Benutzerin:Roselie/Frauenwahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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= Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland November [[1918]] =
= Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland]]November [[1918]] =
Nach der [[Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der [[Wikipedia:Novemberrevolution 1918|Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Wikipedia:Rat der Volksbeauftragten|Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand.<ref>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Wikipedia:Dreiklassenwahlrecht|Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Bürgerrecht]] konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]]
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]] konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]]
Das [[Reichstagswahlgesetz]] trat am [[30. [[November [[1918]] in Kraft. Das '''[[Verhältniswahlrecht]]''' wurde eingeführt.
Das [[Wikipedia:Reichstagswahlgesetz|Reichstagswahlgesetz]] trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''[[Wikipedia:Verhältniswahlrecht|Verhältniswahlrecht]]''' wurde eingeführt.
Das [[Alter für das '''[[Aktive Wahlrecht']]'' - das [[Recht zu wählen ]]- wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Das Alter für das '''[[Wikipedia:Aktive Wahlrecht|Aktive Wahlrecht]]''' - [[das Recht zu wählen]] - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Für das '''Passive Wahlrecht'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - Nationalwahl bleibt das Alter von 25 Jahren am Wahltag.
Für das '''[[Wikipedia:Passive Wahlrecht|Passive Wahlrecht'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - war die Voraussetzung das Recht zu an Wahlen teilnehmen zu dürfen und das erreichen von 20 oder 25 Jahren.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde.
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.
Zu einem [[Wikipedia:Wahlrechtsentzug|Wahlrechtsentzug]] kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte|Bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.


'''Die Frauenbewegung, organisiert in Frauenvereinen, forderte seit dem 19. Jahrhundert gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br>
'''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] gleiche [[Wikipedia:Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe|Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe]]'''<br>


[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]]
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]]
* Sozialpsychologische Untersuchung [https://dokumente.nuernberg.de/statistik/monatsberichte/1919/monatsbericht_1919_01_Beilage_Sozialpsychologische%20Betrachtungen%20%c3%bcber%20die%20Wahl%20zur%20Deutschen%20Nationalversammlung%20am%2019.%20Januar%201919.pdf online]


''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten.
''Bis 1908 war Frauen in Preußen und Bayern jede politische Betätigung verboten.
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''
Das Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes am 15. Mai 1908 hob die bis dahin bestehenden landesgesetzlichen Beschränkungen für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben auf. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei war nun auch Frauen erlaubt. Sie erreichten in den parteiinternen Aufstellungsverfahren jedoch oft nur hintere Listenplätze.''


''Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen sowie das Passive Wahlrecht - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von Frauenvereinen und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/</ref>  
''Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das [[Aktive Wahlrecht]] - das Recht zu wählen sowie das [[Passive Wahlrecht]] - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von [[Frauenvereinen]] und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/</ref>  


Nach nur 2 Monaten am 12. Januar 1919 fand die Bayerische Landtagswahl, eine Woche später, am 19.Januar 1919, die Wahl zur deutschen Nationalversammlung und am 15.Juni 1919 die Kreis-Gemeindewahlen statt.<br>
Nach nur 2 Monaten am [[12. Januar 1919]] fand die [[Wikipedia:Bayerische Landtagswahl1919|Bayerische Landtagswahl]], eine Woche später, am [[19.Januar 1919 ]], die [[Wahl zur Deutschen Nationalversammlung] 1919|Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] und am [[15.Juni 1919]] die [[Kreis-Gemeindewahlen]] statt.<br>


'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  
'''Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich durch die neue Gesetzesregelung vom 12. November 1918 verdreifacht.'''  


== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz, das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
== Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz, das  am 30.November 1918 in Kraft trat ==
Mitarbeiter des Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Mitarbeiter des [[Magistrat|Magistrats]] gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln.
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt.  
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die Kreis- Gemeindewahl im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreiswahl unterscheiden zu können.
Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit Stellvertreter.  
Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einen Stellvertreter und einen Schriftführer mit Stellvertreter.  
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.'''
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.'''
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[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:C7 I GR 98 3.jpg|thumb|left]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 8, (2).jpg|thumb|right]]
Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das Aktiven und Passive Wahlrecht ausüben.
Auch Militärangehörige konnten nach gesonderten Vorgaben das Aktive und Passive Wahlrecht ausüben.


