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[[Datei:Armenpflegeschaft 1906 .jpg|thumb|right|Ratsmitglieder um 1906]]
 
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[[Datei:Stadtrat 1988.jpg|miniatur|rechts|Sitzungsaal, um 1988]]
 
[[Datei:Stadtrat 1988.jpg|miniatur|rechts|Sitzungsaal, um 1988]]
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der [[Lokale Demokratie|lokalen Demokratie]] in Fürth.
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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der [[Lokale Demokratie|lokalen Demokratie]] in Fürth.
    
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
 
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
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== Ehrenamtliche Stadträte ==
 
== Ehrenamtliche Stadträte ==
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Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 830,- Euro (Stand Juni 2014). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- Euro gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,- Euro gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008.
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Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 830,- (Stand Juni 2014). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,- Euro gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008.
    
== Oberbürgermeister ==
 
== Oberbürgermeister ==
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== Referate ==
 
== Referate ==
[[Datei:Geschäftsverteilung Stadt Fürth.jpg|thumb|right|Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth]]Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
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[[Datei:Geschäftsverteilung Stadt Fürth.jpg|thumb|right|Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth]]Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
 
[[Datei:Beteiligungsbericht 2012.jpg|thumb|right|Beteiligungen der Stadt Fürth, Stand 2012]]
 
[[Datei:Beteiligungsbericht 2012.jpg|thumb|right|Beteiligungen der Stadt Fürth, Stand 2012]]
 
Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020:
 
Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020:
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