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= Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland]] [[November 1918]] = | = Einführung [[Frauenwahlrecht in Deutschland]] [[November 1918]] = | ||
Nach der | Nach der Novemberrevolution und dem Ende des Deutschen Kaiserreichs hatte der Rat der Volksbeauftragten am [[12. November 1918]] in Berlin das als demokratisch geltende gleiche, geheime, direkte und allgemeine [[Wahlrecht]] '''für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen''' ausgerufen. | ||
Von 1850 bis 1918 galt das feudale ''' | Von 1850 bis 1918 galt das feudale '''Dreiklassenwahlrecht,''' das nur wohlhabenden mindestens einjährig steuerpflichtigen Männern mit Bürgerrechten die Teilhabe an Wahlen zugestand<ref>https://www.bpb.de/kurzknapp/lexika/politiklexikon/17367/dreiklassenwahlrecht</ref> | ||
Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem | Für Frauen sah die Gemeindeordnung in dem rechtsrheinischen Bayern 1869 eine Teilnahme an Wahlen nur sehr selten vor. Das Bürgerrecht konnten nur ledige verwitwete oder geschiedene Frauen, die ein besteuertes Wohnhaus besaßen, beantragen. Das nun erhaltene Stimmrecht musste jedoch stellvertretend von einem Mann ausgeführt werden.<ref>Buch Geschichte der Frauen in Mittelfranken Alltag, Personen Orte Gaby Franger und Nadja Bennewitz S. 289</ref>]] | ||
Das Reichstagswahlgesetz trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt. | Das Reichstagswahlgesetz trat am [[30. November 1918]] in Kraft. Das '''Verhältniswahlrecht''' wurde eingeführt. | ||
Das Alter für das Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. Das Passive Wahlrecht - regelte das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen. | Das Alter für das '''Aktive Wahlrecht - das Recht zu wählen''' - wurde für alle Frauen und Männer von 25 Jahren auf 20 Jahre am Wahltag herabgesetzt. Das '''Passive Wahlrecht''' - regelte das Recht sich auf der Wahlliste einer Partei zur Wahl zu stellen. | ||
Durch den Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte sowie dem Vorliegen von Entmündigung oder der Einschaltung eines Vormunds konnte das Wahlrecht den Wahlberechtigten mit einem Richterlichen Beschluss entzogen werden. | |||
'''Die Zahl der Wahlberechtigten zu früheren Wahlen hatte sich verdreifacht''' | '''Die Zahl der Wahlberechtigten zu früheren Wahlen hatte sich verdreifacht''' | ||
Bereits 2 Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar 1919]] bei der | Bereits 2 Monate nach Ausrufung des neuen Wahlrechts hatten die Wahlberechtigten bereits am [[12. Januar 1919]] bei der Landtagswahl Bayern, eine Woche später, am [[19.Januar 1919 ]], bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung und am [[15.Juni 1919]] bei den [[Kreis-Gemeindewahlen]] die Möglichkeit von Ihrem neuen Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. <br> | ||
'''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] | '''Die [[Wikipedia:Frauenbewegung in Deutschland|Frauenbewegung in Deutschland]], organisiert in [[Wikipedia:Frauenverein|Frauenvereinen]], forderte seit dem [[19. Jahrhundert]] gleiche Rechte für Frauen auf Bildung, Erziehung und politische Teilhabe.'''<br> | ||
[[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | [[Datei:Frauentag 1914 Heraus mit dem Frauenwahlrecht hellbau.jpg|thumb|right|Heraus mit dem Frauenwahlrecht]] | ||
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Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | Es wurden 65 Wahllokale eingerichtet. Das Bauamt wurde mit der Bereitstellung der Wahlurnen in genügender Anzahl beauftragt. | ||
Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreis Wahl unterscheiden zu können. | Ohne Erfahrung über das Wahlverhalten der weiblichen und zu Teilen neuen männlichen Wählerschaft war es schwierig die Menge der benötigten Wahlzettel und Kuverts einzuschätzen. Für die [[Kreis- Gemeindewahl]] im Juni entschied man sich für 2 verschiedenfarbige Kuverts, um bei der Auszählung zwischen Gemeinde- und Kreis Wahl unterscheiden zu können. | ||
Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher | Jedes der 65 Wahllokale benötigte einen Wahlvorsteher, Schriftführer und dessen Stellvertreter. | ||
'''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.''' | '''Es bestand ein großes politisches Interesse an der Auswertung, wie sich die neue Wählerschaft nach Alter und Geschlecht zusammensetzte. Deshalb wurden neue Anlagen als Hilfslisten erstellt und an die Wahllokale verteilt.''' | ||
Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br> | Die Wahlvorsteher wurden darüber informiert, dass die Anlagen A bis D verpflichtend auszufüllen sind.<br> | ||
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Am 07. Dezember 1918 wurde für die Wahl zum Bayerischen Landtag eine neue Wahlordnung erlassen. | Am 07. Dezember 1918 wurde für die Wahl zum Bayerischen Landtag eine neue Wahlordnung erlassen. | ||
In dieser wurde festgelegt, dass ganz Bayern zu einem Wahlkreis mit 133 Stimmkreisen zusammengefasst wird. | In dieser wurde festgelegt, dass ganz Bayern rechts des Rheins zu einem Wahlkreis mit 133 Stimmkreisen zusammengefasst wird. | ||
Es wurde erstmals nach dem Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bemühen wollte | Es wurde erstmals nach dem Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Wer sich um eines der 180 Abgeordnetenmandate bemühen wollte | ||
musste wahlberechtigt sein, am Wahltag 25 Jahre sein und mindestens ein halbes Jahr seinen Wohnsitz in Bayern haben. | musste wahlberechtigt sein, am Wahltag 25 Jahre sein und mindestens ein halbes Jahr seinen Wohnsitz in Bayern haben. | ||
Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Dieser | Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Dieser musste von mindestens 50 Wahlberechtigten seines Stimmkreises unterzeichnet sein.<ref>https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Wahlrecht_(Weimarer_Republik)#Das_Wahlrecht_von_1918/19</ref><br> | ||
''Bei vorhergegangenen Wahlen | ''Bei vorhergegangenen Wahlen wurde die Stimmenauszählungen in den jeweiligen 133 Bayernweiten Wahlkreisen durch die Wahlkommissare vorgenommen. Bei der diesmaligen Wahl hingegen galten - durch die Zusammenlegung zu einem Wahlkreis Bayern rechts des Rheins - andere Regeln. | ||
'''Die Wahlergebnisse in Fürth aus den einzelnen Abstimmungsbezirken mussten sofort nach | '''Die Wahlergebnisse in Fürth aus den einzelnen Abstimmungsbezirken mussten sofort nach der überprüften Auszählung durch den Wahlvorsteher auf dem schnellsten Weg in die Polizeihauptwache (im Rathaus Neubau) gebracht werden.'''<ref>Stadtarchiv Fürth AR 26/9</ref> | ||
Von dort wurden die ausgezählten Stimmkreiszettel mit Reiterboten an das Statistische Landesamt übermittelt. | Von dort wurden die ausgezählten Stimmkreiszettel mit Reiterboten an das Statistische Landesamt übermittelt. | ||
Die ungünstigen Wetterverhältnisse des Winters erschwerten den schnellen Transport. | Die ungünstigen Wetterverhältnisse des Winters erschwerten den schnellen Transport. | ||
Nachdem alle Unterlagen | Nachdem alle Unterlagen der 7.166 Stimmbezirken in München eingetroffen waren, wurde mit einem bis dahin nicht gekannten Arbeitsaufwand das Wahlergebnis der Bayerischen Landtagswahl ermittelt.<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Einundfünfzigster Jahrgang 1919 52. Band Seite 247</ref> | ||
== Wahlergebnisse in Fürth == | == Wahlergebnisse in Fürth == | ||
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|}<br> | |}<br> | ||
== Wahlvorschläge und | == Wahlvorschläge und Anzahl der gewählten Abgeordneten in dem Wahlkreis Bayern r.d.Rh. == | ||
'''Bayerische Volkspartei'''<br> | '''Bayerische Volkspartei'''<br> | ||
Der Wahlvorschlag bestand aus 108 Männern und 4 Frauen<br> | Der Wahlvorschlag bestand aus 108 Männern und 4 Frauen<br> | ||
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== Die erste Abgeordnete aus Franken == | == Die erste Abgeordnete aus Franken == | ||
[[Wikipedia:Käthe Günther|Käthe Günther]] geboren am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Unterfranken, gestorben am 09.Oktober 1933 in Rothenburg ob der Tauber. | [[Wikipedia:Käthe Günther|Käthe Günther]] geboren am 11.Januar 1873 in Gnötzheim/Unterfranken, gestorben am 09.Oktober 1933 in Rothenburg ob der Tauber. Wohnhaft in Nürnberg kandidierte als Bezirksoberlehrerin auf Platz 14 der Wahlvorschlagsliste der Deutschen Volkspartei. | ||
Sie war eine der ersten Landtagsabgeordneten im Bayerischen Landtag. <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Bayerischen_Landtags_(Weimarer_Republik,_1._Wahlperiode)</ref> | |||
= | = Wahl der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 = | ||
