Volkmar Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Volkmar Gran ist der Sohn von [[Leonhard Gran]] und seiner Frau Maria Elisabetha, geborene Sörgel. Ab 1. Oktober 1892 kam er in Fürth - wie sein älterer Bruder [[Karl Gran]] - seiner Militärpflicht als [[wikipedia:Einjährig-Freiwilliger|Einjährig-Freiwilliger]] beim II. Feldartillerie-Regiment nach. Schon nach einem Monat logierte er beim Wirt Zeilinger in der [[Glückstraße 12]].<br />
 
Volkmar Gran ist der Sohn von [[Leonhard Gran]] und seiner Frau Maria Elisabetha, geborene Sörgel. Ab 1. Oktober 1892 kam er in Fürth - wie sein älterer Bruder [[Karl Gran]] - seiner Militärpflicht als [[wikipedia:Einjährig-Freiwilliger|Einjährig-Freiwilliger]] beim II. Feldartillerie-Regiment nach. Schon nach einem Monat logierte er beim Wirt Zeilinger in der [[Glückstraße 12]].<br />
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Nach dem Militär nahm er offenbar ein Studium auf, dass er aber abbrach. Mit einer Postkarte vom 3. Mai 1894 wandte sich Volkmar Gran an den Stadtmagistrat mit der Bitte, ihm einen Heimatschein auszustellen und diesen an seine Adresse Langenberg 188 in Böhmen (heute Dlouhá Stráň bei [[wikipedia:Bruntál|Bruntál]] in den Sudeten östlich des Altvatergebirges) zu senden. Daraufhin fragte der Magistrat bei seinem Vater nach, der mitteilte: ''"Nachdem mein genannter Sohn noch in meinem Brode sich befindet u. er ohne meine Zustimmung seine Studien unterbrach, willige ich in die Ausstellung eines Heimatscheines für denselben nicht."'' Der Magistrat sandte an Volkmar Gran am 15. Mai die Abschrift dieser väterlichen Erklärung und teilte mit, dass kein Heimatschein ausgefertigt werden kann.<ref>Magistrat Fürth: "Meisteraufnahms-Gesuch des Maurer-Gesellen Leonhard Gran von hier", 1864; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 167</ref>
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Nachdem sein Vater Anfang 1895 starb zog es ihn die Ferne, er besorgte sich einen Reisepass und reiste im Oktober 1895 nach Amerika. Bald darauf, am 2. November 1896, heiratete er Anna Menger (geb. 24. Juni 1872 in Cincinatti, Ohio/USA; gest. 5. November 1950 in Cincinatti), die Tochter eines örtlichen Bauunternehmers. Er erwarb die amerikanische Staatsbürgerschaft, was dem hiesigen Einwohnermeldeamt am 1. Dezember 1917 von seinem Neffen Meier mitgeteilt wurde - was in der Kriegszeit auch nicht folgenlos blieb. Bekannt ist ein Aufenthalt von Volkmar Gran in Fürth in der Zeit von Juni 1925 bis April 1927.<ref name="FB-Gran"/> Vermutlich regelte er hier seine Vermögenssachen.
 
Nachdem sein Vater Anfang 1895 starb zog es ihn die Ferne, er besorgte sich einen Reisepass und reiste im Oktober 1895 nach Amerika. Bald darauf, am 2. November 1896, heiratete er Anna Menger (geb. 24. Juni 1872 in Cincinatti, Ohio/USA; gest. 5. November 1950 in Cincinatti), die Tochter eines örtlichen Bauunternehmers. Er erwarb die amerikanische Staatsbürgerschaft, was dem hiesigen Einwohnermeldeamt am 1. Dezember 1917 von seinem Neffen Meier mitgeteilt wurde - was in der Kriegszeit auch nicht folgenlos blieb. Bekannt ist ein Aufenthalt von Volkmar Gran in Fürth in der Zeit von Juni 1925 bis April 1927.<ref name="FB-Gran"/> Vermutlich regelte er hier seine Vermögenssachen.
  