''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
''Für das zeitnahe Auszählen der Wahlzettel mussten Tag und Nacht enorme Überstunden geleistet werden. Es mussten weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Die Kosten für die Wahlen waren deutlich höher als bei früheren Wahlen.  
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung.
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse nach Ansbach und das Reichsamt für Statistik standen Reiterboten zur Verfügung.
Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Das Telegraphenamt wurde um Freihaltung für Übermittlungskapazitäten gebeten.
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.''<Ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref>
Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Magistrat aufzukommen.''<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref>


==Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz==
==[[Entmündigungen und vorläufige Vormundschaften Bekanntmachung Staatsministerium der Justiz]]==
Das Staatsministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Das [[Wikipedia:Staatsministerium der Justiz 1918|Staatsministerium der Justiz]]veröffentlichte am 31. Dezember 1918 folgende Bekanntmachung über ''die Mitteilung von Entmündigungen und vorläufigen Vormundschaften die Aufstellung der Wählerlisten betreffend'' [[Datei:C7 I GR 101 1 Staatsministerium der Justiz Entmündigte Frauen.jpg|thumb|right]]Nach § 4 der Verordnung vom 30. November 1910 über die Wahlen zur Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung und nach §2 der Wahlordnung für den neuen Bayerischen Landtag vom 07. Dezember sind Personen die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen vom Wahlrecht ausgeschlossen.
''Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.''
''Es ist, namentlich angesichts der Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen und an die Personen im Alter von 20 bis 25 Jahren geboten, Vorsorge zu treffen, dass die Gemeindebehörden von diesen Tatsachen für die Erstellung der Wählerlisten vollständig und rechtzeitig Kenntnis erhalten.''


= Landtagswahl am 12. Januar 1919 =
= [[Landtagswahl am 12. Januar 1919]] =
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, S.1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren und einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können.  
Bei den Wahlen zum ersten Landtag des demokratischen Staates am 12. Januar (in der Pfalz am 2. Februar) 1919 waren nach der "Wahlordnung für den neuen bayerischen Landtag" vom 7. Dezember 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern 1918, S.1257-1270) Erstmals alle bayerischen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die mindestens 20 Jahre alt waren und einen mindestens einjährigen Aufenthalt in Bayern vorweisen können.  
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte</ref>
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte</ref>


'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt wurde. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bewerben wollte, das passive Wahlrecht ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den [[Wikipedia:Grundsätze Verhältniswahlrecht1919|Grundsätzen des Verhältniswahlrechts]] gewählt wurde. Wer sich um eines der [[180 Abgeordnetenmandate]] bewerben wollte, das [[passive Wahlrecht]] ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Einzel- Wahlverhandlungen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Zusammenlaufen von soviel zunächst unbearbeitetem Urmaterial an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das [[Wikipedia:Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins|Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins]] einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Wahlergebnissen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Ankommen von soviel unbearbeitetem Wahllisten an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref>  
== Wahlergebnisse in Fürth ==
== Wahlergebnisse in Fürth ==
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'''Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
'''Sozialdemokratischen Partei Bayerns'''<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 93  Männern und 3 Frauen<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 93  Männern und 3 Frauen<br>
'''''Aus Fürth Endres Fritz Arbeitersekretär und Gemeindebevollmächtigter''''' Listenplatz 22<br>
''Aus Fürth kandidierte [[Fritz Endres]] Arbeitersekretär und Gemeindebevollmächtigter auf dem Listenplatz 22''<br>
Gewählte Abgeordnete 6 Männer und 0 Frauen<br>
Gewählte Abgeordnete 6 Männer und 0 Frauen<br>
Kein Sitz für Fürth
''Kein Sitz für Fürth''


'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Deutschen Volkspartei'''<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 57  Männern und 4 Frauen<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 57  Männern und 4 Frauen<br>
'''''Aus Fürth Eisenbeis Friedrirch Hauptlehrer und Gemeindebevollmächtigter''''' Listenplatz 11<br>
''Aus Fürth kandidierte [[Friedrich Eisenbeis]] Hauptlehrer und Gemeindebevollmächtigter auf dem Listenplatz 11<''br>
Gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen<br>
Gewählte Abgeordnete 2 Männer 0 Frauen<br>
''Kein Sitz für Fürth''


