Seite:Der Fürther Nordosten.pdf/35

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21.

Bei evtl, notwendig werdenden Neubauten innerhalb der Ortschaften ist an der ortsüblichen Bauweise festzuhalten, insbesondere ist auf die Platzverhältnisse des Einzelnen Rücksicht zu nehmen. Den z.Z. ansässigen Bewohnern von Ronhof und Kronach wird gestattet, unentgeltlieh und dauernd Sand für eigene Zwecke an einer von der Stadt zu bestimmenden Stelle im jetzigen Gemeindewald zu entnehmen.

22.

Die Freiwillige Feuerwehr von Ronhof bleibt unter ihrem jetzigen Kommando bestehen, jedoch unter dem Oberkommando der Feuerwehr Fürth. Für Neuanschaffungen von Ausrüstungen und Geräten hat die Stadt Fürth Sorge zu tragen. Die z.Z. vorhandene Schubleiter ist Privateigentum der hiesigen Feuerwehr.

23.

Wenn in Ronhof mindestens 20 nichtschulpflichtige Kinder unter 6 Jahren vorhanden sind, müßte von der Stadt die Bedürfnisfrage zur Errichtung einer Kleinkinderschule, wozu das Haus Nr. 26 vorgesehen ist, bejaht weden. Das wöchentliche Entgelt für das Kind darf 50 Pfennige nicht übersteigen.

Obige Bedingungen müssen vom Stadtrat Fürth und dessen Rechtsnachfolger respektiert und notariell festgelegt werden. Ronhof, den 26.2.1926 Nach Vorlage der Bedingungen beauftragte Bürgermeister Zorn - Fürth, die Referate der Stadt, hierzu Stellung zu nehmen. Am 19.3.1926 tagte der Eingemeindungsausschuß und beriet über die gestellten Bedingungen. Hierbei kam auch der Vertrag der Stadt Fürth mit Ronhof zur Sprache, wonach für jedes Ronhofer Kind, das die städt. Schule besucht, ein Schulgeld in Höhe von 18 Pfennige pro Woche zu zahlen war. Am 30.3.1926 beschließt der Gemeinderat von Ronhof nochmals eine Zusammenkunft mit dem Eingemeindungsausschuß der Stadt anzustreben, um die strittigen Punkte zu klären. Am 28.4.1926 teilt die Stadt Fürth dem GemeinderatRonhof die ausgehandelten Formulierungen mit und bittet um einen Beschluß, ob damit Einverständnis besteht. Am 11.5.1926 macht Bürgermeister Ringel im Fürther Rathaus nochmals Vorbehalte geltend und bekam für den 15.5. nochmals einen Besprechungstermin. Am 1.6.1926 findet die entscheidende Gemeinderatssitzung in Ronhof statt. Bei der Abstimmung waren 9 Mitglieder für und 2 Mitglieder gegen die Eingemeindung, unter Berücksichtigung der neu ausgehandelten Bedingungen. Am 9.9.1926 wurde die Entscheidung des Stadtrates nochmals vertagt, da die Fraktionen noch keine Gelegenheit hatten, zu beraten. Am 20.10.1926 beschließt der Finanz- und Verwaltungsausschuß und am 21.10.1926 der Gesamtstadtrat in geheimer Sitzung, der Eingemeindung unter den ausgehandelten Bedingungen zuzustimmen. 35