Wasserversorgung des Burgfarrnbacher Schlosses

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Seit „unerdenklicher Zeit“ - so schrieb Graf Ludwig von Pückler-Limpurg (1825 - 1906) am 30. Oktober 1890 an das Königliche Straßen- und Flussbauamt Nürnberg - versorgte eine Wasserleitung das Burgfarrnbacher Schloss. Das Wasser kam aus zwei Brunnenstuben am Quellenweiher, heute zumeist als Eisweiher Nähe Moosweg bezeichnet, der an der früher sogenannten Flur „Das hintere Most“ (auch Moos genannt) liegt, die heute im Bereich von Wickenstraße, Moos- und Buschweg besiedelt ist. Das Gebiet dort ist geologisch durch eine Sandterrasse gekennzeichnet, die als reicher und guter Wasserträger bekannt ist.[1]

Diese Wasserleitung bestand aus hölzernen Rohren, sogenannten Röhrenfahrten.[2] Die Leitung, sie muss etwa 550 bis 600 m lang gewesen sein, führte zum alten Wasserschloss und speiste dort einen Laufbrunnen im Hof; sie funktionierte also als Freigefälle-Druckrohrleitung, d. h. das Wasser floss unter Ausnutzung des freien Gefälles ohne zusätzliche Energie zu. Die Röhrenfahrt soll oft defekt gewesen sein, dass häufig das Wasser nicht nur fehlte, sondern auch ungenießbar war.

Bei Erbauung des neuen Schlosses, also des von 1830 bis 1834 errichteten Bauwerks, legte man die Wasserleitung dorthin. Da es aber wesentlich höher steht als das alte, konnte kein Laufbrunnen mehr erbaut werden. Man leitete daher das Wasser in Verteilerbecken, von denen es in Waschhaus, Küche und Hof gepumpt wurde.

Als zu Mitte der 1850er Jahre in der gräflichen Brauerei die Dampfkraft eingeführt wurde, musste zur Sicherstellung der Wasserversorgung ein neuer Brunnen am „Holzgarten“ (früher Bezeichnung für Holzlagerplatz, etwa links der Farrnbach unterhalb der Meierei gelegen) gegraben werden. Trotzdem reichte für die Brauerei das Wasser nicht. Man führte daher auch Wasser aus der alten Wasserleitung in den neuen Brunnen im „Holzgarten“ und erweiterte die Quellfassung am Quellenweiher mit einem zusätzlichen „eingedämmten Kasten“, von dem die Ableitung mit einem neuen Rohrstrang aus Bleirohr mitten durch die Weiher geführt und unterhalb derselben im Bereich der ehemaligen Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg (heute Geißäckerstraße) an die alte Leitung angebunden wurde.

Beim Bau der benachbarten Eisenbahnbrücke im Jahr 1861 wurden nicht nur die Staatsstraße Nr. 102 und die Farrnbach umgelegt, auch die alte Wasserleitung musste verlegt werden, weil sie genau unter einen Brückenpfeiler gekommen wäre.

Weil in der Vergangenheit wegen Mängeln an der Röhrenfahrt das zugeleitete Wasser oft trüb und geschmacklich beeinträchtigt - zeitweise sogar ungenießbar - war, hatte noch der Vater von Graf Ludwig, Graf Ludwig d. Ä. (1790 - 1854), auf seine Kosten (d. h. ohne anteilige Kostenübernahme der Friedrich’schen Linie) einen besonderen Brunnen im Schlosshof graben lassen, der bei regelmäßiger Nutzung sehr gutes, frisches Wasser lieferte. Seit die Erweiterung mit der Bleirohrleitung im Bereich der Weiher dazukam, verschlechterte sich das Leitungswasser noch und verstopfte oft. Dabei soll sogar Vandalismus vorgekommen sein, indem die Bleileitung „vom Publikum […] angehackt und angebohrt“ und folglich stark verunreinigt wurde. Graf Ludwig beobachtete sogar: „Seit die Bleirohrleitung vom Quellweiher oft verstopft ist, unrein schmeckt u. nicht selten den Dienst versagt, kommen in meiner Familie oft Krankheitserscheinungen vor, welche man sonst im hiesigen Schloß gar nicht kannte. Schon wiederholt haben sich Aerzte dahin geäußert, daß diese Krankheitserscheinungen ganz dieselben seien, wie sie bei leichten fortgesetzten Vergiftungen vorkommen.“ Aufgrund seiner Erkenntnisse ordnete Graf Ludwig am 30. März 1891 an, dass das herkömmliche Leitungswasser nur noch zum Waschen, nicht aber zum Genuss gebraucht werden soll und beauftragte sein Rentamt, eine Leitung aus dem gegrabenen Brunnen im Schlosshof zu Küche und Haus einzurichten.[3]
Das Rentamt erteilte schon am nächsten Tag der Fa. Röhrenmeister Fischer und Heussner, Fischbachstraße (später umbenannt in Strauchstr.) 5 in Nürnberg den Auftrag, die bestehenden Einrichtungen zu besichtigen und die Verbesserungsmaßnahmen zu besprechen. Der Fachmann Heußner reiste am 2. April mit der Bahn an und fertigte die Planung. Ab 20. April konnte mit der Aufstellung einer neuen Pumpe begonnen werden; kurz danach lieferte der Schlosshofbrunnen das Trinkwasser, die alte Wasserleitung diente dann nur noch der Brauchwasserversorgung.

