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Voraussetzung ist eine gewisse Aufenthaltsdauer des Wohnsitzes, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. | Voraussetzung ist eine gewisse Aufenthaltsdauer des Wohnsitzes, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. | ||
'''Die Frauenbewegung forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | '''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | ||
Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten. | ||
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