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Nach Ablauf der vierwöchigen Frist für den öffentlichen Anschlag der Bekanntmachung über den genannten Magistratsbeschluss erhielt Krieger am 6. Juli die Lizenz und das Verehelichungszeugnis. Als Angehöriger der Klasse der Auswärtigen hatte er als Insasse die Aufnahmegebühr in Höhe von 5 f. 24 Xr. zu leisten. Weiterhin verpflichtete er sich zu bezahlen: 48 Xr. als Geschenk zum Hospital, 36 Xr. als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung,  24 Xr. jährlicher Beitrag zur Straßenbeleuchtung und 3 Xr. wöchentliches Almosen. Dem Magistrat Würzburg wurde die Aufnahme mitgeteilt, weil damit der Status von Krieger als Legionist des kgl. Infanterie-Regiments „König Otto von Griechenland“ (später [[wikipedia:Königlich Bayerisches 12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“|12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“]]) aufgehoben wurde. Dafür stellte sich der 6 Fuß, 0 Zoll und 0 Linien (1,75 m) große Krieger in vollständiger Uniform und Waffe (eigene Armatur L. Z. 169) dem Kommando des Landwehrregiments Fürth (Kommandant [[Georg Christoph Foerster]]) vor, wurde für mustermäßig befunden und laut „Receptions-Schein № 84“ vom 16. September 1848 in die I. Grenadier-Compagnie des I. Bataillons des kgl. Landwehr-Regiments eingereiht.
 
Nach Ablauf der vierwöchigen Frist für den öffentlichen Anschlag der Bekanntmachung über den genannten Magistratsbeschluss erhielt Krieger am 6. Juli die Lizenz und das Verehelichungszeugnis. Als Angehöriger der Klasse der Auswärtigen hatte er als Insasse die Aufnahmegebühr in Höhe von 5 f. 24 Xr. zu leisten. Weiterhin verpflichtete er sich zu bezahlen: 48 Xr. als Geschenk zum Hospital, 36 Xr. als Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung,  24 Xr. jährlicher Beitrag zur Straßenbeleuchtung und 3 Xr. wöchentliches Almosen. Dem Magistrat Würzburg wurde die Aufnahme mitgeteilt, weil damit der Status von Krieger als Legionist des kgl. Infanterie-Regiments „König Otto von Griechenland“ (später [[wikipedia:Königlich Bayerisches 12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“|12. Infanterie-Regiment „Prinz Arnulf“]]) aufgehoben wurde. Dafür stellte sich der 6 Fuß, 0 Zoll und 0 Linien (1,75 m) große Krieger in vollständiger Uniform und Waffe (eigene Armatur L. Z. 169) dem Kommando des Landwehrregiments Fürth (Kommandant [[Georg Christoph Foerster]]) vor, wurde für mustermäßig befunden und laut „Receptions-Schein № 84“ vom 16. September 1848 in die I. Grenadier-Compagnie des I. Bataillons des kgl. Landwehr-Regiments eingereiht.
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Trotz falscher Behauptung einer fehlenden Ausschreibung im Intelligenzblatt, verspäteter Anmeldung vom 15. Februar 1849 und noch zwei Tage später nachgereichtem Zeugnis des kgl. Bezirksingenieurs [[Albert Frommel|Frommel]] gelang es ihm, für die jährliche Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die für 1849 am 26. Februar begann<ref>Bekanntmachung über die Bauhandwerkerprüfung für das Jahr 1849 vom 16. Dezember 1848, Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für Mittelfranken vom 23. Dezember 1848, S. 761 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10346279?page=1948,1949 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen Zulassungsschein zu erhalten und daran teilzunehmen.  Sein Zeugnis über die bestandene Prüfung vom 3. Mai 1849 reichte Krieger erst im folgenden Jahr, am 20. Juli 1850, bei der Stadtverwaltung ein und bat darum, in die Reihe der Bewerber für eine erledigte Maurer- und Steinhauer-Konzession aufgenommen zu werden.
    
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