Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 45: Zeile 45:
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.


Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis, in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166  
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich,  
das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
== Wahlergebnisse ==  
== Wahlergebnisse ==  
Zeile 157: Zeile 155:
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für jeden Stimmbezirk wird 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden können.  
Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden.  
Für die Wahl der Stadträte mussten die Listen mit den Wahlvorschläge rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden.  
''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden.'' Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.''<ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


== Wahlergebnisse ==  
== Wahlergebnisse ==  
197

Bearbeitungen