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Die in der Vergangenheit immer wieder vorgenommene Zuschreibung des Fürther Kirchenentwurfs an den Nürnberger Bauinspektor Brüger (zuerst im Fürther Tagblatt vom 24. November 1860, später von zahlreichen anderen Autoren, u.a. von Ohm in: Fürther Heimatblättern, 44.Jg., 1994, S. 59-69) ist durch keine zeichnerische Quelle belegt, während die Autorschaft Klenzes bereits seit 2001 sicher nachgewiesen werden konnte (sämtliche archivalischen Belege finden sich zusammen mit einer stilkritischen Analyse von Klenzes Formenvokabular bei Michael Mette: Klenze in Fürth, Die Verwirklichung eines Musterentwurfs aus der Anweisung zur Architectur des christlichen Cultus, in Ztschr. für christliche Kunst und Kunstwissenschaft 1/2001, 54. Jg., S. 66-77). Die nach 2001 immer wieder geäußerten Zweifel an der Urheberschaft Klenzes und die wiederholt vorgenommenen Zuschreibungen des Entwurfs an den Bauinspektor Brüger ignorieren diesen Nachweis und sind offensichtlich in Unkenntnis der Forschungsergebnisse von Mette vorgenommen worden. | Die in der Vergangenheit immer wieder vorgenommene Zuschreibung des Fürther Kirchenentwurfs an den Nürnberger Bauinspektor Brüger (zuerst im Fürther Tagblatt vom 24. November 1860, später von zahlreichen anderen Autoren, u.a. von Ohm in: Fürther Heimatblättern, 44.Jg., 1994, S. 59-69) ist durch keine zeichnerische Quelle belegt, während die Autorschaft Klenzes bereits seit 2001 sicher nachgewiesen werden konnte (sämtliche archivalischen Belege finden sich zusammen mit einer stilkritischen Analyse von Klenzes Formenvokabular bei Michael Mette: Klenze in Fürth, Die Verwirklichung eines Musterentwurfs aus der Anweisung zur Architectur des christlichen Cultus, in Ztschr. für christliche Kunst und Kunstwissenschaft 1/2001, 54. Jg., S. 66-77). Die nach 2001 immer wieder geäußerten Zweifel an der Urheberschaft Klenzes und die wiederholt vorgenommenen Zuschreibungen des Entwurfs an den Bauinspektor Brüger ignorieren diesen Nachweis und sind offensichtlich in Unkenntnis der Forschungsergebnisse von Mette vorgenommen worden. | ||
Zusammenfassen lässt sich folgendes feststellen: Es existiert kein einziger zeichnerischer Entwurf Brügers, welcher dessen Autorschaft belegt, dagegen mehrere Entwürfe von verschiedenen Architekten und Baumeistern anlässlich eines Wettbewerbs von 1822 (s. Mette, a.a.O., S. 66 ff) | Zusammenfassen lässt sich folgendes feststellen: Es existiert kein einziger zeichnerischer Entwurf Brügers, welcher dessen Autorschaft belegt, dagegen mehrere Entwürfe von verschiedenen Architekten und Baumeistern anlässlich eines Wettbewerbs von 1822 (s. Mette, a.a.O., S. 66 ff), an dem auch Brüger beteiligt war. 1823 werden dann dem Staatsministerium in München insgesamt 8 Entwurfspläne zur Begutachtung vorgelegt. Am 4. Mai 1824 genehmigt König Max I. Joseph mit einem Schreiben an die Kirchengemeinde den Bau der Kirche nach dem Entwurf Leo von Klenzes, der dem Schreiben des Königs beigelegt und zusammen mit diesem in den Kirchenakten der Pfarrei Fürth (Diözesanarchiv Bamberg) hinterlegt ist. Dieser signierte Entwurf Klenzes stammt ursprünglich aus dem Konvolut von Planzeichnungen, das von Leo von Klenze für sein architekturtheoretisches Werk „Anweisung zur Achitectur des christlichen Culktus“ angefertigt worden ist. Von den 14 Musterentwürfen wurden nur 12 veröffentlicht. Bei dem hier zur Diskussion stehenden Entwurfsplan Klenzes aus den Fürther Kirchenakten handelt es sich um einen der beiden unveröffentlichten Musterentwürfe. Nach diesem Plan ist dann die Kirche in Fürth gebaut worden, ohne die geringste Planabweichung. Auf der Grundlage dieses Klenz'schen Entwurfs wurden dann vier vergrößerte, kolorierte und identische Kopien (Umzeichnungen) für die Ausführung des Baues erstellt, zwei signiert von einem Maurermeister Zink (Staatsarchiv Nürnberg), und zwei weitere (Stadtarchiv Fürth), die nicht signiert sind. Die Überschrift auf einem der beiden letzteren Pläne „Entworfen und gezeichnet durch den Kglen Bauinspektor Brüger in Nürnberg“ stammt nach Ausweis der Schrift nicht von Brüger selbst, sondern von dem Kopisten des Planes, ist also eine reine Zuschreibung und kein Indiz für die Urheberschaft Brügers. Hätte Brüger diese Kopie selbst gezeichnet, hätte er diese auch signiert. Ein von Klenze korrigierter Entwurf Brügers existiert ebenfalls nicht. Wenn es diesen gegeben hätte, wäre er, wie der Entwurf Klenzes, zusammen mit dem Schreiben Maximilians in den Fürther Pfarrakten gelandet, was nicht der Fall ist. --[[Benutzer:Veritas|Veritas]] ([[Benutzer Diskussion:Veritas|Diskussion]]) 13:11, 31. Dez. 2025 (CET) | ||
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