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= Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland]]November [[1918]] =
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Nach der [[Wikipedia:Novemberrevolution 1918|Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Wikipedia:Rat der Volksbeauftragten|Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Nach der [[Wikipedia:Novemberrevolution 1918|Novemberrevolution]] und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der [[Wikipedia:Rat der Volksbeauftragten|Rat der Volksbeauftragten]] am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen.  
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Wikipedia:Dreiklassenwahlrecht|Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Wikipedia:Dreiklassenwahlrecht|Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref>
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]] konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]]
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]] konnten nur ledige  verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]]
Das [[Wikipedia:Reichstagswahlgesetz|Reichstagswahlgesetz]] trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''[[Wikipedia:Verhältniswahlrecht|Verhältniswahlrecht]]''' wurde eingeführt.
Das [[Wikipedia:Reichstagswahlgesetz|Reichstagswahlgesetz]] trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''[[Wikipedia:Verhältniswahlrecht|Verhältniswahlrecht]]''' wurde eingeführt.
Das Alter für das '''[[Wikipedia:Aktive Wahlrecht|Aktive Wahlrecht]]''' - [[das Recht zu wählen]] - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt.  
Das Alter für das '''[[Wikipedia:Aktive Wahlrecht|Aktive Wahlrecht]]''' - [[das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt]].  
Für das '''[[Wikipedia:Passive Wahlrecht|Passive Wahlrecht]]'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - war die Voraussetzung das Recht zu an Wahlen teilnehmen zu dürfen und das erreichen von 20 oder 25 Jahren.
Für das '''[[Wikipedia:Passive Wahlrecht|Passive Wahlrecht]]'''  - das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen - war die Voraussetzung das Recht zu an Wahlen teilnehmen zu dürfen und das erreichen von 20 oder 25 Jahren.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde.
Voraussetzung für die jeweilige Wahl war eine eine mindestens einjährige Aufenthaltsdauer im Deutschen Reich oder in Bayern, und in der Gemeinde.
Zu einem [[Wikipedia:Wahlrechtsentzug|Wahlrechtsentzug]] kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte|Bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.
Zu einem [[Wikipedia:Wahlrechtsentzug|Wahlrechtsentzug]] kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte|Bürgerlichen Ehrenrechte durch Richterlichen Entzug.


'''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] gleiche [[Wikipedia:Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe|Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe]]'''<br>
'''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] [[Wikipedia:gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe|gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe]]'''<br>


[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]]
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Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte</ref>
Zu einem Wahlrechtsentzug kam es durch das Vorliegen der Entmündigung oder die Einschaltung eines Vormunds. Oder durch das Abhanden kommen der bürgerlichen Ehrenrechte.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliche_Ehrenrechte</ref>


'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den [[Wikipedia:Grundsätze Verhältniswahlrecht1919|Grundsätzen des Verhältniswahlrechts]] gewählt wurde. Wer sich um eines der [[180 Abgeordnetenmandate]] bewerben wollte, das [[passive Wahlrecht]] ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>
'''Dieses provisorische Wahlrecht erklärte ganz Bayern zu einem Wahlkreis''', in dem erstmals nach den [[Wikipedia:Grundsätze Verhältniswahlrecht1919|Grundsätzen des Verhältniswahlrechts]] gewählt wurde. Wer sich um eines der [[Wikipedia:Abgeordnetenmandate Landtagswahlen in Bayern 1918|180 Abgeordnetenmandate]] bewerben wollte, das [[passive Wahlrecht]] ausüben wollte, musste wahlberechtig sein, und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden, der von mindestens 50 Wahlberechtigten eines Stimmkreises (Bayern war in 133 Stimmkreise eingeteilt) unterzeichnet sein musste. Diese Wahlvorschläge konnten miteinander verbunden werden.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br>