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:'''Miteigentum'''
 
:'''Miteigentum'''
:Volkmar Gran ist auch Anteilseigner von Bauplätzen an Fichten-, Simon-, Holz- und Ludwigstraße, den sogenannten „L. Gran'schen Relikten”, hier Plan-Nr. 1145 und Plan-Nr. 1144 1/3 (jeweils mit 3/10-Anteil), weitere Anteile besitzen Georg & Helene Meier, [[Karl Gran]] sowie die minderjährigen Kinder von Wilhelm Gran. Sein Anteil beläuft sich auf ca. 34&nbsp;250 m<sup>2</sup> und wird mit 1,20 Mark/m<sup>2</sup> zu 41.100 Mark bewertet. Der Gesamtbesitz ist zu Lagerplätzen und Gartenparzellen verpachtet. Daneben besteht noch ein gemeinsamer Bauplatzstreifen, Plan-Nr. 1003 1/10, der bei seiner geringen Größe nur als „Chikanierzipfel” betrachtet wird.
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:Volkmar Gran ist auch Anteilseigner von Bauplätzen an Fichten-, Simon-, Holz- und Ludwigstraße, den sogenannten „L. Gran'schen Relikten”, hier Plan-Nr. 1145 und Plan-Nr. 1144 1/3 (jeweils mit 3/10-Anteil), weitere Anteile besitzen Georg & Helene Meier, [[Karl Gran]] sowie die minderjährigen Kinder von [[Wilhelm Gran]]. Sein Anteil beläuft sich auf ca. 34&nbsp;250 m<sup>2</sup> und wird mit 1,20 Mark/m<sup>2</sup> zu 41.100 Mark bewertet. Der Gesamtbesitz ist zu Lagerplätzen und Gartenparzellen verpachtet. Daneben besteht noch ein gemeinsamer Bauplatzstreifen, Plan-Nr. 1003 1/10, der bei seiner geringen Größe nur als „Chikanierzipfel” betrachtet wird.
  
Der Stein'sche Bericht enthielt auch eine Bilanz zum Eröffnungstag der Zwangsverwaltung (Stand 3. Juli 1918); die Aktiva beliefen sich auf 474.072,69 Mark, die Passiva (Hypotheken, Steuern, Umlagen) betrugen 173.000,- Mark, sodass ein Reinvermögen von 301.072,69 Mark ermittelt wurde. Da er die Vermögenswerte noch auf der Grundlage der Erbauseinandersetzung von 1908 ansetzte, schätze er abschließend ab: ''„Der wirkliche Reinwert dürfte aber mit 500&nbsp;000.00 Mark nicht zu hoch gegriffen sein.”''
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Der Stein'sche Bericht enthielt auch eine Bilanz zum Eröffnungstag der Zwangsverwaltung (Stand 3. Juli 1918); die Aktiva beliefen sich auf 474.072,69 Mark, die Passiva (Hypotheken, Steuern, Umlagen) betrugen 173.000,- Mark, sodass ein Reinvermögen von 301.072,69 Mark ermittelt wurde. Da er die Vermögenswerte noch auf der Grundlage der Erbauseinandersetzung von 1908 ansetzte, schätzte er abschließend ab: ''„Der wirkliche Reinwert dürfte aber mit 500&nbsp;000.00 Mark nicht zu hoch gegriffen sein.”''
  
 
Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 10. Juli 1920 wurde Rechtsanwalt Dr. Stein angewiesen, baldigst für die Überanwortung des Vermögens an die Berechtigten zu sorgen. Die Verordnung über die Aufhebung der Kriegsmaßnahmen war bereits am 11. Januar 1920 erlassen worden.<ref>Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1920, Nr. 6 - [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b5/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1920_006_0032.png online]</ref> Für die Zeit vom 10. Januar 1920 - ab diesem Zeitpunkt (Ratifikation des Friedensvertrags) trug das Reich die Kosten der Zwangsverwaltung - bis zum 30. Juni 1920 hatte er eine Kostenaufstellung vorzulegen. Zudem wurde er verpflichtet, ab sofort für Aufwendungen vorab die Genehmigung der Regierung einzuholen. Zur Regelung der Vergütungsfrage legte das Bayerische Staatsministerium am 19. Juli fest, dass Dr. Stein für seine gesamte Tätigkeit bis zur tatsächlichen Zurückgabe des Vermögens 5.000,- Mark erhält; dieser Betrag war aus der Vermögensmasse zu decken. Nachdem die Verhandlungen zur Rückgabe zwischen Karl Heydenreich und Dr. Stein gemäß Niederschrift vom 7. Dezember 1920 abgeschlossen und das Honorar des Zwangsverwalters einschließlich Auslagen bezahlt waren, teilte Dr. Stein die Erledigung dem Stadtrat Fürth am 11. Dezember mit, der diesen Sachstand mit Siegelbericht nach Ansbach weitergab. Endlich, mit Münchner Ministerialentschließung vom 26. Januar 1921, wurde die Zwangsverwaltung offiziell aufgehoben.
 
Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 10. Juli 1920 wurde Rechtsanwalt Dr. Stein angewiesen, baldigst für die Überanwortung des Vermögens an die Berechtigten zu sorgen. Die Verordnung über die Aufhebung der Kriegsmaßnahmen war bereits am 11. Januar 1920 erlassen worden.<ref>Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1920, Nr. 6 - [https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b5/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1920_006_0032.png online]</ref> Für die Zeit vom 10. Januar 1920 - ab diesem Zeitpunkt (Ratifikation des Friedensvertrags) trug das Reich die Kosten der Zwangsverwaltung - bis zum 30. Juni 1920 hatte er eine Kostenaufstellung vorzulegen. Zudem wurde er verpflichtet, ab sofort für Aufwendungen vorab die Genehmigung der Regierung einzuholen. Zur Regelung der Vergütungsfrage legte das Bayerische Staatsministerium am 19. Juli fest, dass Dr. Stein für seine gesamte Tätigkeit bis zur tatsächlichen Zurückgabe des Vermögens 5.000,- Mark erhält; dieser Betrag war aus der Vermögensmasse zu decken. Nachdem die Verhandlungen zur Rückgabe zwischen Karl Heydenreich und Dr. Stein gemäß Niederschrift vom 7. Dezember 1920 abgeschlossen und das Honorar des Zwangsverwalters einschließlich Auslagen bezahlt waren, teilte Dr. Stein die Erledigung dem Stadtrat Fürth am 11. Dezember mit, der diesen Sachstand mit Siegelbericht nach Ansbach weitergab. Endlich, mit Münchner Ministerialentschließung vom 26. Januar 1921, wurde die Zwangsverwaltung offiziell aufgehoben.

Aktuelle Version vom 5. Februar 2024, 18:14 Uhr

Georg Theodor Volkmar Gran (geb. 14. November 1873 in Fürth[1], gest. 21. März 1943 in Cincinnati, Ohio/USA[2]) war ein aus Fürth stammender Bauingenieur, der 1895 in die Vereinigten Staaten von Amerika auswanderte.

Leben[Bearbeiten]

Volkmar Gran ist der Sohn von Leonhard Gran und seiner Frau Maria Elisabetha, geborene Sörgel. Ab 1. Oktober 1892 kam er in Fürth - wie sein älterer Bruder Karl Gran - seiner Militärpflicht als Einjährig-Freiwilliger beim II. Feldartillerie-Regiment nach. Schon nach einem Monat logierte er beim Wirt Zeilinger in der Glückstraße 12.

Nach dem Militär nahm er offenbar ein Studium auf, dass er aber abbrach. Mit einer Postkarte vom 3. Mai 1894 wandte sich Volkmar Gran an den Stadtmagistrat mit der Bitte, ihm einen Heimatschein auszustellen und diesen an seine Adresse Langenberg 188 in Böhmen (heute Dlouhá Stráň bei Bruntál in den Sudeten östlich des Altvatergebirges) zu senden. Daraufhin fragte der Magistrat bei seinem Vater nach, der mitteilte: "Nachdem mein genannter Sohn noch in meinem Brode sich befindet u. er ohne meine Zustimmung seine Studien unterbrach, willige ich in die Ausstellung eines Heimatscheines für denselben nicht." Der Magistrat sandte an Volkmar Gran am 15. Mai die Abschrift dieser väterlichen Erklärung und teilte mit, dass kein Heimatschein ausgefertigt werden kann.[3]

Nachdem sein Vater Anfang 1895 starb zog es ihn die Ferne, er besorgte sich einen Reisepass und reiste im Oktober 1895 nach Amerika. Bald darauf, am 2. November 1896, heiratete er Anna Menger (geb. 24. Juni 1872 in Cincinatti, Ohio/USA; gest. 5. November 1950 in Cincinatti), die Tochter eines örtlichen Bauunternehmers. Er erwarb die amerikanische Staatsbürgerschaft, was dem hiesigen Einwohnermeldeamt am 1. Dezember 1917 von seinem Neffen Meier mitgeteilt wurde - was in der Kriegszeit auch nicht folgenlos blieb. Bekannt ist ein Aufenthalt von Volkmar Gran in Fürth in der Zeit von Juni 1925 bis April 1927.[1] Vermutlich regelte er hier seine Vermögenssachen.

