlzettel müssen enorme Überstunden geleistet werden. Es ergibt sich eine enorme Kostensteigerung für die der Magistrat alleine aufzukommen hat. | |||
== Landtagswahl == | Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln. | ||
== Landtagswahl am 12. Januar 1919 == | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis | |||
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | ||
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, | a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, | ||
b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | ||
c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | ||
Für die Soldaten im Krieg gelten eigene Wahlregeln. | |||
== | === Wahlergebnisse === | ||
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|mini|jumb right]] | [[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|mini|jumb right]] | ||
{| class="wikitable" | |||
|+ Wahlergebnisse Landtagswahl | |||
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! Partei !! Ergebnis !! Frauen !! Männer | |||
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== Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 == | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis | |||
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | |||
a) Das 20. Lebensjahr vollendet haben, | |||
b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | |||
c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | |||
d) Der Reichsjustiz bittet darum darauf zu achten, dass keine entmündigten Frauen zur Wahl zugelassen sind. | |||
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. | Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt wie viele Frauen wählen gehen und sich als Kandidatin zur Wahl stellen werden. | ||
Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. | Es wird eine rasche Übermittlung an das Reichsamt für Statistik erwartet. | ||
Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß. | Das politische Interesse an dem Ausgang dieser Wahl ist sehr groß. | ||
''Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung'' | ''Eine Auswertung des Wahlgeschehens mit weiblicher Beteiligung und jüngerem Wahlalter ergeben sich aus der Auswertung'' | ||
''der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.''[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg|Anlage A.jpg|thumb|left]] [[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg|Anlage B.jpg|thumb|right]] | ''der Anlagen A bis D die verpflichtend auszufüllen sind.''[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg|Anlage A.jpg|thumb|left]] [[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg|Anlage B.jpg|thumb|right]] | ||
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Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationaversammlung. | Die Wahlvorsteher erhalten eine Anleitung zur Berichterstattung über das Ergebnis der Wahlen zur deutschen Nationaversammlung. | ||
Regelung für Soldaten | |||
Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung | |||
Bild Stadtarchiv AR 27/8 | Bild Stadtarchiv AR 27/8 | ||
= | === Wahlergebnisse === | ||
Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. | Wahlhelfer sind Tag und Nacht mit auszählen beschäftigt. Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt und Überstunden gemacht und bezahlt werden. Die Kosten für die Wahl sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. | ||
Wahlbeteiligung Männlich Weiblich | Wahlbeteiligung Männlich Weiblich | ||
[[Datei:Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter|mini|Stadtarchiv Fürth AR 27_8, (2)]] | [[Datei:Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter|mini|Stadtarchiv Fürth AR 27_8, (2)]] | ||
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|+ Wahlergebnisse zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung | |+ Wahlergebnisse zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung | ||
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! Partei | ! Partei !! Ergebnis !! Frauen !! Männer | ||
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| Deutsch Nationale Volkspartei || || || | | Deutsch Nationale Volkspartei || || || | ||
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| Deutsche Volkspartei || || || | | Deutsche Volkspartei || || || | ||
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| Deutsche Demokratische Partei || || || | | Deutsche Demokratische Partei || || || | ||
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| Christliche Volkspartei || || || | | Christliche Volkspartei || || || | ||
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| Sozialdemokratische Partei Deutschlands || || | | Sozialdemokratische Partei Deutschlands || || | ||
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| Unabhängige Sozialdemokratische Partei | | Unabhängige Sozialdemokratische Partei || || | ||
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= | === Übermittlung der Wahlergebnisse === | ||
=== Frauenpolitische Themen im Reichstag === | |||
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ | Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, nach den Reichstagswahlen von 1919, waren 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.[ | ||
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | Viele weibliche Abgeordnete setzten sich für jene Themen ein, die sie bereits zuvor über ihre Frauenverbände oder Parteien hatten durchsetzen wollen. Verfassungsartikel, bei denen Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV). | ||
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== | == Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 == | ||
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. | Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. | ||
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25. Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | ||
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b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | b) Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen | ||
c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | c) Mindestens1/2 Jahr in Fürth bzw. Mittelfranken wohnen | ||
Regelung für Soldaten | Regelung für Soldaten | ||
= | ===Wahlergebnisse=== | ||
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|+ | |+ Wahlergebnisse der Kreistags- Gemeindewahl | ||
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! Partei !! Ergebnis !! Frauen !! Männer | ! Partei !! Ergebnis !! Frauen !! Männer | ||
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| Beispiel || | | Beispiel || || || | ||
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| Beispiel || | | Beispiel || || || | ||
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| Beispiel || | | Beispiel || || || | ||
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| Beispiel || | | Beispiel || || || | ||
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Die ersten 3 Stadträtinnen ziehen in den Gemeinderat ein. | Die ersten 3 Stadträtinnen ziehen in den Gemeinderat ein. | ||
== Bilder == | |||
[[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]] | |||
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