''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das [[Wikipedia:Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins|Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins]] einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Wahlergebnissen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Ankommen von soviel unbearbeitetem Wahllisten an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
''Früher wurde die Stimmenzählung dezentralisiert in 133 Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen bildete das [[Wikipedia:Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins|Gesamtgebiet Bayerns rechts des Rheins]] einen Wahlkreis. , Die Stimmenzählung musste deshalb an einer zentralen Stelle, und zwar im Statistischen Landesamt anhand der aus 7.166 Stimmbezirken unmittelbar einlaufenden Wahlergebnissen vorgenommen werden. Zur Zeit der Wahl herrschten ungünstige Verkehrsverhältnisse, was zu einem sehr schleppende Einlauf der auszuwertenden Wahllisten führte. Das Ankommen von soviel unbearbeitetem Wahllisten an einer Stelle und das Arbeiten auf so breiter Grundlage, dann aber auch die außerordentliche Freiheit des einzelnen Wählers, in jedem der 7.166 Stimmbezirke sich seinen Kandidaten unter 424 vorgeschlagenen Kandidaten auszusuchen, brachten es mit sich, das das Zählgeschäft wesentlich längere Zeit beanspruchte wie bei früheren Wahlen.''<br>
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== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
== Die erste Abgeordnete aus Franken ==
[[Wikipedia:Käthe Günther|Käthe Günther]] geboren am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Unterfranken, gestorben am 09.Oktober 1933 in Rothenburg ob der Tauber.
[[Wikipedia:Käthe Günther]] geboren am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Unterfranken, gestorben am 09.Oktober 1933 in Rothenburg ob der Tauber.
Als Bezirksoberlehrerin stand sie, wohnhaft in Nürnberg, auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei.
Als Bezirksoberlehrerin stand sie, wohnhaft in Nürnberg, auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei.
Im Januar 1919 wurde sie als eine der ersten Frauen für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 in den Bayerischen Landtag gewählt.  
Im Januar 1919 wurde sie als eine der ersten Frauen für zwei Wahlperioden von 1919 bis 1924 in den Bayerischen Landtag gewählt.  
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= [[Wikipedia:Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919|Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919]] =
= [[Wikipedia:Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919|Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919]] =
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left]]<br>
[[Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer|Emilie Maurer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia Eberle]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
[[Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht.
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.  
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte 1919|Bürgerlichen Ehrenrechte durch führten zu dem Entzug des Wahlrechts.
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der [[Wikipedia:Bürgerliche Ehrenrechte 1919|Bürgerlichen Ehrenrechte]] durch führten zu dem [[Entzug des Wahlrechts]].
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br>
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br>


   
   
   
   
Die Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.<br>
Die [[Wikipedia:Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken 1919|Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken]]bilden den 26.Reichswahlkreis. Es sind 15 Abgeordnete zu wählen.<br>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref>


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=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
=== Die erste Abgeordnete aus Franken ===
Im November 1919 wurde '''Helene Grünberg''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem Wahlkreis Franken.
Im November 1919 wurde '''[[Wikipedia:Helene Grünberg]]''' als eine der ersten weiblichen Abgeordneten im Nachrückverfahren Mitglied der Weimarer Nationalversammlung aus dem [[Wahlkreis Franken]].
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm.  
Helene Grünberg wurde am am 28. Juni 1874 in Berlin als Tochter eines Berliner Restaurateurs geborenen. Nach dem Besuch der Volkschule absolvierte Sie eine handwerkliche Ausbildung zur Schneiderin. In den 1890 Jahren trat Sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein. 1896 wurde Sie Mitglied der Gewerkschaftsbewegung in der sie sich stark dem Thema Dienstmädchen, Wasch -und Putzfrauen annahm.  
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als politische Rednerinnen auftraten. Helene Grünberg starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.
In der SPD engagierte Grünberg sich vor allem in der [[Wikipedia:sozialdemokratische Frauenbewegung|sozialdemokratischen Frauenbewegung. In dieser zählte sie zu den ersten Frauen, die in Deutschen Reich öffentlich als [[wikipedia:politische Rednerinnen]] auftraten. [[Helene Grünberg]]starb in Nürnberg am 07.Juli 1928 durch Freitod.


