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Bekanntmachung
Bekanntmachung
1. An allen Häusern und öffentlichen Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen.
1. An allen Häusern und öffentl. Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen.
2. Sämtliche Schuß- und Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern.
2. Sämtliche Schuß- u. Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern.
3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere politische Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter (Ortsgruppenleiter) haben sich im Rahtaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen.
3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere polit. Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter [Ortsgruppenleiter] haben sich im Rathaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen.
4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch dei Luftwaffe dem Erdboden gleich gemacht!
4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch die Luftwaffe dem Erdboden gleichgemacht!
5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein.  
5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein.  
Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay.
Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay.
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