Zwangsverwaltung seines Haus- und Grundbesitzes[4][Bearbeiten]

Auf Volkmar Gran ist im Wege der Erbfolge, insbesondere nach dem Tod der Mutter 1908, ein beachtlicher Grundbesitz übergegangen. Allerdings verlief die Erbregelung zwischen den Erben nicht konfliktlos, am Ende der Auseinandersetzung konnten im Oktober 1908 die Übernahmeverträge beim Notariat Fürth II geschlossen werden. Als Verwalter des Grund- und Hausbesitzes vor Ort setzte Gran den Kaufmann Karl Heydenreich, wohnhaft Theresienstraße 37, ein, der dafür eine Vergütung von vierteljährlich 100 Mark erhielt.

Am 22. Mai 1918 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern dem Stadtmagistrat Fürth mit, dass die Anordnung einer zwangsweisen Verwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Gran in Aussicht genommen wurde. Zu diesem Zweck waren die Plannummern des Grundbesitzes zu melden und ein Verwalter vorzuschlagen, was seitens des Stadtmagistrats am 12. Juni pflichtgemäß erledigt wurde. Als Zwangsverwalter benannte man den Rechtsanwalt Dr. Julius Stein aus Fürth, der seine Kanzlei in der Schwabacher Straße 1 hatte und in der Bahnhofstraße 8, der heutigen Gustav-Schickedanz-Straße 8, wohnte.

Mit Entschließung des Kgl. Staatsministeriums des Innern vom 3. Juli 1918, Unterschrift von Knözinger wurde die Zwangsverwaltung des Grundbesitzes des amerikanischen Staatsangehörigen Georg Theodor Volkmar Gran auf Grundlage der Bundesratsverordnungen vom 26. November 1914[5] und 13. Dezember 1917[6] angeordnet. Daraufhin erstellte Dr. Stein am 21. August 1918 einen umfangreichen Bericht an das Staatsministerium, auf dem die nachfolgende Aufstellung über Allein- und Miteigentum von Volkmar Gran fußt:

Alleineigentum
* Wohngebäude
Anwesen Plan-Nr. Wert in Mark
Königswarterstraße 58 1112 1/5 120.000
Königswarterstraße 60 1042 1/4 110.000
Ludwigstraße 15 einschl. Platz 1149 1/15 19.000
Ludwigstraße 38 1198 1/12 *0
*) Gebäudewert wurde im Grundstückspreis einkalkuliert, siehe Bauplatz Plan-Nr. 1198 1/12
* Bauplätze
Bauplatz Plan-Nr. Fläche Mark/m2 Wert in Mark
an der Ludwigstraße 1147 1/15 3979,72 2,40 9.551,33
an der Fichtenstraße 1147 1/16 4378,87 2,50 10.947,18
an der Fichtenstraße 1147 1/17 6574,18 2,00 13.148,36
an der Benno-Meyer-Straße 1146 1/15 7595,52 2,00 15.191,04
an der Benno-Meyer-Straße 1146 1/16 **9109,93 1,80 16.397,87
an der Ludwigstraße 1198 1/11 5681,97 2,40 13.636,73
an der Ludwigstraße 1198 1/12 10917,83 **2,20 24.019,23
an der Ludwigstraße 1198 1/13 4073,64 2,40 9.776,71
an der Salzstraße 1198 1/14 **3263,61 2,20 7.179,94
an der Herrnstraße 1100 1/14 3545,36 1,80 6.381,65
an der Herrnstraße 1100 1/5 5681,97 1,60 9.091,15
an der Herrnstraße 1100 1/6 6175,03 1,50 9.262,55
an der Flößaustraße 1100 1/10 3204,91 2,00 6.409,82
an der Flößaustraße 1100 1/11 5048,03 2,00 10.096,06
an der Flößaustraße 1100 1/12 8194,24 1,35 11.062,22
an der Flößaustraße 1100 1/13 6820,71 1,50 10.231,07
**) Schreibfehler im Orignal - korrigiert
Miteigentum
Volkmar Gran ist auch Anteilseigner von Bauplätzen an Fichten-, Simon-, Holz- und Ludwigstraße, den sogenannten „L. Gran'schen Relikten”, hier Plan-Nr. 1145 und Plan-Nr. 1144 1/3 (jeweils mit 3/10-Anteil), weitere Anteile besitzen Georg & Helene Meier, Karl Gran sowie die minderjährigen Kinder von Wilhelm Gran. Sein Anteil beläuft sich auf ca. 34 250 m2 und wird mit 1,20 Mark/m2 zu 41.100 Mark bewertet. Der Gesamtbesitz ist zu Lagerplätzen und Gartenparzellen verpachtet. Daneben besteht noch ein gemeinsamer Bauplatzstreifen, Plan-Nr. 1003 1/10, der bei seiner geringen Größe nur als „Chikanierzipfel” betrachtet wird.