=== Frauenpolitische Themen im Reichstag ===
=== [[Wikipedia:Frauenpolitische Themen im Reichstag]] ===
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt.
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich nun für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in Frauenvereinen, Frauenverbänden und Parteien eingesetzt hatten.
Viele weibliche Abgeordnete setzten sich nun für jene Themen ein, für die sie sich bereits zuvor in [[Frauenvereinen]], [[Frauenverbänden]] und Parteien eingesetzt hatten.
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die [[wikipedia:grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau|grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau]] (Art. 109 Abs. 2 WRV) und die Aufhebung der Entlassung von Beamtinnen bei Heirat (Art. 128 WRV).
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen, ein Heimarbeitergesetz,  die Erweiterung des Mutterschutzes, das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung</ref> <br>
Einfachgesetzliche Initiativen im Reichstag betrafen beispielsweise die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen, ein Heimarbeitergesetz,  die Erweiterung des Mutterschutzes, das Wahlrecht von Frauen zu den Kaufmanns- und Gewerbegerichten,[18] das Hausangestelltenrecht, Fragen des Ehe- und Familienrechts, den Umgang mit Prostitution, den Abtreibungsparagraphen, die Regelung der Jugendwohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, die Mädchenbildung oder die Erwerbsarbeit von Frauen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung</ref> <br>


= Kreistags - Gemeindewahl 15. Juni 1919 =  
= [[Kreistags - Gemeindewahl]] [[15. Juni 1919]] =  
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201</ref>
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201</ref>
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der Gemeindewahl waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der [[Gemeindewahl 15. Juni 1919|Gemeindewahl]] waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen.
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen.
Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/60</ref><br>
Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/60</ref><br>
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte wahren. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für diese auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der bürgerliche Ehrenrechte führten zu dem Entzug des Wahlrechts.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/61</ref>
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Die bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, mindestens ein halbes Jahr in Fürth b.z.w. in Mittelfanken wohnten und im Besitz der [[Bürgerlichen Ehrenrechte]] wahren. Militärpersonen die sich am Wahltag beurlaubt in der Gemeinde aufhielten. Es gab für diese auch die Möglichkeit in den Kasernen zu wählen wenn sie in die Wählerliste in Ihrer Heimatgemeinde Fürth aufgenommen waren. Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der [[Wikipedia:Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte]|Entzug der Bürgerlichen Ehrenrechte]] führten zu dem Entzug des Wahlrechts.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/61</ref>
Voraussetzung für das Passive Wahlrecht - sich auf einem Wahlvorschlag einer Partei aufstellen zu lassen - war die Vollendung des 25. Lebensjahres und wahlberechtigt zu sein. Die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien benötigen für Ihre Gültigkeit mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Personen mit der Angabe des Namens und des Wohnortes. Für die Wahl der Gemeindebevollmächtigten mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. ''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden waren ungültig. Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.
Voraussetzung für das [[Passive Wahlrecht]] - sich auf einem Wahlvorschlag einer Partei aufstellen zu lassen - war die Vollendung des 25. Lebensjahres und wahlberechtigt zu sein. Die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien benötigen für Ihre Gültigkeit mindestens 20 Unterschriften wahlberechtigter Personen mit der Angabe des Namens und des Wohnortes. Für die Wahl der [[Gemeindebevollmächtigte|Gemeindebevollmächtigten]]mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. ''Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Wähler an diese Wahlvorschläge gebunden waren. Sie konnten sich nur für den einen oder anderen dieser hier bekanntgegebenen Wahlvorschläge im Ganzen entscheiden. Stimmen die für andere Wahlvorschläge oder Personen abgegeben wurden waren ungültig. '''Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.'''


Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten.
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'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
'''Kennwort Unabhängige Sozialdemokratische Partei'''<br>
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 55 Männer  
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 55 Männer  
* Platz 21 Gramp Anna, Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 21 [[Gramp Anna]], Hausfrau, 29 Jahre, Schwandstraße 2/p
* Platz 26 Schiller Elise, Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 26 [[Schiller Elise]], Hausfrau, 47 Jahre, Theresienstr. 24/2
* Platz 28 Reiss Elise, Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 28 [[Reiss Elise]], Arbeiterin, 31 Jahre, Erlangerstraße 17/2
* Platz 32 Hannebaum Elise, Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 32 [[Hannebaum Elise]], Arbeiterein, 36Jahre, Kadolzburgerstr.
* Platz 55 Fischer Magdalena, Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3<br>
* Platz 55 [[Fischer Magdalena]], Arbeiterin, 35 Jahre, Kaiserstr.97/3<br>
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 0 Frauen und 10 Männer''


