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[[Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | [[Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung]] fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | ||
Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. | Wahlberechtigt waren alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten. | ||
Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der [[Wikipedia: | Nicht wahlberechtigt waren Personen die entmündigt waren oder unter vorläufiger Vormundschaft standen. Auch der Entzug der [[Wikipedia:Bürgerlichen Ehrenrechte 1919|Bürgerlichen Ehrenrechte]] führten zu dem [[Entzug des Wahlrechts]]. | ||
Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br> | Das Passive Wahlrecht hatten alle wahlberechtigten Männer und Frauen die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten und seid mindestens einem Jahr Deutsche waren. (§5 R.W.G.) Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 100 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br> | ||
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* Versorgungshaus am Nachmittag von 4 - 6 | * Versorgungshaus am Nachmittag von 4 - 6 | ||
* Nathanstift Vormittag von 9 - 10 | * Nathanstift Vormittag von 9 - 10 | ||
Die Wahlen fanden in einem von der Anstaltsleitungen bestimmten abgesonderten Raum statt.'' | |||
<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/63</ref> | <ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/63</ref> | ||
'''Für jeden Stimmbezirk wurde 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden konnten. | '''Für jeden Stimmbezirk wurde 1 Wahlboote benötigt. Weshalb auch Schutzleute am Wahltag nicht entbehrt werden konnten. | ||
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