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Zehnte Periode (1874).

den Tagen, an welchen die Kupferstiche ausgestellt werden, dem Publikum freier Zutritt gestattet wird. — Die Hänle'sche Ge­ mäldesammlung ist im Rathhause zur Besichtigung aufgestellt. In Folge Allerh. Signales von gleichem Datum wurde der bisherige Königl. Lehrer der Mathematik und Rektorats­ verweser Brunotte an der hiesigen Gewerbschule zum Rektor derselben ernannt. Durch einen gemeinschaftlichen Beschluß der Vertreter der freireligiösen Gemeinden in Fürth und in den Nachbarstädten wurde ein ehemaliger Franziskanerordenspriester, zuletzt Kaplan in Haindorf, als Sprecher bei denselben angestellt. Die von der socialdemokratischen Partei einberufene und am 8. April dahier abgehaltene Volksversammlung war zahlreich

besucht. Referent war Kayser von Berlin. Auf Antrag des Magistratsrathes Löwenstein wurde folgende Resolution ange­ nommen: „Die Versammlung erklärt das Militärgesetz für ver­ derblich und bedingt ein Zurückkehren zum Absolutismus in der Annahme des Z. 1; ferner erklärt dieselbe das Kontraktbruch­ gesetz als ein Ausnahmsgesetz gegen die Arbeiterklasse, nur zu dem Zwecke geschaffen, die Arbeiter zu verhindern, bessere Lohn­ bedingungen erzielen zu können." Am 18- April wurden hier die Hugenotten mit folgender Besetzung gegeben : Saint Bris: Petzer, Margarethe von Valois: Frl. v. Terre, Valentine: Fr. Wagner, Revers: Thelen, Raoul: Erdmann, Marcel: Ganzemüller, Page: Frl. Spanner. Ein Brand, der am 23. April Mittags im Trockenhaus der Waschanstalt ausgebrochen war, wurde durch das rasche Einschreiten der Feuerwehr bald gedämpft, sodaß nur der Dach­ stuhl zerstört wurde. Der Assessor Wollner am Bezirksgericht wurde zum Rathe an demselben und an dessen Stelle der Stadtgerichtsaffessor von Rücker in Schwabach ernannt. Am 2. Mai wurde das Gartenhaus des Fabrikbesitzers Friedr. Oettinger (Schießplatz Nr. 8) durch Brand beschädigt. Pfarrer Röder machte am 4. Mai bekannt, daß er von der Leitung des Marieninstituts, welche er seit 13. Jahren geführt hat, zurückgetreten ist und daß dieselbe an Fräulein Drechsel übergangen sei. Das Ortsstatut des zu errichtenden gewerblichen Schieds­