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=Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918= | = Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 = | ||
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden steuerpflichtigen Männern die Teilhabe an Wahlen zugestand. | Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand. | ||
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. | <ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt. | ||
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein. | Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein. | ||
Für das Passive Wahlrecht - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren am Wahltag. | |||
Voraussetzung ist eine gewisse Aufenthaltsdauer | Voraussetzung für die jeweilige Wahl ist eine gewisse Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich, in Bayern, oder in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. | ||
'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | '''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | ||
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Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze. | Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze. | ||
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von | ''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref> | ||
Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl eine Woche später am 19.Januar 1919 die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br> | |||
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.''' | '''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.''' | ||
==Wahlvorbereitungen zur Umsetzung des neuen Reichstagswahlgesetz das am 30.November 1918 in Kraft trat== | |||
Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. | Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. | ||
Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | ||
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um zwischen Gemeinde und Kreiswahl zu | Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können. | ||
Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern. Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel | Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern. | ||
müssen Tag und Nacht enorme Überstunden | '''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht | ||
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach stehen Reiterboten zur Verfügung. | zusammen setzte.''' Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden. | ||
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br> | |||
[[Datei:C7 I GR 98 3 Stadtarchiv Nürnberg Anlage A.jpg|thumb|left]] | |||
[[Datei:C7 I GR 98 5 Stadtarchiv Nürnberg Anlage B.jpg|thumb|right]] | |||
Datei:Stadtarchiv Fürth AR 27 8, (2) Meldung über die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Alter.jpg | |||
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8 | |||
Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. | |||
Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen sind deutlich höher als bei früheren Wahlen. | |||
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik stehen Reiterboten zur Verfügung. | |||
Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. | Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten. | ||
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref> | |||
==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung aus dem Staatsministerium der Justiz== | |||
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am ... folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften zu Wählerliste betreffend'' Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen. | |||
Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten. | |||
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 = | |||
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. | Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. | ||
Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref> | Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref> | ||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | ||
== Wahlergebnisse == | |||
Wahlbeteiligung | Wahlbeteiligung | ||
Wahlkreis '''Mittelfranken''' | Wahlkreis '''Mittelfranken''' | ||
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| BBB || 4.483 || Stimmen || 0,9 % || | | BBB || 4.483 || Stimmen || 0,9 % || | ||
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===Die erste Abgeordnete aus Franken=== | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
'''Käthe Günther''' geb. am 11.01.1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.10.1933 | |||
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt. | |||
Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. | Die erste Abgeordnete aus Franken ist zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie ist Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig. | ||
Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig. | |||
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 = | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis | Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26. Wahlkreis | ||
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben. | ||
a) Das | Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht. | ||
b) | Voraussetzung für das Passive Wahlrecht ist | ||
c) | a) Das 25. Lebensjahr vollendet haben, | ||
d) | b) Ein mindestens einjähriger Aufenthalt im Deutschen Reich | ||
c) Im Besitz der Bürgerrechte sein | |||
d) Nicht Entmündigt und keinen Vormund | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Stimmkreis 26 | |||
== Wahlergebnisse == | |||
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den | |||
Stimmkreis 26 | |||
Wahlbeteiligung | Wahlbeteiligung | ||
'''Stimmkreis 26''' | '''Stimmkreis 26''' | ||
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'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung | '''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung | ||
'''<br> | '''<br> | ||
Gewählte Abgeordnete '''423 Männer | Gewählte Abgeordnete | ||
===Die erste Abgeordnete aus Franken === | '''423 Männer 37Frauen'''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_der_Nationalversammlung_von_1919</ref> | ||
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken. | |||
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. | Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm. | ||
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod. | In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod. | ||
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= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919= | |||
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. | Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. | ||
Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919 | Bekanntmachung: Fürther Zeitung vom 17.Mai 1919 | ||
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref> | Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth findet zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl sind 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wähle.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref> | ||
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt werden, müssen innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | ||
Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br> | Das selbe gilt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in der Wählerliste aufgenommen sind.<br> | ||
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1 Frau und 39 Männer | 1 Frau und 39 Männer | ||
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Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. | Bereits einen Tag nach der Wahl Montag 16.Juni 1919 findet nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal Zimmer Nr. 36 des Rathauses die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl statt. | ||
Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der | Am Dienstag, den 17.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr erfolgt im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 36 des Rathauses, die Erklärung der Gewählten über die Annahme zur Wahl. | ||
Gewählten über die Annahme zur Wahl. | |||
===Die ersten | ===Die ersten weiblichen Gemeindebevollmächtigten=== | ||
"Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"<br> | "Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn"<br> | ||
''Karoline Reichler, Hausfrau'' | ''Karoline Reichler, Hausfrau'' | ||
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