'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
'''Wahlvorschlag des Bayerischen Bauernbundes'''<br>
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'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei'''<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 50 Männern und 4 Frauen<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 50 Männern und 4 Frauen<br>
'''''Aus Fürth Halles Julius Uhrmacher''''' Listenplatz 9<br>
''Aus Fürth kandidierte [[Julius Halles]] Uhrmacher auf dem Listenplatz 9''<br>
'''''Aus Fürth Dirscherl Michael Bezirksleiter''''' Listenplatz 12<br>
''Aus Fürth Michael Dirscherl Bezirksleiter auf dem Listenplatz 12''<br>
Gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen<br>
Gewählte Abgeordnete 0 Männer 0 Frauen<br>
''Kein Sitz für Fütth''


'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Mittelstandspartei'''<br>
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'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
'''Wahlvorschlag der Demokratisch-sozialistischen Bürgerpartei'''<br>
Der Wahlvorschlag bestand aus 5  Männern und 0 Frauen
Der Wahlvorschlag bestand aus 5  Männern und 0 Frauen
'''''Fürth hat keine Sitze im Landtag.'''''


'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landtagswahlen_(Weimarer_Republik)</ref>
'''Gesamtergebnis der Landtagwahlen'''<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Landtagswahlen_(Weimarer_Republik)</ref>


== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
Käthe Günther geb. am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Ufr., gest. in Rothenburg o.d.Tauber am 09.Oktober 1933
[[Wikipedia:Käthe Günther|Käthe Günther]] geboren am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Unterfranken, gestorben am 09.Oktober 1933 in Rothenburg ob der Tauber.
Als Bezirksoberlehrerin stand sie, wohnhaft in Nürnberg, auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei.
Als Bezirksoberlehrerin stand sie, wohnhaft in Nürnberg, auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei.
Im Januar 1919 wurde sie als eine der ersten Frauen für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 in den Bayerischen Landtag gewählt.  
Im Januar 1919 wurde sie als eine der ersten Frauen für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 in den Bayerischen Landtag gewählt.  
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= Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 =
= [[Wikipedia:Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919|Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919]] =
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am 19. Januar 1919 statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten Emilie Mauerer (SPD), Aloisia Eberle, (BVB) und Dr. Rosa Kempf (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
[[Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer|Emilie Maurer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia Eberle]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte durch führten zu dem Entzug des Wahlrechts.
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte 1919|Bürgerlichen Ehrenrechte durch führten zu dem Entzug des Wahlrechts.
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br>
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br>


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''die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben''
''die an der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Bayern teilgenommen haben''
{| class="wikitable"
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| Alter        ||M 20 J.||W 20 J.||M 21-25 J.||W 21-25 J.||M 25 J.u.m.||W 25 J.u.m.
| Alter        ||Männlich 20 J.||Weiblich 20 J.||Männlich 21-25 J.||Weiblich 21-25 J.||Männlich 25 J.u.m.||Weiblich 25 J.u.m.
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| Wahlberecht. || 17.776|| 20.914|| 78.626   || 102.691 ||532.435   || 615.023   
| Wahlberecht. || 17.776       || 20.914       || 78.626         || 102.691         ||532.435           || 615.023   
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| Wahlbeteil.  || 10.673|| 18.150|| 55.704   || 87.043   || 464.115   || 508.181   
| Wahlbeteil.  || 10.673       || 18.150       || 55.704         || 87.043         || 464.115         || 508.181   
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/Aufbruch-in-die-Moderne/frauen_nationalversammlung.html]
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Sozialpsychologische Untersuchung der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung 1919
[https://dokumente.nuernberg.de/statistik/monatsberichte/1919/monatsbericht_1919_01_Beilage_Sozialpsychologische%20Betrachtungen%20%c3%bcber%20die%20Wahl%20zur%20Deutschen%20Nationalversammlung%20am%2019.%20Januar%201919.pdf online]


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