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Trotz falscher Behauptung einer fehlenden Ausschreibung im Intelligenzblatt, verspäteter Anmeldung vom 15. Februar 1849 und noch zwei Tage später nachgereichtem Zeugnis des kgl. Bezirksingenieurs [[Albert Frommel|Frommel]] gelang es ihm, für die jährliche Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die für 1849 am 26. Februar begann<ref>Bekanntmachung über die Bauhandwerkerprüfung für das Jahr 1849 vom 16. Dezember 1848, Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für Mittelfranken vom 23. Dezember 1848, S. 761 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10346279?page=1948,1949 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen Zulassungsschein zu erhalten und daran teilzunehmen.  Sein Zeugnis über die bestandene Prüfung vom 3. Mai 1849 reichte Krieger erst im folgenden Jahr, am 20. Juli 1850, bei der Stadtverwaltung ein und bat darum, in die Reihe der Bewerber für eine erledigte Maurer- und Steinhauer-Konzession aufgenommen zu werden.
 
Trotz falscher Behauptung einer fehlenden Ausschreibung im Intelligenzblatt, verspäteter Anmeldung vom 15. Februar 1849 und noch zwei Tage später nachgereichtem Zeugnis des kgl. Bezirksingenieurs [[Albert Frommel|Frommel]] gelang es ihm, für die jährliche Prüfung der Bauhandwerker beim kgl. Kreisbaubüro in Ansbach, die für 1849 am 26. Februar begann<ref>Bekanntmachung über die Bauhandwerkerprüfung für das Jahr 1849 vom 16. Dezember 1848, Königlich Bayerisches Intelligenzblatt für Mittelfranken vom 23. Dezember 1848, S. 761 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10346279?page=1948,1949 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>, einen Zulassungsschein zu erhalten und daran teilzunehmen.  Sein Zeugnis über die bestandene Prüfung vom 3. Mai 1849 reichte Krieger erst im folgenden Jahr, am 20. Juli 1850, bei der Stadtverwaltung ein und bat darum, in die Reihe der Bewerber für eine erledigte Maurer- und Steinhauer-Konzession aufgenommen zu werden.
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Beim Uhrglasschneiden beschränkte sich Krieger nicht auf die Lizenzvorgabe, sondern fertigte auch durchsichtige Gläser, wogegen die Glasermeisterstochter Magdalena Schuhmacher klagte. Der Stadtmagistrat untersagte ihm unter Androhung einer Strafe von 5 f. diese Tätigkeit. Daraufhin stellte er am 30. Oktober 1849 ein Gesuch um Erteilung einer Berechtigung für Schneiden und Verkauf durchsichtiger Uhrgläser. Als Begründung führte er an, dass er sonst ''„nur mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätte“'', ''„da der Rathhausbau seiner Vollendung nahe ist, meine Stelle als Aufseher entsetzt werden u. ich nicht gleich wieder einen derartigen Posten erhalten kann.“'' Der Stadtmagistrat lehnte das Gesuch ab, sodass Krieger in Berufung ging. Die kgl. Regierung von Mittelfranken entschied am 2. Dezember 1849, dass dem Krieger der Lizenzschein zu erteilen sei, da diese Erwerbsart nicht von der „freien Betriebsamkeit“ ausgeschlossen werden kann.
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Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße<ref>vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52</ref> vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt.
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Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann Michael May, zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f.  gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten.
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Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister [[Johann Gran]] und Zimmermeister [[Melchior Kiesel|Johann Melchior Kiesel]], wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren.
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Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister.
    
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