Zonebattler
→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „den hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk bestraft. Gewerbetreibende haben außerdem die Schließung ihres Geschäftes zu gewärtigen.“ (vgl. 18.2.15). – Unterhaltungsabend im Lazarett Pfisterstraße mit Opersängern, Gesangslehrern usw. – Die für die Armenkasse bisher im alten Gaswerk Theresienstraße gelagerte Braunkohle wird nun in einer Halle nahe d…