::(6) Für die Stellvertretung gelen Abs. 4 und 5 entsprechend.
::(6) Für die Stellvertretung gelen Abs. 4 und 5 entsprechend.
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::(7) Der Heimatpfleger/die Heimatpflegerin und die Stellvertretung erhalten eine Urkunde über die Bestllung und einen Dienstausweis. Diesen sollen sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit bei sich führen.
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::(7) Der Heimatpfleger/die Heimatpflegerin und die Stellvertretung erhalten eine Urkunde über die Bestellung und einen Dienstausweis. Diesen sollen sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit bei sich führen.