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'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
'''Kennwort Sozialdemokratische Mehrheitspartei Georg Zorn'''<br>
Wahlvorschlag waren 4 Frauen und 34 Männer
Wahlvorschlag waren 4 Frauen und 34 Männer
* Platz 7  Reichler Karolina, 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 7  [[Reichler Karolina]], 65 Jahre, Hausfrau, Baldstraße 6
* Platz 13 Hölzl Else, 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz 13 [[Hölzl Else]], 28 Jahre, Ingenieursgattin, Schwabacherstr. 40
* Platz 17 Zacher Margr., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz 17 [[Zacher Margarethe]]., 38 Jahre, Arbeiterin, Markgrafeng. 5
* Platz 22 Klaiber Therese, 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
* Platz 22 [[Klaiber Therese]], 46 Jahre, Lehrerin, Vacherstraße
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 14 Männer 2 Frauen''
*7.  '''Karoline Reichler, Hausfrau'''
*7.  '''[[Karoline Reichler]], Hausfrau'''
*13. '''Else Hölzl, Ingenieursgattin'''
*13. '''[[Else Hölzl]], Ingenieursgattin'''




'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
'''Kennwort „Fürs Volk“'''<br>
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 34 Männer  
Wahlvorschlag waren 5 Frauen und 34 Männer  
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 [[Luise Erdmann]], 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 16 Emmy Humbser, 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
* Platz 16 [[Emmy Humbser]], 41 Jahre, Privatiere, Hemplatz 1, D.D.P.
* Platz 24 Babette Götz, 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
* Platz 24 [[Babette Götz]], 52 Jahre, Buchhalterin, Schwabacherstraße 153, D.D.P.
* Platz 26 Frida Kalb, 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 26 [[Frida Kalb]], 46 Jahre, Papparbeiterin, Schwabacher. 26, Mittel-Partei
* Platz 31 Anna Löwengart, 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
* Platz 31 [[Anna Löwengart]], 42 Jahre, Kaufmann-Gattin, Königsw. Str. 46, D.D.P.
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 10 Männer 1 Frau''
* Platz 6 Luise Erdmann, 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.
* Platz 6 [[Luise Erdmann]], 44 Jahre, Kaufmanns-Gattin, Maxstraße 11, D.D.P.




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'''Kennwort Beamtenliste'''<br>
'''Kennwort Beamtenliste'''<br>
Wahlvorschlag waren 14 Männer und 1 Frau  
Wahlvorschlag waren 14 Männer und 1 Frau  
* Platz 9 Luise Roth, Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2
* Platz 9 [[Luise Roth]], Postassistentin, 35 Jahre, Maxstraße 2
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen''
''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 1 Mann 0 Frauen''


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= Bilder =
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= Einzelnachweise =
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht Frauenwahlrecht]
[https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/Aufbruch-in-die-Moderne/frauen_nationalversammlung.html]
[https://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/Aufbruch-in-die-Moderne/frauen_nationalversammlung.html]
Sozialpsychologische Untersuchung der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung 1919
Sozialpsychologische Untersuchung der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung 1919
[https://dokumente.nuernberg.de/statistik/monatsberichte/1919/monatsbericht_1919_01_Beilage_Sozialpsychologische%20Betrachtungen%20%c3%bcber%20die%20Wahl%20zur%20Deutschen%20Nationalversammlung%20am%2019.%20Januar%201919.pdf online]
[https://dokumente.nuernberg.de/statistik/monatsberichte/1919/monatsbericht_1919_01_Beilage_Sozialpsychologische%20Betrachtungen%20%c3%bcber%20die%20Wahl%20zur%20Deutschen%20Nationalversammlung%20am%2019.%20Januar%201919.pdf online]
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= Bücher =
= Literatur =
Serpentina Hagen "Kurze Entstehungsgeschichte einer Selbstverständlichkeit - 100 JAHRE FRAUEN-WAHLRECHT in Deutschland" Verlag ZapZap GmbH.<br>
Serpentina Hagen "Kurze Entstehungsgeschichte einer Selbstverständlichkeit - 100 JAHRE FRAUEN-WAHLRECHT in Deutschland" Verlag ZapZap GmbH.<br>
Barbara Ohm "Geschichte der Frauen in Fürth" Geschichtsverein Fürth.
Barbara Ohm "Geschichte der Frauen in Fürth" Geschichtsverein Fürth.
= Hintergrundinformation =
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