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= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
= Einführung Frauenwahlrecht in Deutschland am 12. November 1918 =
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale Dreiklassenwahlrecht das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das Verhältniswahlrecht wurde eingeführt.
<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Politiklexikon Dreiklassenwahlrecht"</ref><br> Das Reichstagswahlgesetz trat am 30. November 1918 in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt.
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre herabgesetzt. Das Alter von 20 Jahren muss am Wahltag erreicht sein.
Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht''' - das Recht zu wählen - für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Für das Passive Wahlrecht  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter neu für alle Frauen und Männer von 25 Jahren am Wahltag.
Für das '''Passive Wahlrecht''' - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl ist eine gewisse Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich, in Bayern, oder in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde, der Besitz der Bürgerrechte, kein Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds.


'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
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Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politischen Betätigung verboten.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''


''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  
''Die Selbstverständlichkeit dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>Bundeszentrale für politische Bildung "Die Parteien, das Wahlrecht und die Frauen.</ref>  
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'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  


==Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das  am 30.November 1918 in Kraft getreten ist==
== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
Mitarbeiter des Magistrats gehen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es werden 63 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wird mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft ist es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entscheidet man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 63 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.  
Jedes der 65 Wahllokale benötigt einen Wahlvorsteher mit drei Stellvertretern.  
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht  
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.'''
zusammen setzte. Weshalb neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt wurden.'''
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br>
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
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Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8
Regelung für Soldaten Wahlliste für die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Bild Stadtarchiv AR 27/8


Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel müssen Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden.
''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
Es müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen sind deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung.
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik stehen Reiterboten zur Verfügung.
Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Das Telegraphenamt wird um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.''<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref>
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.<Ref>Stadtarchiv Fürth</ref>


==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz==
==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz==
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlicht am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.
''Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.''


= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht hat kein Wahlrecht.
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, 1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren. Wer entmündigt war oder unter vorläufiger Vormundschaft stand hatte kein Wahlrecht.


'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können und das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Bürgerrechte sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste; diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisäre vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen musste infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt an der Hand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst ungesichtetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkomisare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen mussten infolge des Umstandes, dass das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis bildete, die Stimmenzählung auch an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Der schleppende Einlauf infolge der um die Zeit der Wahl herrschenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, ferner das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den Reichsstimmkreis 26
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
== Wahlergebnisse für den Reichsstimmkreis 26 ==  
== Wahlergebnisse in Fürth ==
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
{| class="wikitable"
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref>  
| Partei                                || Gültige Stimmen  || in Prozent
15 Männer 1 Frau '''Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg'''<br>
|-
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen '''aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär'''
| Bayerische Volkspartei                || 2.126            || 4,6 %
|-
| Sozialdemokratischen Partei Bayerns    || 26.530            || 57,4 %
|-
| Deutschen Volkspartei                  || 11.198            || 24,2 %
|-
| Bayerischer Bauernverbund              ||      3            || 0,01 %
|-
| Nat.l. Partei u. Bayer. Mittelpartei  ||  2.714            ||  5,9 %
|-
| Unabhängige sozialdemokratische Partei ||  3.047            ||  6,5%
|-
| Mittelstandspartei                    ||      0            ||  0 %
|-
| Bund der Berufs-Unteroffiziere Bayerns ||    595            || 1,8 %
|}<br>
 
 
== Wahlergebnisse für die Regierungsbezirke Ober- Mittel und Unterfranken ==
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
 
'''Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
93  Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
 
'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
57  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen
 
'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
58  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann  0 Frauen
 
'''Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei'''<br>
22  Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen
 
'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
50  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
10  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
'''Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer


'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen<br>


'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<br>
Gewählte Abgeordnete '''..... Männer .... Frauen'''


== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
== Die erste Abgeordnete aus Franken - Unterfranken ==
Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933
Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.  
Wurde im Januar 1919 für die DDP Deutsche Demokratische Partei als eine der ersten Frauen in den Bayerischen Landtag gewählt.  
Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref>
Die erste Abgeordnete aus Franken war für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 Mitglied des Bayerischen Landtags. Sie war Mitglied im Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfes über die Änderung des Volksschullehrergesetzes und des Schulbedarfsgesetzes und im Lehrergesetz-Ausschuss. Ab 15.07.1920 im Präsidium des Landtags als 3. Schriftführerin tätig.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref>


= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
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== Wahlergebnisse ==
== Wahlergebnisse ==
'''Wahlvorschlag der Bayerischen Volkspartei'''  
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref>
108 Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen
'''A. Wahlvorschlag "Dr. Braun" Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref>
15 Männer 1 Frau '''Platz 6 Grünberg Helene, Arbeitersekretärin in Nürnberg'''<br>
Gewählte Abgeordnete, 5 Männer 0 Frauen '''aus Fürth Vogel Johann Parteisekretär'''
 
'''B. Wahlvorschlag "Simon" Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen
 
'''C. Wahlvorschlag "Weiß" Deutsche Volkspartei'''<br>
15 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 3 Männer 0 Frauen
 
'''D. Wahlvorschlag "Tremmel"'''<br>
14 Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 5 Männer 0 Frauen
 
'''E. Wahlvorschlag "Weilnböck"'''<br>
14 Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann 0 Frauen<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


'''Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
93  Männer 3 Frauen, gewählte Abgeordnete 6 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
57  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
58  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 1 Mann  0 Frauen


'''Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei in Bayern und der Bayerischen Mittelpartei'''<br>
22  Männer 1 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
50  Männer 4 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
10  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''Wahlvorschlag des Bundes der Berufs-Unteroffiziere Bayerns'''<br>
4  Männer, gewählte Abgeordnete 0 Männer


'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
5  Männer 0 Frau, gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen


'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br>
'''Gesamtergebnis der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung'''<br>
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