Der Stein'sche Bericht enthielt auch eine Bilanz zum Eröffnungstag der Zwangsverwaltung (Stand 3. Juli 1918); die Aktiva beliefen sich auf 474.072,69 Mark, die Passiva (Hypotheken, Steuern, Umlagen) betrugen 173.000,- Mark, sodass ein Reinvermögen von 301.072,69 Mark ermittelt wurde. Da er die Vermögenswerte noch auf der Grundlage der Erbauseinandersetzung von 1908 ansetzte, schätzte er abschließend ab: „Der wirkliche Reinwert dürfte aber mit 500 000.00 Mark nicht zu hoch gegriffen sein.”

Mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 10. Juli 1920 wurde Rechtsanwalt Dr. Stein angewiesen, baldigst für die Überanwortung des Vermögens an die Berechtigten zu sorgen. Die Verordnung über die Aufhebung der Kriegsmaßnahmen war bereits am 11. Januar 1920 erlassen worden.[7] Für die Zeit vom 10. Januar 1920 - ab diesem Zeitpunkt (Ratifikation des Friedensvertrags) trug das Reich die Kosten der Zwangsverwaltung - bis zum 30. Juni 1920 hatte er eine Kostenaufstellung vorzulegen. Zudem wurde er verpflichtet, ab sofort für Aufwendungen vorab die Genehmigung der Regierung einzuholen. Zur Regelung der Vergütungsfrage legte das Bayerische Staatsministerium am 19. Juli fest, dass Dr. Stein für seine gesamte Tätigkeit bis zur tatsächlichen Zurückgabe des Vermögens 5.000,- Mark erhält; dieser Betrag war aus der Vermögensmasse zu decken. Nachdem die Verhandlungen zur Rückgabe zwischen Karl Heydenreich und Dr. Stein gemäß Niederschrift vom 7. Dezember 1920 abgeschlossen und das Honorar des Zwangsverwalters einschließlich Auslagen bezahlt waren, teilte Dr. Stein die Erledigung dem Stadtrat Fürth am 11. Dezember mit, der diesen Sachstand mit Siegelbericht nach Ansbach weitergab. Endlich, mit Münchner Ministerialentschließung vom 26. Januar 1921, wurde die Zwangsverwaltung offiziell aufgehoben.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Wohnhaus (um 1920): 2019 Clarion Avenue, Cincinnati, OH - Karte online
  • Wohnhaus (um 1930): 348 Bryant Avenue, Cincinnati, OH - Karte online

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Nichtdeutscher Familienbogen Gran, Georg Theodor Volkmar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  2. Totenschein Georg Theodor Volkmar Gran vom 25. März 1943 nach familysearch.org, abgerufen am 25.09.2019 - online
  3. Magistrat Fürth: "Meisteraufnahms-Gesuch des Maurer-Gesellen Leonhard Gran von hier", 1864; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 167
  4. Stadtmagistrat Fürth: „Völkerkrieg. Wirtschaftliche Massnahmen. Übergangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen. Georg Theodor Volkmar Gran”; StadtAFÜ Sign.-Nr. AR 1/424
  5. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1914, Nr. 104 - online
  6. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1917, Nr. 215 - online
  7. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1920, Nr. 6 - online