Seit 1890 verlangte das Königliche Straßen- und Flussbauamt wegen der unterirdischen Kreuzung der gräflichen Wasserleitung mit der Staatsstraße Nr. 102 das Wasserleitungsrecht förmlich durch Vertrag beurkunden zu lassen. Nachdem der Vertragsentwurf abgestimmt und von der kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern geprüft und am 26. November 1891 genehmigt wurde, beurkundete der Kgl. Notar Merz in Nürnberg am 16. Januar 1892 den Anerkennungsvertrag.[4] Die Notargebühren in Höhe von 18 Mark 20 Pf. hatte die Pückler’sche Standesherrschaft allein zu tragen.

Im Jahr 1893 fanden an den Weihern größere Arbeiten zur Verbesserung der Wasserversorgung statt. Die beiden vorhandenen Brunnenstuben, eine war schon mit Quadersteinen gefasst, die andere bestand aus Holzwänden, hatten jeweils ein Bretterdach und verschlossene Türen. Da aber wiederholt „das ungezogene rohe Publikum“ das Bretterdach aufriß und die Quellen verunreinigte, veranlasste das gräfliche Rentamt, dass nun beide Quellen mit Quadersandsteinen neu gefasst und mit schweren Eisenplatten abgedeckt wurden. Die abgehende Rohrleitung wurde neu verlegt, die schadhafte Bleileitung, die durch die Weiher führte, wurde offenbar aufgegeben. Die neue Leitung verlief in einem 2 m tiefen Rohrgraben im Feldweg westlich neben den Weihern, wo sich schon die ursprüngliche Leitungstrasse befunden haben soll. Geplant war noch von der vorhandenen dritten Quelle, deren Abfluss bislang in offener Rinne dem Weiher zufloss - dabei dort den Fuhrweg kreuzte - und die auch der Wasserversorgung des gräflichen Weiherhauses diente, welches keinen Brunnen hatte, das Überschusswasser mit einer Leitung der Brunnenstube zuzuführen. Allerdings verzichtet man auf die Umsetzung, weil sich Gemeindevertreter darüber entrüsteten.

Erst im Folgejahr, mit Schreiben vom 12. Juli 1894, legte die Gemeindeverwaltung Burgfarrnbach (Bürgermeister Schmieg) mit einer massiven Beschwerde Protest bei Bezirksamt Fürth ein. Sie sah bei den Baumaßnahmen gemeindliches Eigentum widerrechtlich benutzt und ihre Rechte verletzt, weil die erneuerten Quellfassungen und die neu verlegte Rohrleitung sich auf Gemeindegrund befänden, für das Vorhaben bei ihr nicht um Erlaubnis gefragt wurde, der Fuhrweg durch den Rohrleitungsbau beschädigt und die Rinne der dritten Quelle nicht mit einer Diele abgedeckt sei. Das Rentamt sah aber hier nur eine unstatthafte Einmischung in die Privatangelegenheiten der gräflichen Standesherrschaft. Nach einem aufwendigen Schriftwechsel über das Bezirksamt blieb am Ende - den überlieferten Dokumenten zufolge - von den gemeindlichen Vorwürfen nicht viel übrig: es ging nur noch um die Fuhrweginstandsetzung. Die gräfliche Standesherrschaft erklärte hierzu schließlich, sie hätte schon längst die Instandsetzung angeordnet, da aber auch die Weiherdämme einer gründlichen Reparatur bedürften, beabsichtige man noch das Einvernehmen mit dem Fischwasser-Pächter herzustellen, damit bei den Arbeiten keine Fische mehr im Weiher sind. Graf Ludwig von Pückler-Limpurg sah das Ganze jedenfalls als aufgebauschte Sache infolge persönlicher Zerwürfnisse zwischen einigen streitbaren Einwohnern und dem neu angestellten gräflichen Verwalter (Rentamtmann Bock).[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bruno Fuchs: Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern 1 : 25 000, Blatt Nr. 6531 Fürth, Hrsg. Bay. Geologisches Landesamt München 1955
  2. vergleiche hierzu Info „Wasserversorgung zur Zeit der Markgrafen“ des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach - online abrufbar
  3. Schreiben von Graf Ludwig von Pückler-Limpurg vom 30.03.1891 an sein gräfliches Rentamt, Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 889
  4. Anerkennungsurkunde vom 16. Januar 1892 über die Wasserleitung am sog. hinteren Most zum gräflich Pückler-Limpurg’schen Schloss in Burgfarrnbach durch die Staatsstraße Nr. 102 Nürnberg – Würzburg, ausgestellt von Königlichen Notar Justizrat Theodor Merz, Adlerstraße 40/I in Nürnberg unter Beisein der bevollmächtigten Vertreter der Vertragspartner: 1) Herr Wolf von Saint-George, königlicher Bauamtmann und Vorstand des Königlichen Straßen- und Flussbauamts Nürnberg; 2) Herr Johann Kleinlein, gräflich von Pückler-Limpurg’scher Rentbeamter in Burgfarrnbach
  5. nach Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 889