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Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Wikipedia:Dreiklassenwahlrecht|Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''[[Wikipedia:Dreiklassenwahlrecht|Dreiklassenwahlrecht]],''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | ||
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]] konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]] | Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem [[rechtsrheinischen Bayern]] [[1869]] eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das [[Wikipedia:Bürgerrecht|Bürgerrecht]] konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene [[Stimmrecht]] musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]] | ||
Das | Das Reichstagswahlgesetz trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt. | ||
Das Alter für das | Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. Das Passive Wahlrecht - regelte das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen. | ||
Das Verbot an Wahlen teilzunehmen, ein Wahlrechtsentzug konnte durch den Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte sowie dem Vorliegen von Entmündigung oder der Einschaltung eines Vormunds durch Richterlichen Beschluss vollzogen werden. | |||
Das Staatministerium der Justiz veröffentlichte am 31. Dezember folgende Bekanntmachung: | |||
"Nach konnte es durch den Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte, dem Vorliegen von Entmündigung oder die Einschaltung | |||
'''Die Zahl der Wahlberechtigten zu früheren Wahlen hatte sich verdreifacht''' | |||
Bereits 2 Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar 1919]] bei der Landtagwahl Bayern, eine Woche später, am [[19.Januar 1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15.Juni 1919]] bei den [[Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit von Ihrem neuen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. <br> | |||
'''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] [[Wikipedia:gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe|gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.]]'''<br> | '''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] [[Wikipedia:gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe|gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.]]'''<br> | ||
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''Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das [[Aktive Wahlrecht]] - das Recht zu wählen sowie das [[Passive Wahlrecht]] - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von [[Frauenvereinen]] und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD - über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/</ref> | ''Die Selbstverständlichkeit, dass Frauen das [[Aktive Wahlrecht]] - das Recht zu wählen sowie das [[Passive Wahlrecht]] - das Recht gewählt zu werden zugestanden wird, wurde von [[Frauenvereinen]] und ihren Verbänden, sozialen Bewegungen, Parteien - besonders der SPD - über viele Jahre schwer erkämpft.''<ref>https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278701/der-kampf-der-frauenbewegung-um-das-frauenwahlrecht/</ref> | ||
== Wahlvorbereitungen nach dem | == Wahlvorbereitungen nach dem Reichstagswahlgesetz, das am 30.November 1918 in Kraft trat == | ||
Mitarbeiter des Fürther | Mitarbeiter des Fürther Magistrats gingen von Haus zu Haus um die Namen und Adressen der neuen Wahlberechtigten zu ermitteln. | ||
Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | ||
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und | Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreis Wahl unterscheiden zu können. | ||
Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einem Stellvertreter und einem Schriftführer | Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher mit einem Stellvertreter und einem Schriftführer und dessen Stellvertreter. | ||
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.''' | '''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.''' | ||
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br> | Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br> | ||
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Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Fürther Magistrat aufzukommen.''<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref> | Für die enorme Kostensteigerung hatte alleine der Fürther Magistrat aufzukommen.''<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref> | ||
= | = [[Landtagswahl am 12. Januar 1919]] = | ||
Am 07. Dezember 1918 wurde für die Wahl zum Bayerischen Landtag eine neue Wahlordnung erlassen. | |||
In dieser wurde festgelegt, dass ganz Bayern zu einem Wahlkreis mit 133 Stimmkreisen zusammengefasst wird. | |||
Es wurde erstmals nach dem Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bemühen wollte | |||
musste wahlberechtigt sein, am Wahltag 25 Jahre sein und mindestens ein halbes Jahr seinen Wohnsitz in Bayern haben. | |||
Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Dieser muss von mindestens 50 Wahlberechtigten seines Stimmkreises unterzeichnet sein musste.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br> | |||
'' | ''Bei vorhergegangenen Wahlen wurden die Stimmenauszählungen in den jeweiligen 133 Bayernweiten Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen und abgeschlossen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen galten - durch die Zusammenlegung zu einem Wahlkreis Bayern rechts des Rheins - andere Regeln. | ||
'''Die Wahlergebnisse in Fürth aus den einzelnen Abstimmungsbezirken mussten sofort nach Feststellung der Wahlergebnisse durch den Wahlboten auf dem schnellsten Weg in die Polizeihauptwache (im Rathaus Neubau) gebracht werden.'''<ref>Stadtarchiv Fürth AR 26/9</ref> | |||
Von dort wurden die ausgezählten Stimmkreiszettel mit Reiterboten an das Statistische Landesamt übermittelt. | |||
Die ungünstigen Wetterverhältnisse des Winters erschwerten den schnellen Transport. | |||
Nachdem alle Unterlagen Stimmkreiszettel der 7.166 Stimmbezirken eingetroffen waren, wurden mit einem bis dahin nicht gekannten Arbeitsaufwand das Wahlergebnis der Bayerischen Landtagswahl ermittelt.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref> | |||
== Wahlergebnisse in Fürth == | == Wahlergebnisse in Fürth == | ||
Wahlberechtigte Männer 24.417 Frauen 22.844<br> | Wahlberechtigte Männer 24.417 Frauen 22.844<br> | ||
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