[[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left|Reichs Gesetzblatt Nr. 167 zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung 1919]]<br> | [[Datei:Stadtarchiv Fürth, AR 27 11, (1).jpg|thumb|left|Reichs Gesetzblatt Nr. 167 zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung 1919]]<br> | ||
Die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung fand am [[19. Januar 1919]] statt. Sie war die erste reichsweite Wahl nach der Novemberrevolution von 1918 und hatte die Bildung der verfassunggebenden Weimarer Nationalversammlung zum Ziel. Auch sollte der provisorische Nationalrat, der Rat der Volksbeauftragten - dem auch die späteren Landtagsabgeordneten [[Wikipedia:Emilie Mauerer]] (SPD), [[Wikipedia:Aloisia Eberle|Aloisia]], (BVB) und Dr. [[Wikipedia:Rosa Kempf|Rosa Kempf]] (DDP) angehörten - durch eine demokratisch legitimierte Regierung abgelöst werden. Sie war die erste reichsweite Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. | |||
'''Die Regierungsbezirke (Wahlkreise) bildeten den 26.Reichswahlkreis.''' Es waren 15 Abgeordnete zu wählen.<br> | |||
<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_zur_Deutschen_Nationalversammlung</ref> | |||
''Die Wahlberechtigten und Wahlbeteiligung in dem 26. Reichswahlkreis nach Geschlecht Alter''<br> | |||
{| class="wikitable" | |||
| Alter ||Männlich 20 J.||Weiblich 20 J.||Männlich 21-25 J.||Weiblich 21-25 J.||Männlich 25 J.u.m.||Weiblich 25 J.u.m. | |||
|- | |||
| Wahlberecht. || 17.776 || 20.914 || 78.626 || 102.691 ||532.435 || 615.023 | |||
|- | |||
| Wahlbeteil. || 10.673 || 18.150 || 55.704 || 87.043 || 464.115 || 508.181 | |||
|- | |||
| Prozent || 60,0 || 86,3 || 70,8 || 84,8 || 87,2 || 82,6 | |||
|} | |||
<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 1,2 Seite 247-252</ref><br> | |||
Wer für ein Abgeordnetenmandat in der Deutschen Nationalversammlung kandidieren wollte musste seid mindestens 1 Jahr Deutscher sein, wahlberechtigt, und am Wahltag 20 Jahre alt sein. Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Der Wahlvorschlag musste von mindestens 100 wahlberechtigten Personen im eigenen Wahlkreis unterschrieben sein.<ref>Stadtarchiv Fürth AR 27/8</ref><br> | |||
<ref> | |||
== Wahlergebnisse in Fürth == | == Wahlergebnisse in Fürth == | ||
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|}<br> | |}<br> | ||
== Wahlvorschläge und | == Wahlvorschläge und Anzahl der gewählten Abgeordneten in dem 26. Reichswahlkreis (Regierungsbezirke Ober- Mittel- und Unterfranken) == | ||
<ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref> | <ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 888</ref> | ||
'''A. Wahlvorschlag ''Dr. Braun'' Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref> | '''A. Wahlvorschlag ''Dr. Braun'' Sozialdemokratische Partei'''<br><ref>Bayerisches Landesamt für Statistik Bibliothek, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts Jg. 51 Jahr 1919 Heft 4 Seite 886-887</ref> | ||
Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männern und 1 Frau<br> | Der Wahlvorschlag bestand aus 14 Männern und 1 Frau<br> | ||
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=== Die erste Abgeordnete aus Franken === | === Die erste Abgeordnete aus Franken === | ||
[[Wikipedia:Helene Grünberg|Helene Grünberg]] geboren am 28. Juni 1874 in Berlin, gest.07.Juli 1928 in Nürnberg. | |||
Wohnhaft in Nürnberg kandidierte sie als Arbeitersekretärin auf Listenplatz 6 der Wahlvorschlagsliste der Sozialdemokratischen Partei. | |||
Im November 1919 zieht Sie als Nachrückerin in die Deutsche Nationalversammlung ein. Sie hält dort die ersten öffentlichen Reden als Frau. | |||
=== [[ | === [[Frauenpolitische Themen im Reichstag]] === | ||
Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919, 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt. | Während der ersten Legislaturperiode der Weimarer Republik, waren nach den Reichstagswahlen von 1919,<br> | ||
Viele weibliche Abgeordnete setzten | 37 von 421 Sitzen von Frauen besetzt. | ||
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die | Viele weibliche Abgeordnete setzten den Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bei Themen die Frauen unmittelbar betreffen. | ||
Bildung für Mädchen und Frauen, Erwerbsarbeit von Frauen, Ungewollte Schwangerschaft. | |||
