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Sechste Periode (1718—1719).

Höfe, und hat sich seit 1307, wo er nur 9 Höfe stark war, um 36 ganze Höfe vermehrt. Als aber von der vertheilten und urbar gemachten Haard später der Zehente verlangt wurde und die angebauten Felder durch große Jagden ruinirt wurden, so gaben die Hausbesitzer ihre Antheile wieder zurück und die Haard blieb dann wieder öde liegen. *") Am vorderen Eingänge des Roßwirthshofes (Waaggaffe) wurde 1718 ein neues Haus aufgeführt und eine SpecereiKrämerei darin eingerichtet (Königstraße Nr. 136). (Es wurde 1808 von dem Specerei- und Eisenhändler Johann Leonhard Büttner niedergerissen und massiv wieder ausgebaut."') — Am 1719 19. November 1719 wurde in der Franziskanerkirche zu Nürn­ berg die 22jährige ledige Israelitin Kehla, Tochter des Zehn­ gebotschreibers Isaak Moses zu Fürth, getauft; sie erhielt den Namen Sabina Katharina Bleibchristtreu, über welchen Vor­ gang eine eigene Druckschrift vorhanden ist."") — Im März d. I. erschien das für das Aufblühen der Fürther Juden­ gemeinde günstige und folgenreiche Privilegium, welches sich noch im Besitz der hiesigen israelitischen Gemeinde befindet, ge­ geben vom Domprobst Otto Philipp, Freiherr von Guttenberg. Im Eingänge heißt es: „Nachdem unserer Domprobstei Gemein Judenschaft in Fürth und in diesem Amt wegen vorgefallener Veränderung durch erhalten kaiserlich Urtheil der Exekutions­ Commission, als wodurch die völlige Judenschaft zu Unserem Schutz gekommen und Brandenburg-Onolzbach die ihrige auch herübergewiesen, mithin die hiedurch verursachten Unordnun­ gen aufgehoben sind," folgt nun das Reglement in 39 Ar­ tikeln, die im Anhänge unter Nummer XXV aufgeführt sind."°) Dieses Privileg nun ist zum großen Theil nichts anderes als ein Bestätigungsbrief und eine Zusammenstellung bereits er­ theilter Vergünstigungen. Die Urkunde galt als ein Vertrags­ akt zwischen der Domprobstei und der Fürther Judenschaft. Sie gibt staats- und civilrechtliche Vorschriften, enthält Be­ stimmungen über die Competenz, sowie über processuale Hand­ lungen der Juden und regelt ihre Abgabe. Behufs der Zustandebringung der Urkunde waren von Seite der domprobsteilichen Judenschaft in Fürth, wie darin gesagt ist, die Parnossen Salomon Löw und Simon Philipp Fränkel thätig."") Bam­ berg erhob von seinen Schutzjuden jährlich 10'/? fl. Schutzgeld,