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= Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland | = Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland November [[1918]] = | ||
Nach der [[Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | Nach der [[Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | ||
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