Verfassungsartikel, bei denen auch spätere Parlamentarierinnen besonders mitwirkten, waren z. B. die grundsätzliche Gleichberechtigung von Mann und Frau.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenwahlrecht_(Deutschland)#Wahl_zur_deutschen_Nationalversammlung</ref> <br> | |||
= [[Kreistags - Gemeindewahl]] [[15. Juni 1919]] = | = [[Kreistags - Gemeindewahl]] [[15. Juni 1919]] = | ||
Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201</ref> | Der erste Termin 25. Mai 1919 wurde auf den 15. Juni 1919 verschoben. Bekanntmachung in dem Fürther Intelligenzblatt vom 17.Mai 1919<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 18 Neu 201</ref> | ||
Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der [[Gemeindewahl 15. Juni 1919|Gemeindewahl]] waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des | Die Gemeindewahl in der Stadtgemeinde Fürth fand zugleich mit der Wahl der Vertreter für den Kreistag (Landrat) für Mittelfranken am Sonntag den 15. Juni 1919 statt. Bei der [[Gemeindewahl 15. Juni 1919|Gemeindewahl]] waren 40 Stadträte nach der Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes zu wählen. | ||
Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | Personen die infolge Verlegung des Wahltermins in der Zeit vom 25.Mai 1919 bis 15 Juni 1919 noch wahlstimmberechtigt wurden, mussten innerhalb der vorbezeichneten Einspruchsfrist Antrag auf nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste stellen. | ||
Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/60</ref><br> | Dasselbe galt für Militärpersonen die vor dem Eintritt in den Heeresdienst noch nicht in die Wählerlisten aufgenommen waren.<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/60</ref><br>Die Aufnahme ermöglichte Ihnen auch in den Kasernen wählen zu können. | ||
Wer als Gemeindebeauftragter kandidieren wollte musste wahlberechtigt sein, am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die bayerische Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens ein halbes Jahr in Fürth bzw. in Mittelfranken wohnen. | |||
Die Person musste mittels eines Wahlvorschlages nominiert werden. Der Wahlvorschlag musste von mindestens 20 wahlberechtigten Personen im mit der Angabe des Namens und des Wohnortes. Für die Wahl der Gemeindebevollmächtigten mussten die Listen mit den Wahlvorschlägen rechtzeitig bei dem Gemeindewahlausschuss eingereicht und für gültig erklärt werden. '' | |||
Die Wahlberechtigten wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich nur für einen Wahlvorschlag im Ganzen entscheiden konnten. Die Stimmabgabe für einzelne Personen führte zur Ungültigkeit der abgegeben Stimme. '''Als gewählt galten in der Reihenfolge der Benennung auf dem Wahlvorschlag so viele Bewerber, als dem Wahlvorschlag Sitze zufielen. Die nicht gewählten Bewerber galten in der Reihenfolge der Benennung nach als Ersatzmänner für den Fall des Wegfalls eines Gewählten.'''<ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/61</ref> | |||
Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. | Es wurden 63 Abstimmungsbezirke in der Gemeinde Fürth eingerichtet. Männer und Frauen wählten nicht in getrennten Räumlichkeiten. | ||
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''' <ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/64</ref> | ''' <ref>Stadtarchiv Fürth Fach 131/64</ref> | ||
== Wahlvorschläge und | == Wahlvorschläge und Anzahl der gewählten Gemeindebevollmächtigten im Wahlkreis Fürth == | ||
*Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer | *Wahlberechtigte Personen 21.274 Frauen 17.365 Männer | ||
*Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer | *Personen die gewählt haben 14.950 Frauen 13.028 Männer | ||
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''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen'' | ''Gewählte Gemeindebevollmächtigte, 2 Männer 0 Frauen'' | ||
Um bereits am nächsten Tag der Gemeindewahl Montag den 16.Juni 1919 nachmittags um 4 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses | |||
die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahl durchführen zu können, musste mit erheblichen Überstunden und personeller Unterstützung auch von Schutzmännern an der Auszählung der Wahlergebnisse gearbeitet werden. Die Verdreifachung der Wahlberechtigten machte sich auch hier deutlich bemerkbar. | |||
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